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Aufstiegs-BAföG in der Greenkeeper-Fortbildung

Personalbindung durch Weiterbildung und Qualifizierungen

Die Nachfrage nach geschultem Personal für die Golfplatzpflege steigt stetig an. Fachkräftemangel auf der einen Seite und die vorliegende Altersstruktur der Greenkeeper-Generationen seit Beginn der Greenkeeper-Fortbildung um 1989/90 verlangen nach entsprechend qualifiziertem Nachwuchs und Weiterbildung bestehenden Personals, um das in den letzten Jahrzehnten aufgebaute Golfplatzpflegemanagement des nun scheidenden „Greenkeeper-Establishments“ fortzuführen und auf die Anforderungen von Umwelt und Gesellschaft (Klimawandel, Biodiversität, Ökosystemleistungen) auszurichten.

 

Für die Golfclubs und Golfanlagenbetreiber bedeutet dies, ihre Personalentwicklung nachhaltig anzupassen und für bewährte Mitarbeiter und Neueinsteiger entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu können staatliche Fördermittel zu Hilfe genommen werden. Der Schlüssel zur Fortbildungs-Finanzierung heißt „Aufstiegs-BAföG“. Dabei hilft der Staat mit einer Übernahme der Fortbildungskosten von bis zu 75%.

 

Die Fortbildung zum/zur „Geprüften/Geprüfte Greenkeeper – Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfanlagen bzw. Sportstätten-Freianlagen“ und darauf aufbauend die Fortbildung zum/zur „Geprüften/Geprüfte Headgreenkeeper – Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfanlagen bzw. Sportstätten-Freianlagen“ können mit einem „Aufstiegs-BAföG“ durch den Staat gefördert werden.

 

Was ist -Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, hat jede Person, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf Förderung. Politisches Ziel des Aufstiegs-BAföG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung.

 

Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer von Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Erzieher- und Technikerschulen.

 

Unabhängig von Einkommen und Vermögensverhältnissen kann auf Antrag beim zuständigen BAföG-Amt das Aufstiegs-BAföG den Antragstellern gewährt werden, unabhängig von Alter und Beruf, sofern kein Masterabschluss vorliegt und die Zulassungsvoraussetzungen zur Fortbildungsprüfung gegeben sind.

 

Neben Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft können auch Bürger der Europäischen Union, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben, Aufstiegs-BAföG als finanzielle Unterstützung erhalten. Als Grundregel gilt: Haben Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis.

 

Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

 

Die anerkannten Teilnehmer erhalten 50% der Fortbildungskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50% erhalten Sie ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Bei bestandener Abschlussprüfung kann auf Antrag nochmals ein 50%-iger Nachlass auf den noch nicht zurückgezahlten Darlehens-Betrag (KfW) gewährt werden.

 

Wer von den Geförderten ein Unternehmen gründet, kann den Existenzgründungserlass von 100% in Anspruch nehmen – das heißt, das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Ausführliche Informationen dazu unter: aufstiegs-bafoeg.de – Fragen und Antworten – BMBF Aufstiegs-BAföG

 

(Quelle: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/fragen-und-antworten/fragen-und-antworten)

 

Nach der Aufstockung der Head-Greenkeeper-Kursreihe an der DEULA Rheinland auf zehn Wochen, können hierzu die Möglichkeiten des Aufstiegs-BAFöG nun ebenso in Anspruch genommen werden, wie zur klassischen Greenkeeper-Fortbildung zum/r Fachagrarwirt/-in Golfanlagen.

 

Die Kursreihe zum Geprüften Head-Greenkeeper startet mit Block 1 am 15. November 2021, die Fortbildung zum Geprüften Greenkeeper mit A-Kurs 66 am 10. Januar 2022!

 

Autor: Prof. Dr. Wolfgang Prämaßing, DEULA Rheinland | Greenkeepers Journal 3/2021

 

 

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