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Der Golfclub als Gesundheitspartner

Golf und Gesundheit

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit des Artikels wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.

Wandel der Gesellschaft

Seit Anfang der 90er Jahre befindet sich unsere Gesellschaft in einer Phase des Wandels. Die Entwicklung neuer Informations- und Kommunikationstechnologien führt zu Veränderungen nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in der Freizeit und damit auch im Sport. Die Vielzahl von Entscheidungsmöglichkeiten in der modernen Informationsgesellschaft ermöglicht zahlreiche Optionen in der Gestaltung der Arbeits- und Freizeitwelt. Institutionen des Sports, so auch die Golfclubs, stehen vor einer Reihe von Herausforderungen im Sportmarkt. Insbesondere hat sich hier die Nachfragestruktur verändert:

  • Neue Kennzeichen der Sportnachfrage (Spaß, Gesundheit, Fitness)
  • Verändertes Sportverhalten
  • Heterogene Erwartungen der ­Mitglieder
  • Zunehmende soziale Vielfalt im Sport: Ausdehnung auf Gruppen, die bisher sportfremd waren
  • Ausdehnung der Sportaktivitäten auf den gesamten Lebenszyklus

 

Gestiegene Komplexität und zunehmendes Gesundheits­bewusstsein

Durch diese Veränderungen ergibt sich eine gestiegene Komplexität in der Arbeit der Golfclubs. Neue Themen und Aufgabenfelder sollten zur Zukunftssicherung bearbeitet werden. Um Kunden zu verstehen und damit auch neue Märkte zu erobern, empfiehlt es sich, auch einen Blick auf die unterschiedlichen Lebensstile der zukünftigen Mitglieder/Kunden zu werfen, so die neue Trendstudie des Zukunftsinstituts. „Der For­ever Youngster ist Protagonist einer Gesellschaft, die Gesundheit zum wichtigsten Wert erhoben hat. Die ‚Herausforderung Gesundheit‘ wird nicht mehr nur dem Staat überlassen, sie wird zusehends auf individueller Ebene angesiedelt. Dabei geht es vor allem um die Optimierung der eigenen Gesundheit, um Präventionsarbeit und individuelle Gesundheitskompetenz.“ (Quelle: www.zukunftsinstitut.de) Die Kerngruppe der Forever Youngster sind die 60-79-jährigen, so die Studie weiter. Durch das zunehmende Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung kommt das Thema Gesundheit nun auch in den deutschen Golfclubs an. So hat der Deutsche Golf Verband (DGV) hierzu ein Projekt „Golf und Gesundheit“ aufgelegt. Auf dem GMVD Kongress im Oktober 2017 in Wiesbaden hat der Kommunikationsleiter des DGV, Jörg Schlockermann, erste Eckpunkte des Projektes vorgestellt. Die Ziele des Projektes, so Schlockermann in seinen Ausführungen, sind zum einen die Mitgliedergewinnung und -bindung, sowie die Findung neuer Partner. Neue Handlungsfelder für die Golfclubs könnten die Bereiche Prävention, Rehabilitation und Inklusion sein, so Schlockermann weiter. In der anschließenden, sehr angeregten Diskussion im Kreise der anwesenden Golfmanager ergaben sich viele Fragen zu Begrifflichkeiten und einer möglichen Umsetzung des Projektes in die Praxis. Nachfolgende Ausführungen basieren auf den grundlegenden Fakten und versuchen erste Antworten zu geben.

 

Gesundheitsversorgung der ­Bevölkerung in deutschen Sportvereinen

Die deutschen Sportvereine leisten im Bereich der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung einen wichtigen Beitrag. So bietet mehr als jeder vierte Sportverein in Deutschland (insgesamt rund 24.200 Vereine) Programme mit den Zielsetzungen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation an.“ (Quelle: BREUER, C. und S. FEILER, Sportentwicklungsbericht 2015/2016, Köln 2016)

Grundlagen Rehasport

Der Rehasport in Deutschland basiert auf den Regelungen des § 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX. In einer Rahmenvereinbarung haben sich die gesetzlichen Krankenkassen, der Deutsche Olympische Sportbund und der Deutsche Behindertensportverband über die praktische Umsetzung dieses Gesetzes verständigt.

 

Rehasport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich bei Behinderung und Bedrohung von Behinderung. Das Ziel ist u.a. die Stärkung von Ausdauer und Kraft, Verbesserung der Koordination und Flexibilität. Patienten haben einen Anspruch auf die Leistungen. Dies bedeutet, dass die Patienten einen Rechtsanspruch auf Teilnahme des verordneten Rehasports haben, ohne dass dies von Mitgliedschaften (Beiträge) ohne andere Zuzahlungen abhängig gemacht werden darf. Die Verordnung erfolgt durch jeden Arzt und die Kosten werden komplett von der Krankenkasse getragen. Der Rehasport findet als gemeinsames Sporttreiben in festen Gruppen statt. Die Gruppengröße im allgemeinen Rehasport ist auf maximal 15 Teilnehmer und bei Herzgruppen auf maximal 20 Teilnehmer festgelegt (Quelle: Richtlinien REHASupPORT). Die Abgrenzung zu Präventionssport und Funktionstraining wird an anderer Stelle noch beschrieben.

 

Golfclubs, die Träger eines Rehasportangebotes werden wollen, müssen auf der Grundlage der bestehenden Verträge und Vereinbarungen zum Rehasport gewisse Rahmenbedingungen erfüllen, damit sie als Leistungsträger anerkannt werden können (Quelle: Richtlinien REHASupPORT. S. 6):

  • Klärung der personellen ­Voraussetzungen und Aufbau einer Kommunikations- und ­Infrastruktur zur Gewinnung und Betreuung der Ärzte und Übungsleiter mit B-Lizenz „Sport in der Rehabilitation“. Für bestimmte Indikationsbereiche wie beispielsweise Orthopädie, innere Medizin oder Herzerkrankungen müssen die entsprechenden Profile der Übungsleiter- Lizenz vorliegen.
  • Organisatorische Rahmenbedingungen der Sportstätten und Sportgeräte sind zu realisieren. Pro Teilnehmer müssen 5 m² Trainingsfläche zur Verfügung gestellt werden. Die Deckenhöhe muss mindestens 2,5 m betragen. ­ Eine ausreichende Belüftung sowie sanitäre Anlagen sind zu ­berücksichtigen.
  • Notfallkette: Telefon, um die Notfallversorgung sicherzustellen (Handy/Festnetz) – Erste ­Hilfeausstattung – Dokumentation des nächsten Krankenhauses, des nächsten Arztes
  • Beantragung eines Institutskennzeichens bei der Arbeitsgemeinschaft Institutskennzeichen
  • Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Rehasport nach § 44 SGB IX
  • Zertifizierung der einzelnen Rehasport-Angebote (in NRW beispielsweise über REHASupPORT)
  • Sicherstellung der vertragskonformen Durchführung der Angebote
  • Betreuung der Teilnehmer (u.a. Beratungsgespräch)
  • Abrechnung mit den Krankenkassen oder der Rentenversicherung
  • Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten
  • Anleitung von außersportlichen Aktivitäten zur gesunden Lebensführung (z.B. Ernährungsberatung, Work-Life-Balance)
  • Bereitstellung einer Notfallausrüstung für Herzsportgruppen

 

Abgrenzung zu Präventionssport- und Funktionstraining

Präventionsangebote nach § 20 SGB V sind freiwillige Angebote. Sie dienen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und leisten einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit. Präventionssport ist eine Sollleistung der Krankenkassen, die Teilnehmer bekommen im Nachhinein bei erfolgreicher Teilnahme einen Zuschuss von der Krankenkasse.

 

Funktionstraining wirkt mit besonderen Mitteln der Krankengymnastik oder der Ergotherapie gezielt auf spezielle körperliche Strukturen (Muskeln, Gelenke usw.). Das Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, sowie die Schmerzlinderung die Bewegungsverbesserung sowie die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung.

 

Grundlagen Präventionssport

Der Schutz vor Krankheit und die Förderung der Gesundheit sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben, um Lebensqualität und Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten unabhängig von Geschlecht und sozialer Stellung langfristig zu erhalten und ihnen ein gesundes Altern zu ermöglichen. Gerade der Sport mit seinen vielfältigen Angeboten kann hier einen wesentlichen Beitrag leisten. Dies haben nun auch die Krankenkassen erkannt und mit dem „Leitfaden Prävention“ eine Handlungsrichtlinie auch für Sportvereine vorgelegt. Mit diesem Leitfaden legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung, einschließlich in Lebenswelten und in der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20, 20a und 20b des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) vor, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Maßnahmen, die Versicherte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken (Quelle: Leitfaden Prävention).

Die von den Krankenkassen geförderten Maßnahmen müssen hohen Qualitätsansprüchen genügen. Zur Sicherstellung der Ergebnisqualität sind drei Bereiche zu realisieren:

  • Strukturqualität (fachliche und ­ pädagogische Qualifikation)
  • Konzept- und Planungsqualität (erprobte und evaluierte Konzepte)
  • Prozessqualität (organisatorische Durchführungsbedingungen)

 

Strukturqualität

Für die Durchführung der Maßnahmen kommen unter Berücksichtigung der Ausführungen zu den einzelnen Präventionsprinzipien Anbieterinnen und Anbieter mit folgenden Voraussetzungen in Betracht:

  • Grundqualifikation: Staatlich ­anerkannter Berufs- oder Studien­abschluss im jeweiligen Fach­gebiet (Handlungsfeld)
  • Zusatzqualifikation: Spezifische, in der Fachwelt anerkannte Fortbildung (im Sport Übungsleiter B „Präventionssport“)
  • Einweisung in das ­durchzuführende Programm

 

Konzept- und Planungsqualität

Förderfähig sind ausschließlich Konzepte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Konkrete Definition der ­adressierten Zielgruppe/n
  • Manual mit schriftlicher Fixierung von Aufbau und Zielen sowie von Inhalten und Methoden der ­Kurseinheiten
  • Unterlagen für Teilnehme­ rinnen und Teilnehmer ­(Teilnehmerunterlagen)
  • Wissenschaftlicher Nachweis der Wirksamkeit auf Grundlage der bestverfügbaren Evidenz

 

Prozessqualität

Für die Durchführung der Maßnahmen gelten folgende Kriterien:

  • Gruppengröße: Zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und zur Motivationsstärkung der Teilnehmenden untereinander finden die Maßnahmen grundsätzlich in Gruppen angemessener Größe (minimal 6, maximal 15 Personen) statt.
  • Zielgruppenhomogenität/Kontraindikationen: Die Kursteilnehmer/innen gehören der ausgewiesenen Zielgruppe an; Kontraindikationen sind auszuschließen.
  • Umfang/Frequenz: Die Maßnahmen umfassen grundsätzlich mindestens acht thematisch aufeinander aufbauende Einheiten von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer, in der Regel im wöchentlichen Rhythmus. Sie sollen 12 Einheiten à 90 Minuten Dauer nicht überschreiten.
  • Handlungsfelder übergreifende Maßnahmen müssen einem primären Handlungsfeld zugeordnet werden und mindestens acht Einheiten à 45 Minuten mit thematisch aufeinander aufbauenden Einheiten umfassen.
  • Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten sind der Maßnahme und Gruppengröße angemessen. Wünschenswert sind barrierefreie Räumlichkeiten.

 

Kriterien der Zulassung/Zertifizierung

Vor der Entscheidung über eine Förderung bzw. Bezuschussung prüfen die Krankenkassen bzw. die von ihnen mit der Prüfung beauftragten Stellen die Einhaltung der o.a. Qualitätskriterien. Die Zertifizierung erstreckt sich auf Kurskonzepte (Kursinhalt) in Verbindung mit der Qualifikation der Kursanbietenden (staatlich anerkannter Abschluss; ggf. Zusatzqualifikation). ­

 

Wege zur Zertifizierung „Präven­tionssport“: Deutscher Standard ­Prävention/Sport pro Gesundheit

Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen nach § 20 SGB V prüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention die Präventionsangebote. Das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ wird in den vier Handlungsfeldern „Bewegung“„ „Ernährung“, „Stress­bewältigung/Entspannung“ und „Sucht­mittelkonsum“ als Zerti­fizierung für Präventions­kurse, die von den gesetzlichen Kranken­kassen anerkannt sind, vergeben. Das Prüfverfahren läuft einfach online über die Seite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de:

  1. Der Golfclub registriert sich als Kursanbieter.
  2. Anbieter und Kontaktdaten ­werden eingeben.
  3. Kurse werden benannt und ­beschrieben sowie die relevanten Dokumente ­ hochladen.

 

Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Golfclub das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“.

 

Sport pro Gesundheit

Das Qualitätssiegel „Sport pro Gesundheit“, welches gesundheitsorientierte Sportangebote auszeichnet, wurde vom DOSB gemeinsam mit der Bundesärztekammer entwickelt. Auch die Siegel „Pluspunkt Gesundheit.DTB“ des Deutschen Turner-Bundes und „Gesund und fit im Wasser“ des Deutschen Schwimm-Verbandes gehören zur Dachmarke „Sport pro Gesundheit“ (Quelle: www.service-sportprogesundheit.de).

„Sport pro Gesundheit“ richtet sich ausschließlich an Sportvereine, die im Vereinsregister gelistet sind. „Sport pro Gesundheit“ ermöglicht es (Golf-)Vereinen, standardisierte Programme sowie Masterprogramme nach den Qualitätskriterien des DOSB zur Vergabe des Qualitätssiegels „Sport pro Gesundheit“ und den Kriterien des Leitfadens Prävention § 20 SGB V prüfen zu lassen.

 

Wie läuft das ­­ Antragsverfahren ab?

Eingetragene (Golf-)Vereine können in der Serviceplattform „Sport pro Gesundheit“ sowohl standardisierte Programme, als auch Masterprogramme zur Prüfung einreichen. Neben dem „Sport pro Gesundheit“-Siegel des Deutschen Olympischen Sportbundes kann mit dieser Prüfung auf Wunsch auch das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der Zentrale Prüfstelle Prävention beantragt werden (s. oben).

 

Es folgt zunächst die Prüfung durch die Mitgliedsorganisation (Landessportbund oder Spitzenverband). Im Falle einer positiven Prüfung wird direkt ein „Sport pro Gesundheit“-Siegel ausgestellt oder – je nach Antragsstellung – der Prüfantrag an die Zentrale Prüfstelle Prävention weitergeleitet, wo die Prüfung auf Vergabe des „Deutschen Standard Prävention“ erfolgt. Der (Golf-)Verein erhält abschließend eine gemeinsame Prüfentscheidung.

 

Das „Sport pro Gesundheit“-Siegel und das Siegel „Deutscher Standard Prävention“ der Zentrale Prüfstelle Prävention werden i.d.R. für drei Jahre vergeben.

 

Mögliche Handlungsfelder (für den Golfclub)

Marketing

Der Marketing-Managementprozess (s. auch Beitrag „Der Golfclub als Marke") findet auch in dem Themenkreis „Golf und Gesundheit“ seine Anwendung. Eine umfassende Analyse des Golfclubs bildet die Grundlage des Entscheidungsprozesses zur Einführung gesundheitsorientierter Angebote. Folgende Bereiche sollten hierbei berücksichtigt werden:

 

Ziele Strategien und ­Marktbeobachtung

Der Golfclub sieht in dem Handlungsfeld „Golf und Gesundheit“ einen Arbeitsschwerpunkt. Das Handlungsfeld ist strategisch bearbeitet worden und daraus wurde ein schriftliches Handlungskonzept erstellt. Vorstand, Geschäftsführung und Mitarbeiter sollten das Konzept verabschiedet haben. Das Konzept ist auf eine Langfristigkeit ausgelegt und beschreibt die strategischen Zielsetzungen. Relevante Zielgruppen und Stakeholder sind hier definiert. Maßnahmen, Handlungsempfehlungen und das notwendige Budget werden in dem Konzept festgelegt. Umfassende Marktbeobachtungen und Entwicklungen sowie der Stand der Umsetzung des Handlungskonzeptes werden ausgewertet und dienen zur Fortschreibung und Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes.

 

Produkt- und Angebotspolitik

Der Golfclub bietet seinen Mitarbeitern bedarfsgerechte Qualifizierungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung im Handlungsfeld an. Für seine Mitglieder stellt der Golfclub Informations- und Beratungsmaterial und Infoveranstaltungen zur Verfügung.

 

Preispolitik

Das Budget für das Handlungsfeld ist so aufgestellt, dass die Zielsetzungen des Konzeptes (s.o.) effektiv und effizient umgesetzt werden können. Alternative Finanzierungsquellen wie Krankenkassen, Förderer oder Sponsoren-/CSR-Maßnahmen (s. auch Beitrag „Fundraising, CSR und Crowdfunding für das Clubmarketing") ermöglichen eine markgerechte Preispolitik.

 

Kooperationen

Der Golfclub sucht adäquate Partner und Kooperationen zur Vernetzung und Umsetzung des Handlungskonzeptes. Dies können Einrichtungen des Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereiches sein. Aber auch Firmen oder die kommunale Verwaltung kommen in Frage (s. auch betriebliche Gesundheitsförderung). Der Golfclub etabliert sich als kompetenter Partner in Handlungsfeld „Golf und Gesundheit“.


Kommunikation

Der Golfclub kommuniziert umfassend seine Zielsetzungen und Angebote bei Mitgliedern, Zielgruppen und Stakeholdern. Dabei werden alle Kommunikationsinstrumente des Clubs genutzt. Durch die Vernetzung mit seinen Kooperationspartnern nutzt der Club auch deren Kommunikationskanäle.

 

Prozesse

Der Golfclub hat ein prozessorientiertes Gremium zur Umsetzung des Handlungsfeldes eingesetzt. „Golf und Gesundheit“ ist dadurch in die Ablauforganisation des Golfclubs eingebunden. Es werden definierte Verfahrensabläufe und Arbeitsprozesse beschrieben. Zur Kommunikation wird ein entsprechendes Organigramm erstellt.

 

Personal

Eine ausreichende Anzahl qualifizierter, motivierter und engagierter Mitarbeiter sind wesentliche Erfolgsgaranten des Handlungsfeldes. Dem Golfclub ist bewusst, dass eine systematische Entwicklung der Mitarbeiterkompetenzen zur erfolgreichen Umsetzung des Handlungsfeldes dient.

 

Controlling

Durch kontinuierliche Parallel- und Endkontrollen werden die Maßnahmen des Handlungskonzeptes auf ihre Effektivität (Wurden die definierten Ziele erreicht?) und deren Effizienz (Stehen Aufwand und Ertrag in einem angemessenen Verhältnis?) überprüft. Durch die Parallelkontrollen können ggf. Zielsetzungen und/oder Maßnahmen korrigiert werden.

 

Best Practise Tennis

Deutscher Tennisbund

Mit dem Gesundheitssportprogramm „Motion on Court“ hat der Deutsche Tennisbund ein zertifiziertes „Sport pro Gesundheit Programm“ initiiert.

 

Unser Ziel ist es bis ins Jahr 2020 den ‚Gesundheitssport Tennis‘ in der Sportlandschaft Deutschland zu etablieren und möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen“ (Quelle: Motion on court – DTB Gesundheitssport. TVM 2017), so die Vision des Deutschen Tennisbundes. Zur Erlangung des Gütesiegels wurden aus den drei Profilen „Stressreduktion“, „Skelett-Muskel“ und „Herzkreislauf“ folgende Programme entwickelt: Ein Präventionssportangebot zur Stärkung des Herz-Kreislaufsystems mittels Tenniselementen und ein für Einsteiger und Wiedereinsteiger geeignetes, ausdauerorientiertes Präventionssportprogramm. 

 

Struktur eines „Motion on court“-Kurses:

  • Zehn Übungseinheiten
  • Wöchentliche Einheit über ­mindestens 60 Minuten
  • Gruppengröße: 4-12 Teilnehmer
  • Im Winter in einer Halle, im ­Sommer auf einem Tennisplatz oder auf einer anderen geeigneten Sportfläche


Zielgruppe:

  • Erwachsene beiderlei Geschlechts
  • Jüngere und ältere Kursteilnehmer können gemeinsam durch ­modifizierte Programme und Übungen teilnehmen.
  • Besonders geeignet für Sport- (und Tennis-)Wiedereinsteiger
  • Geeignet, um Männer gezielt für den Präventionssport ­anzusprechen.

 

Durch die Anerkennung des „Motion on Court“-Kurses bei der zentralen Prüfstelle Prävention (ZP) haben die Kursteilnehmer die Möglichkeit, einen Teil der Kursgebühren von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Auf der Homepage der ZP können sich die Versicherten über die Inhalte und Erstattung der Kurse informieren.

 

Niedersächsischer ­Tennisverband

„Power-Court“ ist ein Kurskonzept, welches auf der Grundlage des Cardio-Tennis-Programms des DTB und der Präventionssportausbildung des LSB Niedersachsen entwickelt wurde. Power-Court wurde mehr in den Bereich der präventiven Gesundheitsförderung integriert, als es beim Cardio-Tennis-Programm der Fall ist. Das Konzept Power-Court wurde dadurch im Mai 2012 mit dem Gütesiegel des DOSB „Sport pro Gesundheit“ ausgezeichnet und ist somit als Präventionskurs nach § 20 SGB V von den Krankenkassen förderungswürdig.

 

Struktur eines „Power-Court“-Kurses:

  • Gesundheitstraining in der Gruppe (4-12 Teilnehmende) auf dem ­Tennisplatz
  • Individuelle Trainingsteuerung über optimale Trainingsherz­frequenz (mittels Pulsuhren)
  • Passende, motivierende Musik
  • Warm-Up, Power-Court-Segment und Cool-Down
  • Unterschiedliche tennisspezifische und allgemeine Übungen und Spielformen zur Verbesserung der Ausdauer, Koordination, Kraft und Beweglichkeit

 

Fazit

Der Gesundheitsmarkt boomt! Sport und Bewegung gewinnen auch im Golfclub für eine gesunde Lebensweise und Gesunderhaltung eine zentrale Bedeutung. Gesundheitsangebote im Golfclub können ein gesundheitsorientiertes Umfeld schaffen, und damit auch für neue Mitglieder und Partner interessant werden. Der Gesundheitssport kann damit ein Zukunftsbaustein sein. Die Notwendigkeit einer Zertifizierung der Gesundheitssportangebote (s. Reha- und Präventionssport) sollte jeder Golfclub unter Berücksichtigung seiner Möglichkeiten und seiner strategischen Ausrichtung selbst entscheiden.

 

Ein auf Gesundheitsoptimierung ausgerichteter Lebensstil wird in Zukunft vor allem für ältere Menschen noch attraktiver, nicht nur, weil sich damit die Aussichten auf ein langes Leben verbessern, sondern auch, weil sie mit einer gesunden, aktiven Ausstrahlung dem Stigma des ‚Altseins‘ zu entkommen versuchen. Gesundheit wird auch künftig ein Statussymbol sein.“ (Quelle: www.zukunftsinstitut.de)

 

Autor: Peter Rücker | golfmanager 01/2018

 

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