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Hornissen in Blitzschutzhütten

Hornissen (Vespa crabro) gehören zu den Falterwespen, sie beeindrucken zwar durch ihre Größe von bis zu 3,5 cm, sind aber genauso friedfertig wie Hummeln. Ein Stich ist, entgegen allen Vorurteilen, nicht gefährlicher als der einer Biene oder Wespe. Eine Ausnahme stellen Menschen dar, die zu allergischen Reaktionen neigen, was dann aber auch für Bienen- oder andere Wespengifte gilt. 

 

Hornissen gehören gemäß der Bundesartenschutzverordnung in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu den besonders geschützten Arten und stehen in den meisten Bundesländern auf der Roten Liste. Sie dürfen nicht getötet werden, aber auch wer sie stört, ein Nest zerstört oder entfernt, verstößt gegen das Gesetz und muss mit hohen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen.   ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 2/2022) HIER.

Die meist freihängenden Hornissennester sind weniger rundlich als Wespennester und, je nach verwendetem Baumaterial, beige bis bräunlich gefärbt. Im Gegensatz zu den Nestern der Wespen wird nach unten hin eine Öffnung freigelassen, aus der die Hornissen ­ihren Kot fallen lassen. Deshalb befinden sich unter den Nestern auch Kot-Anhäufungen.
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