Rechtssicher arbeiten im Pflanzenschutz
Das bekannte Zulassungszeichen des BVL kennzeichnet zugelassene Pflanzenschutzmittel (PSM) und befindet sich auf der Verpackung oder dem Etikett des Pflanzenschutzmittels.
Die achtstellige Zulassungsnummer (BVL-Kennnummer) befindet sich unter dem BVL Zulassungsdreieck und ermöglicht eine eindeutige Zuordnung des PSM. Die ersten zwei Ziffern bilden die Generationsnummer. Handelt es sich um eine Erstzulassung, so steht an dieser Stelle 00. Ein Folgeantrag beginnt mit ,02‘ und setzt sich dann fort. Die nächsten vier Ziffern oder Buchstaben werden individuell für jedes Mittel vergeben. Im Anschluss folgt dann ein Bindestrich und zwei weitere Ziffern, die die Hauptzulassung von sogenannten Vertriebserweiterungen unterscheiden (Quelle: www.bvl.bund.de).
Bedeutung in der Praxis
Die aktuelle Zulassungsdauer ist an die jeweilige Zulassungsnummer gebunden. Ein Blick in die aktuelle Liste der nach § 17 PflSchG zugelassenen und genehmigten Pflanzenschutzmittel (für den Golf- und Sportrasenbereich angepasst, s. Folgeseiten – stets aktuell auch auf dem FachPortal gmgk-online.de unter https://bit.ly/4mKYDmI zu finden) zeigt, dass das Fungizid ,Heritage‘ (Azoxystrobin) derzeit bis zum 31.12.25 eine Zulassung für den Einsatz auf Golf- und Sportrasen hat. Allerdings gilt es zu beachten, dass dies an die aktuelle Zulassungsnummer 026488-00 gebunden ist. Produkt-Chargen mit der vorherigen Zulassungsnummer 006488-00 haben bereits am 31.07.2021 ihre Zulassung verloren und dürfen seit dem Ende der Aufbrauchfrist am 31.01.2023 nicht mehr eingesetzt werden.
Das Gleiche gilt auch für Restbestände an ,Exteris Stressgard‘ (Fluopyram, Trifloxystrobin) mit der Zulassungsnummer 008376-00. Das aktuell zugelassene Produkt hat die neue Nummer 028376-00, ist derzeit jedoch nicht im Markt verfügbar.
Zukünftig, mit Einführung der neuen elektronischen Dokumentationspflicht (s. separaten Beitrag in dieser Ausgabe), wird die Zulassungsnummer zur Pflichtangabe in den Aufzeichnungen über Pflanzenschutzanwendungen.
Kontrollieren Sie Ihre Bestände, es hat im Rahmen von Pflanzenschutzkontrollen bereits Beanstandungen gegeben! Sollten Sie noch Produkte mit einer alten Zulassungsnummer besitzen, so dürfen diese nicht mehr verwendet werden und müssen zeitnah entsorgt werden!
Autor: Beate Licht | Greenkeepers Journal 3/25
