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Arbeitsbedingungen im Greenkeeping

Auswertung GVD-Umfrage

Nachdem der Greenkeeper Verband Deutschland e.V. (GVD) seit jeher immer wieder Anfragen zu verschiedenen Aspekten der Arbeitsbedingungen im Greenkeeping bekommen hat, wurde im Jahr 2013 eine aufwändige Umfrage zu Faktoren und Arbeitsbedingungen entwickelt, die über einen Zeitraum von zwei Monaten direkt im Internet beantwortet werden konnte.  

 

Autor Hartmut Schneider verschafft auf dieser Datengrundlage einen Überblick.

Informationen zur Erhebung

 

Einleitung

Der Greenkeeper Verband Deutschland e.V. (GVD) bekommt seit jeher immer wieder Anfragen zu verschiedenen Aspekten der Arbeitsbedingungen im Greenkeeping. Hierbei steht nicht immer das Gehalt im Vordergrund, sondern vielmehr auch die Rahmen- bzw. Arbeitsbedingungen der jeweiligen Arbeitspositionen.

 

Wobei unter Arbeitsbedingungen die für das jeweilige Arbeitsverhältnis wirksamen Bedingungen zu verstehen sind. Diese werden durch den Inhalt des Arbeitsvertrages, die Stellenbeschreibung und durch eine Vielzahl wei­terer harter und weicher Faktoren bestimmt und beeinflussen damit entscheidend auch den Leistungswillen, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit der Mitarbeiter. Gerade zum Thema Arbeitsbelastungen im Greenkeeping und deren mögliche Auswirkungen wurde ja bereits in der letzten Ausgabe des Greenkeepers Journal ausführlich berichtet.

 

Um einen Überblick für die Faktoren und Arbeitsbedingungen und eine möglichst repräsentative Datengrundlage zu bekommen, wurde im Auftrag des GVDs 2013 eine aufwändige Umfrage entwickelt, die über einen Zeitraum von zwei Monaten direkt im Internet beantwortet werden konnte. Dabei wurde der Fragenkatalog nicht nur am grünen Tisch entworfen, sondern beruht in weiten Teilen auf den Anregungen von praktizierenden Greenkeepern, denen an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt sei.

 

An der Umfrage konnten alle Mitarbeiter in der Golfplatzpflege wie Head-Greenkeeper, Erster Assistent, Greenkeeper, Mechaniker und Platzarbeiter teilnehmen, unabhängig davon, ob GVD-Mitglied oder nicht.

 

Teilaspekte der Ergebnisse wurden bereits im Rahmen eines Vortrages mit dem Titel „Arbeitsbedingungen im deutschen Greenkeeping – Eine Analyse der Anforderungen, des Arbeitsumfeldes und der Entlohnungsrealität“ an der GVD-Jahrestagung 2013 in Hannover vorgestellt und diskutiert. Auf Anregung der Teilnehmer der Jahrestagung wurde die Umfrage nochmals ein paar Tage verlängert und um die Möglichkeit der Teilnahme von Schweizer und Österreichischen Greenkeepern ergänzt, so dass hierdurch nochmals eine größere Anzahl an Datensätzen erzielt werden konnte. Insgesamt wurden 638 Teilnehmer registriert, von denen 40% die Umfrage abgebrochen haben, so dass am Ende 382 Rückläufe gewertet werden können. Insgesamt darf aber trotzdem von einer hohen Quote gesprochen werden. Wer die Umfrage abgebrochen hat, kann genauso wenig nachvollzogen werden, wie wer teilgenommen hat, da der Verband strengste Anonymität zugesichert hatte. Da die Abbruchquote bei den ersten Fragen mit 85% bereits sehr hoch lag, waren sicher viele Neugierige dabei, die nicht bereit waren die Zeit für die Umfrage zu investieren.

 

Dabei lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer gerade mal bei gut 27 Minuten, wobei der schnellste Teilnehmer bereits nach knapp 6 Minuten fertig war und ein Teilnehmer wohl 24 Stunden Bedenkzeit benötigte.

 

Die meisten der 79 Fragen konnten mit nur einer Angabe, sprich einem Klick, in vorgegebene Antworten erledigt werden, nur selten waren Mehrfachnennungen möglich. Neue Fragen konnten dabei erst eingesehen werden, wenn die vorherige Frage auch beantwortet wurde.

 

Der Fragenkatalog war sehr breit gefächert und deckte sowohl den Ausbildungsstand, die Stellung im Unternehmen, die Gehaltsstruktur, als auch Themen wie den Führungsstil und das Mitspracherecht bis hin zur Zufriedenheit mit dem Job ab.

 

 

Statistik

Eine statistische Auswertung von Daten oder Umfragen bedeutet immer den sorgfältigen Umgang mit quantitativen Informationen bzw. Ergebnissen. Das Grundproblem bei Statistiken ist dabei immer die Frage nach der Repräsentativität der Ergebnisse, sprich inwiefern bilden die Daten tatsächlich den Querschnitt der Erhebung bzw. der Befragten ab. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Teilnehmer mehrmals an der Umfrage teilgenommen haben, obwohl auch bei der Plausibilitätsprüfung nichts darauf hingedeutet hat. Es wäre zwar möglich gewesen, eine Limitierung auf 1 Teilnahme pro IP-Adresse durchzuführen, das hätte aber sicher insbesondere die Gruppe der Platzarbeiter stark eingeschränkt, da diese laut Gesprächen auf verschiedenen Golfanlagen oft nicht selbst über einen PC verfügen und die Umfrage somit über den PC des Head-Greenkeepers abgewickelt haben, was bei IP-Prüfung aber nicht möglich gewesen wäre.  

 

Auch kann an den Ergebnissen nicht abgelesen werden, ob z.B. tatsächlich 261 Golfanlagen mit 18 Löchern teilgenommen haben oder ob z.B. eine Vielzahl an Mitarbeiter derselben Anlage geantwortet haben.  

 

Angeblich soll Winston Churchill einmal gesagt haben: „Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gefälscht hast“. Fälschungen, sprich Schönungen wurden natürlich nicht vorgenommen, dennoch birgt eine statistische Auswertung immer eine gewisse Gefahr der Fehlinterpretation bzw. verhüllenden Effekte. Dies brachte Aaron Levenstein mit seinem berühmten Vergleich auf den Punkt: „Die Statistik ist wie ein Bikini: Was sie enthüllt ist vielversprechend, was sie verbirgt ist wesentlich!“ (Original: “Statistics are like bikinis. What they reveal is suggestive, but what they conceal is vital”). Dennoch soll eine gewisse Enthüllung der Umfrage gewagt werden.

 

An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass bei einer statistischen Auswertung der 382 Datensätze immer ein gewisser Unsicherheitsfaktor eintritt, insbesondere wenn Verknüpfungen von Antworten gemacht werden, da dann die Datenmenge teilweise rapide absinkt und damit die Aussagekraft bezogen auf alle Golfanlagen fraglich sein kann. Da hin und wieder ein Bezug zu Gesetzen hergestellt wird, sei auch darauf verwiesen, dass der Autor mit seinen Aussagen keine Rechtsberatung vornimmt, sondern lediglich die Ergebnisse der Umfrage in ein Verhältnis setzt. Für arbeitsrechtliche Fragestellungen oder allgemeine Rechtsberatung sollten entsprechend zugelassene Anwälte konsultiert werden.

 

Anmerkung: An Stelle von „Teilnehmer" wird hin und wieder die Abkürzung „TN" verwendet.

 

 

In welchem Bundesland sind Sie beschäftigt?

 

Hierbei zeigte sich, dass lediglich 5 Schweizer an der Umfrage teilgenommen haben und  bei den Österreichern die Information möglicher Weise nicht angekommen war, da hier keine Angabe verzeichnet wurde. Bei den deutschen Teilnehmern entspricht die Verteilung nach Bundesländern in etwa der Anzahl an Golfanlagen bzw. der Verteilung der GVD-Mitglieder (Tabelle 1).

Anzahl reguläre Löcher der Golfanlage und zusätzlicher Kurzplatz

 

In Deutschland gibt es laut DGV-Statistik 724 Golfanlagen (Quelle: Deutscher Golf Verband e.V., 31.12.2013). Hiervon 167 mit 9 Löchern (23,1%), 439 mit 18 Löchern (60,6%) und 118 mit 27 Löchern (16,3%). Verglichen mit den Ergebnissen der Umfrage (siehe Abbildung) sind die 9-Löcher-Golfanlagen mit 10,7% unterrepräsentiert, die 18-Löcher- und 27-Löcher-Golfanlagen mit 68,3% bzw. 14,7% in etwa ähnlich (Abbildung 1).

 

Da die 9-Löcher-Anlagen meist personell eher „dünner“ ausgestattet sind, ist es trotzdem erfreulich, dass mit 41 Antworten so viele teilgenommen haben, obwohl ein Viertel der Teilnehmer (11 TN) noch zusätzlich einen Kurzplatz mit bis zu 9 Bahnen pflegen müssen und damit die Arbeitsbelastung relativ hoch ist, was sich auch bei den Ergebnissen bei der Frage 76 (Arbeitsdruck) widerspiegelt. Laut DGV-Betriebsvergleich von 2012 sind im Durchschnitt auf 9-Löcher-Anlagen 3,1, auf 18-Löcher-Anlagen 6,4 und auf 27-Löcher-Anlagen 10,2 Mitarbeiter in der Platzpflege beschäftigt (Quelle: Institut für Handelsforschung GmbH, 8/2013).

 

174 der 382 Teilnehmer gaben an, dass Sie neben der regulären Golfanlage zusätzlich noch einen Kurzplatz über 1-3 (35 TN), 4-6 (89 TN), 7-9 (44 TN) oder gar über 9 Bahnen verfügen. Bei über 9 Bahnen wurde beispielsweise 6+5 Bahnen oder 2 Kunstrasenplätze angegeben. Die ersten Ausführungen zur Auswertung der Umfrage lassen erahnen, dass viele Informationen zur Verfügung stehen und interpretiert werden können.

Arbeitgeber und fachspezifischer Abschluss

 

Erwartungsgemäß sind die meisten Teilnehmer bei einem Golfclub (60%) bzw. bei einem Betreiber (32%) beschäftigt. 4% arbeiten für Dienstleister, 2% (10 Angaben) sind selbständig und 1% machten keine Angaben. Die Selbständigen arbeiten fast immer als Head-Greenkeeper. Da gerade diese Position sehr arbeitsintensiv ist, sollte die Frage nach der „Scheinselbständigkeit“ zwingend geklärt werden.

 

Interessant erschien auch der fachspezifische Ausbildungsstand und die etwaige Verknüpfung mit dem Arbeitgeber. Tabelle 1 könnte dahingehend interpretiert werden, dass der Ausbildungsstand bei Dienstleistern tendenziell höher ist als bei Club oder Betreiber geführten Anlagen. Allerdings müsste dann aber auch hinterfragt werden, wie viele und welche Mitarbeiter der Dienstleister überhaupt Zugang zur Umfrage gefunden haben. Besser wäre es sicher, die Zahlen dahingehend zu interpretieren, dass bei mindestens einem Fünftel der Mitarbeiter auf Golfanlagen noch Handlungsbedarf bzgl. deren Qualifikation besteht, zumal eine Kurzumfrage des Bundesverband Golfanlagen e.V. (BVGA) im Jahr 2013 ergeben hat, dass die Qualifizierung des Golfplatzpflegepersonals als sehr wichtig (58,8%) bzw. als wichtig (38,2%) eingestuft wird.

Alter / Geschlecht / Familienstand / Anzahl der Kinder

Das Alter der Mitarbeiter im Greenkeeping entspricht der Normalverteilung, auffällig war nur, dass es auch einzelne Angaben jenseits des gesetzlichen (65 Jahre) bzw. tatsächlichen (62,1 Jahre; Quelle: FAZ, 2010) Renteneintrittsalters gab, eine davon in der Rubrik 76-99 Jahre.

 

Der Frauenanteil im Greenkeeping liegt mit 4,5% weit unter vergleichbaren Berufsfeldern wie dem Garten- und Landschaftsbau. Hier schwankt die Zahl je nach Bundesland zwischen 7 und 24% (Quelle: DEGA GaLaBau, 2007). Selbst im Bauhauptgewerbe arbeiten mit 9,5% mehr Frauen (Quelle: Statista, 2014).

 

Im Gegensatz hierzu ist der Kinderreichtum höher als im Bundesdurchschnitt. Beim Familienstand gibt es keine nennenswerten Abweichungen.

Unternehmenszugehörigkeit

Wird die Dauer der Unternehmenszughörigkeit als Gradmesser für die Ernsthaftigkeit bzw. Identifikation mit dem Job herangezogen, so nehmen die „Greenkeeper“ Ihre Arbeit auf „Ihrer“ Golfanlage sehr ernst. Zwar schwanken die Angaben von unter einem Jahr (5%) bis über 25 Jahre (5%), doch sind die Werte auch bei längerer Zugehörigkeit erfreulich hoch: 6-10 Jahre (19%), 11-15 Jahre (17%), 16-20 Jahre (15%) und 21-25 Jahre (8%).

 

Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit lag 2008 in Deutschland bei 10,8 Jahre (Quelle: Statista, 2014) und unterliegt je nach Gewerbe entsprechenden Schwankungen. Im Gastgewerbe ist sie mit 5,5% am niedrigsten.

Anstellungsverhältnis / Anstellungsdauer / Anstellungsumfang

Die Anstellungsverhältnisse im Greenkeeping sind zu 92% unbefristet, wobei es hier deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Stellungen im Unternehmen gibt.

 

Die höchste Quote der befristeten Arbeitsverhältnisse findet sich bei den Platzarbeitern (21%), gefolgt von den Greenkeepern (13%). Erstaunlicherweise liegen die Head-Greenkeeper mit 5% vor deren Stellvertreter bzw. Assistenten mit 2%.

 

Allem Anschein nach haben Mitarbeiter mit einem fachspezifischen Abschluss wie Fachagrarwirt Golfplatzpflege deutlich weniger befristete Arbeitsverhältnisse (4%) wie Kollegen ohne Abschluss (19%).

 

Die Ausbildung macht sich auch in der Anstellungsdauer (ganzjährig/saisonal) und im Anstellungsumfang (Teilzeit/Vollzeit) bemerkbar. Sind im Durchschnitt aller Teilnehmer der Umfrage nur 7% saisonal beschäftigt und nur 2% Teilzeit, so sind es bei Mitarbeitern ohne fachspezifischem Abschluss 17 bzw. 8%. Allein aus dieser Sicht lohnt sich die Ausbildung.

Urlaub

 

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers ist hauptsächlich im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Von den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes kann durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag nur abgewichen werden, wenn die Abweichung für den Arbeitnehmer günstig ist, d.h. mehr Urlaubstage.

 

Eine etwaige ungünstige Abweichung für den Arbeitnehmer ist nur durch einen Tarifvertrag (unter den Voraussetzungen des § 13 BUrlG) möglich.

 

Sonderregeln gelten z.B. für Jugendliche unter 18 Jahren (§ 19 JArbSchG), Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub/Elternzeit (§ 17 BErzGG) und behinderte Menschen (§ 125 SGB IX).

 

Der Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage pro Jahr (vgl. dazu § 3 BUrlG). Da der Samstag ein Werktag, meist aber kein Arbeitstag ist, kommen die beiden Zahlen zustande.

 

Neben den Urlaubstagen sind mehr oder weniger häufig auch noch weitere Tage frei, an denen kein Urlaub genommen werden muss. Hierzu gaben 30% der Teilnehmer keine Antwort, die übrigen kreuzten folgende Tage an:

 

  • Heilig Abend (90%)
  • Silvester (75%)
  • Rosenmontag (17%)
  • Faschingsdienstag (8%)

 

Ein freier Rosenmontag wurde von Teilnehmer aus bestimmte Bundesländern wie NRW, Bayern und Baden-Württemberg vergleichsweise häufig angekreuzt (31/28/24%), in anderen Bundesländern lag die Schwankung zwischen 0 und 6%.

 

Insbesondere für Familien ist es wichtig, dass auch während der Saison – sprich in den Sommerferien – Urlaub genommen werden kann. Lediglich 44% der Befragten gaben an, dass dies möglich sei, 17% verneinten die Frage. Neben der Wochenendarbeit und den zahlreichen Überstunden während der Saison dürfte dies ein Negativum für die Attraktivität eines Arbeitsplatzes im Bereich der Pflege von Golfanlagen sein.

 

39% gaben zwar an, dass Urlaub während der Saison zumindest bedingt möglich sei, die meisten kommentierten ihre Aussage aber mit „wenige Tage“ bzw. „langes Wochenende“ oder „maximal eine Woche“ und dies häufig auch nur, wenn Kinder vorhanden sind. Da wird von den Greenkeepern ganz schön etwas abverlangt. Wen wundert es da, dass viele froh sind, wenn die Saison vorüber geht.

Wochenarbeitszeit und Überstunden

 

Neben dem Gehalt ist die Arbeitszeit einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um die Zufriedenheit von Arbeitnehmern geht.

 

Wer heute in Deutschland eine Vollzeitstelle übernimmt, muss mit einer Arbeitszeit zwischen 37,5 und 40 Stunden pro Woche rechnen. Das war jedoch längst nicht immer so. Bis 1860 umfasste eine typische Arbeitswoche (7 Tage) bis zu 80 Stunden. Erst 1918 einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf den Acht-Stunden-Tag bei 6 Tagen pro Woche. In den folgenden Jahrzehnten kamen weitere Regelungen und Gesetze hinzu. Am 1. Juli 1994 trat das aktuelle Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kraft. Es gilt für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende.

 

Ein Großteil (70%) des Golfplatzpflegepersonals hat eine vertraglich fixierte Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Einige müssen sich aber mit mehr Arbeitszeit zufrieden geben (19,5%), wenige müssen nicht ganz so viel arbeiten (10,5%), Abbildung 1. Bei den Angaben kann kein Bezug zur Stellung innerhalb des Betriebes ausgelesen werden, auch wenn aus der Erfahrung bekannt ist, dass zumindest bei einigen Head-Greenkeepern die Arbeitszeit nur eine untergeordnete Rolle spielt.

 

Die Arbeitszeit variiert natürlich auch von Branche zu Branche. Im Garten- und Landschaftsbau sind im Bundes-Rahmentarifvertrag 39 Stunden pro Woche vereinbart. In der Landwirtschaft wird häufig mehr als 40 Stunden pro Woche gearbeitet.

 

Die Differenz zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit wird vereinfacht als Überstunden bezeichnet. Nähere Regelungen hierzu finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Beispielsweise darf der Arbeitszeitrahmen zeitweilig auf bis zu 10 Stunden pro Arbeitstag sprich auf 60 Stunden pro Woche verlängert werden. Allerdings muss die Mehrarbeit innerhalb eines halben Jahres auf durchschnittlich 48 Stunden pro Woche ausgeglichen werden. Auch geht das Arbeitszeitgesetz von maximal 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr aus. Bei Mehrarbeit jenseits von 400 Stunden pro Jahr (Abbildung 2) ist die Einhaltung dieser Höchstgrenze sowie der maximal erlaubten 10 Stunden pro Tag fraglich.

 

Überstunden sind ein häufiger Anlass für die Unzufriedenheit mit dem Arbeitsplatz.

 

Umso erschreckender ist das Ergebnis auf die Frage, ob Überstunden im Arbeitsvertrag geregelt sind. Ein Viertel der Befragten hat keine Regelung oder weiß es nicht! In etwa gleich hoch liegt die Zahl derer, die kein (22%) und nur manchmal (9%) ein Mitspracherecht bei den Überstunden oder der Wochenendarbeit haben.

 

Sofern sich die Überstunden im gesetzlichen Rahmen bewegen, werden es Mitarbeiter ohne Betriebsrat aber eher schwer haben, die vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit zu verweigern, ohne die Konsequenzen einer „Arbeitsverweigerung“ tragen zu müssen.

 

Anders sieht es an Sonn- und Feiertagen aus. Hier gilt zunächst einmal die Regel: Sonntags nie! Der eine oder andere Golfer würde sich sicher freuen, wenn er wenigstens an einem Tag in der Woche nicht von den „lästigen“ Greenkeepern gestört würde. Doch was ist mit den Turnieren und Wettspielen am Sonntag. Zur Abwechslung mal auf ungemähten Grüns? Bunker mit Tierspuren und Laub würden dann wohl auch bei manchen Golfern eine gewisse Allergie hervorrufen. Also was tun? Da auch andere Branchen wie die Gastronomie vor der gleichen Herausforderung stehen, sieht das Arbeitszeitgesetz auch Ausnahmen vor. Hierzu zählen unter anderem Beschäftigte in Sport-, Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, worunter Golfanlagen fallen dürften. Ob damit auch die Pflege der Golfanlagen gemeint ist,  kann ohne entsprechende rechtliche Würdigung nicht geklärt werden, zumal beim Betrieb von Rasenmähern und ähnlichen Geräten auch die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV (früher „Rasenmäherlärm-Verordnung“) beachtet werden muss.

 

Es wird empfohlen, bereits in Vorstellungsgesprächen auf den entsprechenden Bedarf an „Sonntagsarbeit“ hinzuweisen und frühzeitig Jahrespläne mit den Mitarbeitern bzgl. Wochenend- und Feiertagsarbeit aufzustellen.

 

Auf die Frage hin, ob Überstunden vergütet oder verrechnet werden, haben 24% mit Nein geantwortet, 5% mit manchmal. Bei den Head-Greenkeeper ist die Zahl mit 29% Nein noch höher. In Führungspositionen ist auch in der Wirtschaft häufig die Erwartungshaltung da, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Allerdings dürfte das entscheidend auch von der Höhe des Gehaltes abhängen und von den zu erwartenden Überstunden. Sogenannte Überstunden-Pauschalklauseln in Arbeitsverträgen sollten vor der Unterschrift mit einem Rechtsbeistand gewissenhaft geprüft werden.

 

Bei denjenigen, wo Mehrarbeit erfasst wird, werden die Überstunden zu 93% auf einem Arbeitszeitkonto gut geschrieben, bei 17% erfolgt die monetäre Auszahlung. Hier gilt es zu beachten, ob evtl. eine Frist im Arbeitsvertrag vereinbart ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Überstunden geltend gemacht werden müssen bzw. bis wann diese agebaut werden können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Überstunden ohne jeglichen Nutzen für den Arbeitnehmer verfallen!

 

Grundsätzlich sollten bei der Bewertung und Vergütung von Mehrarbeit möglichst kreative Regelungen getroffen werden, um auch entsprechende Anreize für Überstunden und Wochenendarbeit zu schaffen. Dies setzt aber eine schriftliche Fixierung im Arbeitsvertrag voraus, ansonsten gilt die Vereinbarung zur normalen Vergütung auch für die Überstunden.

 

Genauso kann es aber auch den Parteien lieber sein, dass diese in Freistunden umgewandelt werden. Dies bietet sich insbesondere auf Golfanlagen in Regionen an, in denen witterungsbedingt kein Spiel- und damit Pflegebetrieb möglich ist. Oft werden in vielen Branchen Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen bezahlt. In der Landwirtschaft beispielsweise betragen die Zuschläge laut Tarifvertrag für

 

  • Mehrarbeit 25 %
  • Nachtarbeit 15 %
  • Sonntagsarbeit 50 %
  • Feiertagsarbeit 125 %


des jeweiligen Stundenlohnes. Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge (mit Ausnahme des Zuschlages für die Nachtarbeit) ist jeweils nur der höchste Zuschlag zu zahlen (Quelle: Landwirtschaftskammer NRW).

 

In der Golfplatzpflege werden regelmäßig Individualverträge und damit grundsätzlich frei gestaltbare Schriftstücke aufgesetzt und damit auch die freie Vereinbarung von etwaigen Zuschlägen für Mehrarbeit. Mündliche Verträge sind nach dem Nachweisgesetz (NachwG) nur für Aushilfstätigkeiten mit einer Beschäftigung bis zu 400 Stunden pro Jahr zulässig.

 

Die Auswertung der Umfrage ergab, dass zwar Zuschläge bezahlt bzw. verrechnet werden, aber gerade einmal in insgesamt 39% der Fälle. An dieser Stelle sei nochmals auf die Hürden der Statistik hingewiesen, und dass die Teilnehmeranzahl der Umfrage nicht mit der Golfanlagenanzahl in Übereinstimmung gebracht werden sollten. Beispiel: 3 Mitarbeiter einer Golfanlage, die Überstundenzuschläge bezahlt, haben an der Umfrage teilgenommen, ebenso wie je 1 Mitarbeiter von 3 Golfanlagen, die keine Zuschläge bekommen. Die Auswertung würde dann ergeben, dass 50% (der Teilnehmer) Zuschläge bekommen, in diesem Fall aber nur 25% der Golfanlagen (1 von 4) diese bezahlen. Das Ganze könnte natürlich auch andersherum passiert sein. Möglicherweise ist die Auswertung auch ausgeglichen.

Vertraglicher Lohn / Gehalt

 

Neben der Arbeitszeit ist natürlich vor allem das Gehalt einer der wichtigsten Faktoren, wenn es um die Zufriedenheit von Arbeitnehmern geht.

 

Auf der anderen Seite sind die Lohnkosten insbesondere im Bereich Greenkeeping einer der größten Ausgabeposten im Betrieb einer Golfanlage. Bekanntermaßen wird für den Bereich Golfplatzpflege oft nahezu die Hälfte des Budgets einer Golfanlage aufgewendet. Laut DGV-Betriebsvergleich wurden 2013 im Bundesdurchschnitt ca. 390 tsd. Euro für die Pflege einer 18-Löcher-Anlage ausgegeben. Bei Gesamtaufwendungen von 850 tsd. Euro waren dies gut 46% für den Bereich Platz. Die Personalkosten Greenkeeping schlugen davon mit knapp 240 tsd. Euro zu Buche. Das bedeutet einen Anteil von über 60% an den Platzpflegekosten bzw. 28% an den Gesamtkosten.

 

Diskussionen über Gehälter erhitzen die Gemüter landauf und landab, insbesondere, wenn es um die Gehälter von Top-Managern geht. Die Mehrheit fordert hier eine Offenlegung. Anders sieht es bei den Löhnen bzw. Gehältern der Mitarbeiter aus. Nicht nur im Greenkeeping scheint das ein Tabu-Thema zu sein. Nicht selten finden sich auch entsprechende Geheimhaltungsklausel in den Arbeitsverträgen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (AZR 486/08) und laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (2 SA 183/09) sind solche Verpflichtungen zur Verschwiegenheit auch gegenüber Arbeitskollegen aber unwirksam. Ob damit gleich der Weg wie in Schweden beschritten werden sollte, sollte jeder für sich selber klären. In Schweden kann jeder das Gehalt eines anderen erfragen. Anruf genügt. In Deutschland ist dies schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.

 

Wer Zugriff auf die Auswertung des DGV-Betriebsvergleichs hat, der weiß, dass sich auch dort Angaben zu Gehältern der Greenkeeper finden lassen. Dort werden gemäß Tabelle 1 entsprechende Daten genannt.

 

Im Jahr 2002 lag der Durchschnittswert bei den Head-Greenkeepern mit 47.400 Euro nahezu gleich wie 2003, die Von-bis-Werte hatten aber eine Spannweite von 17.400 bis 90.800 Euro.

 

Damit hätte zumindest ein Head-Greenkeeper 2002 weniger bekommen als der am geringsten verdienende Platzarbeiter 2003. Die Von-bis-Werte sind demnach schwer zu interpretieren und Fehler bei den Angaben wie bei jeder Statistik nicht auszuschließen. Deshalb wurden die Werte im Betriebsvergleich bzw. in der Tabelle 1 gestutzt, d.h. die Extremwerte nicht berücksichtigt und ausgeklammert.

 

Doch was ergab die GVD-Umfrage unter den Mitarbeitern in der Platzpflege. Von den 382 Rückläufen haben alle Angaben zum Monats- bzw. Jahresgehalt gemacht. Dies ist damit zu begründen, dass ohne Angabe kein Weiterkommen im Fragebogen möglich war. 1% aller Teilnehmer der insgesamt 638 haben die Befragung an dieser Stelle deshalb abgebrochen, der Großteil aber schon nach Frage 1.

 

Obwohl die Frage zum Stundenlohn keine Pflichtfrage war, haben immerhin 314 Teilnehmer entweder direkte Angaben (64) gemacht oder sich in vorgegebene Kategorien gemäß Abbildung 1 eingetragen.

 

Gerade die Platzarbeiter mussten sich bisher teilweise mit einem Stundenlohn unter dem Mindestlohn für Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau zufriedengeben. Dieser betrug seit 01.09.2010 in den Alten Bundesländern 8,50 und in den Neuen Bundesländern 8,00 Euro.

 

Insbesondere diese Mitarbeiter werden sich über den ab 01. Januar 2015 geltenden flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro freuen, sofern Sie nicht bis zum 31.12.2016 von einer Ausnahmeregelung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) tangiert werden. Hier sollten die Betroffenen noch unbedingt in 2014 nachfragen bzw. ggf. nachverhandeln.

 

Auch im Greenkeeping – unabhängig davon ob 9-Löcher-, 18-Löcher-Anlage oder größer – gibt es wie in allen anderen Branchen ein Ost-West-Gefälle. In den Neuen Bundesländern findet sich keine Angabe oberhalb eines Jahres-Brutto-Gehaltes von 58 tsd. Euro. Solche Werte finden sich überwiegend im Süden der Republik, namentlich in Baden-Württemberg und Bayern.

 

Von den Spitzenverdienern mit über 75 tsd. Euro arbeitete jeweils einer in Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen und zwei Angaben stammen von Schweizer Kollegen. Gerade hier ist es laut persönlichen Angaben mehrerer Schweizer Head-Greenkeeper auch nicht unüblich, dass Gehälter im 6-stelligen Bereich gezahlt werden. Bevor jetzt neidvolle Blicke über die Grenze oder in die genannten Bundesländer gemacht werden, sollten immer auch die Lebenshaltungskosten der jeweiligen Region bedacht werden. Wer schon einmal in der Schweiz beim Essen war oder übernachten durfte, weiß wovon gesprochen wird.

 

Erstaunlicherweise sind die Gehälter nicht unbedingt an die Größe der Golfanlage gebunden. Mit den 41 Angaben von Mitarbeitern auf 9-Löcher-Anlagen wird ebenfalls die gesamte Gehalts-Spannbreite abgedeckt. Bei den 18-Löcher-Anlagen kann die Verteilung über alle Gehaltsgruppen bzw. Stellungen im Unternehmen – vom Platzarbeiter bis Course Manager – gemäß Abbildung 2 dargestellt werden. Zusätzlich haben noch 50 Teilnehmer das genaue Gehalt angegeben.

 

Werden die einzelnen Kategorien näher betrachtet, kristallisieren sich wie erwartet deutliche Unterschiede, jedoch mit erheblichen ungewöhnlichen Überlappungen heraus. Die Teilnehmer konnten sich bei der Frage zur Stellung im Unternehmen in folgende Kategorien einteilen: Course Manager, Head-Greenkeeper, stellvertretender Head-Greenkeeper bzw. First Assistent, Greenkeeper, Platzarbeiter, Mechaniker und Sonstiges.

 

Gemäß Abbildung 3 finden sich ab einem Jahresgehalt von 52 tsd. Euro nur noch Head-Greenkeeper wieder. Die Course Manager begannen erst ab 46 tsd. Euro, wurden aber wegen der geringen Anzahl von 9 nicht dargestellt. Die Greenkeeper-Jahres-Gehälter weisen ebenfalls eine starke Spannbreite auf, mit einem Schwerpunkt entsprechend dem DGV-Betriebsvergleich um die 30 tsd. Euro.

 

Erstaunlich war die Tatsache, dass so mancher Platzarbeiter nicht nur mehr als ein Greenkeeper in seiner Lohntüte findet, sondern teilweise auch ein höheres Gehalt bezieht als der eine oder andere Head-Greenkeeper. Auch die Ausbildung scheint sich finanziell zu lohnen. Bei den Greenkeepern lagen deutlich mehr Fachagrarwirte in den Kategorie 34-40 tsd. Euro als Greenkeeper ohne diesen Abschluss.

Betriebliche Sozialleistungen/Zusatzleistungen

 

Neben den gesetzlichen betrieblichen Sozialleistungen wie Beiträge der Arbeitgeber zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie Versicherungsbeiträge gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten bzw. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden vom Arbeitgeber zum Teil auch freiwillige Sozialleistungen bzw. Zusatzleistungen erbracht.

 

Diese Leistungen wurden im Fragebogen entsprechend der Abbildung 1 gegliedert, es konnten aber auch direkte Angaben in der Rubrik „Sonstiges“ eingetragen werden, wobei dies nur von 21 Teilnehmern genutzt wurde. Am häufigsten wurde die Unterstützung bei Weiterbildungsmaßnahmen (Seminare/Tagungen) genannt, gefolgt von Mobilfunktelefonen, Dienstwagen und Tankgutscheinen. Bei den direkten Antworten waren Mehrfachnennungen möglich.

 

Lediglich knapp 15% der Befragten beziehen keine freiwilligen Sozial- bzw. Zusatzleistungen. Allerdings variiert deren Anteil je nach Stellung im Unternehmen. Bei den Head-Greenkeepern betrug dieser Anteil nur 8%, bei den Greenkeepern hingegen 23% und bei den Platzarbeitern sogar 31%.

 

Die meisten Nennungen fanden sich in der Rubrik „Kostenloses Golfspiel“ (55%), gefolgt von „Vermögenswirksame Leistungen“ (42%) und „Weihnachtsgeld“ (34%).

 

Leider liegt der Anteil der Platzarbeiter bzw. deren Möglichkeiten, kostenlos Golf zu spielen lediglich bei 23%.

 

Golfspiel

Auch auf die Frage 35 „Spielen Sie Golf“ haben lediglich 35% der Platzarbeiter mit „Ja“ geantwortet. Wen verwundert es da, dass hin und wieder die Abschlagsmarkierungen bzw. deren Mittelsenkrechte nicht in die eigentlich vorgesehene Spielrichtung zeigen. In diesem Fall würde diese „Sozialleistung“ nicht nur das Arbeitsklima fördern, sondern käme unmittelbar auch dem Kunden, sprich dem Golfer, zu Gute. Golfspielen sollte deshalb nicht nur erlaubt, sondern möglicherweise durch Golfunterricht gefördert oder gar während der Arbeitszeit vorgeschrieben werden. Dann hätte wohl kein Mitarbeiter mehr eine Ausrede, nicht Golf zu spielen oder es würden ähnlich hohe Resultate wie bei den Head-Greenkeepern erzielt werden, bei denen 86% Golf spielen und 75% davon ein Handicap haben. Leider spielen nur ca. ein Fünftel davon regelmäßig Golf und ein Head-Greenkeeper darf seinen „eigenen“ Platz nicht spielen. Den Platz, auf dem gearbeitet wird, nicht spielen zu dürfen, betrifft insgesamt 12 Mitarbeiter, drei davon in Baden-Württemberg und drei in Sachsen.

Entfernung und Dauer der Fahrstrecke zur Arbeit

Mehr als die Hälfte (53%) aller Mitarbeiter in der Golfplatzpflege haben erfreulicherweise nur eine geringe Wegstrecke von bis zu zehn Kilometern zu ihrer Arbeitsstätte zu bewältigen. Lediglich 9% müssen über 40 km fahren. Die Angaben schwanken hier aber zwischen 41 und 286 (!) Kilometer. Entsprechend lang sind die einfachen Fahrtzeiten zwischen unbedeutend (0-10 min) und fast nicht zu bewältigen (120-160 min). Gemäß Sozialgesetzbuch sind zweieinhalb Stunden Fahrtzeit (gemeint sind hier aber Hin- und Rückfahrt) bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden zumutbar.

 

Bei den drei Angaben über 200 km wird fast vermutet, dass es sich um Gesamtstrecken und nicht um Entfernungen handelt. Wer kann schon auf Dauer acht Stunden arbeiten und mehr als 400 km pro Tag zurücklegen? Dies würde ja nahezu 100.000 km pro Jahr bedeuten.

 

Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Arbeitnehmer übrigens Werbungskosten in ihrer Steuererklärung ansetzen. Dabei werden vom Finanzamt 30 Cent je Entfernungskilometer und Arbeitstag anerkannt. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend. Der Ansatz von mehr Kilometern ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Büro und Computer

Von den 177 befragten Head-Greenkeepern gaben 31 (18%) an, dass sie über kein eigenes Büro verfügen. Diese Zahl ist identisch mit der Zahl derjenigen Head-Greenkeeper, die keinen Computer am Arbeitsplatz benutzen. Selbst bei den Course-Managern beträgt der Anteil immerhin noch 12%. Hier stellt sich die Frage, wie diese „Bereichsleiter“ Greenkeeping ihre Daten aufbereiten und den Entscheidungsträgern präsentieren bzw. eigene Kalkulationen aufstellen, um den Platz bzw. den Bereich Greenkeeping zu optimieren.

 

Auch bei den Computerkenntnissen besteht offensichtlich Handlungsbedarf. 60% gaben an, nur über geringe (13%) bzw. mittlere (47%) Kenntnisse zu verfügen. Gerade mal 8% schätzen ihre EDV-Kenntnisse als sehr gut ein. Dabei ist der Computer als wesentliches Arbeitsgerät eines Head-Greenkeepers in der Platzpflege nicht mehr wegzudenken. Er dient nicht nur der Steuerung moderner Beregnungsanlagen, sondern insbesondere auch der Erfassung und Auswertung von Arbeitsstunden, Maschineneinsatz und Materialverbrauch für die einzelnen Pflegebereiche.

 

Ob hierfür spezielle Software verwendet wird oder mit Tabellenkalkulationen und Datenbanken gearbeitet wird, bleibt jedem selbst überlassen. Hauptsache Anfragen von Vorstand oder Geschäftsleitung können zeitnah beantwortet werden. Bei gut organisierten Head-Greenkeepern genügt hier oft ein Klick auf dem PC oder ein kurzes Wischen über das Smartphone.

 

Das macht nicht nur Eindruck, sondern hilft auch, den Kopf frei zu bekommen für strategische Planungen oder neue Ansätze in der Platzpflege. Auch kann bei steigendem Kostendruck besser und leichter argumentiert und möglicherweise auch die Konsequenzen von veränderten Rahmenbedingungen simuliert werden. Auch auf die Präsentation von Ergebnissen vor Dritten gilt es, sich vorzubereiten. Der sichere Umgang mit PowerPoint wird hier künftig zur Pflicht für Führungskräfte. Grundkenntnisse sollten auch für die Recherche im Internet und für die Erstellung ordentlicher Geschäftsbriefe bzw. Berichte und Veröffentlichungen vorhanden sein.

Dienst-Fahrzeug/-Handy/-Wohnung

 

In der obigen Tabelle 1 sind die Anzahl der Mitarbeiter aus unterschiedlichen Kategorien dargestellt, welche über ein Dienst-Fahrzeug bzw. -Handy oder -Wohnung verfügen. Die Werte in Klammern geben an, ob das Fahrzeug bzw. Handy auch privat genutzt werden darf.

 

Gerade bei einem Arbeitsplatzwechsel bzw. bei einer Neuanstellung hört es sich zunächst einmal ganz gut an, wenn ein Dienstwagen möglicherweise auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, insbesondere dann, wenn das Fahrzeug um Klassen besser ist als das eigene Auto. Allerdings muss hier auch bedacht werden, dass dadurch möglicherweise ein geldwerter Vorteil entstehen kann, der je nach Fahrzeugklasse und Anteil an privater Nutzung eher ungünstig für den Arbeitnehmer ausfällt. Hier sollten sich die Betroffenen von einem Steuerfachmann beraten lassen. Beispielsweise ist der geldwerte Vorteil für Privatfahrten nach Listenpreismethode (umgangssprachlich auch 1-Prozent-Methode) mit 1% des auf volle 100 EUR abgerundeten inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeuges anzusetzen. Was häufig nicht bedacht wird, das Alter des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle, d.h. wenn das Auto nur noch 2.000 EUR wert ist, ehemals aber 50.000 EUR gekostet hat, beträgt der zu versteuernde Vorteil trotzdem 1% von 50.000 EUR, gleich 500 EUR pro Monat. Möglicherweise ist die Führung eines Fahrtenbuchs oder gar der Verzicht auf private Nutzung günstiger.

 

Geldwerter Vorteil kann im Übrigen auch durch eine vom Arbeitgeber bezahlte Golfmitgliedschaft entstehen.

 

Ein vom Arbeitgeber bereitgestelltes Diensthandy fällt nicht unter den Vergütungsbestandteil und muss auch bei privater Nutzung nicht versteuert werden. Immer häufiger werden Firmenhandys offeriert, um die Erreichbarkeit der Mitarbeiter sicherzustellen. Allerdings hat der Vorgesetzte hierbei keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Mitarbeiter ihr Diensthandy auch an freien Tagen oder nach Dienstschluss einschalten, egal ob die private Nutzung des Firmenhandys erlaubt ist oder nicht. Anders sieht dies aus, wenn etwa Rufbereitschaft vereinbart ist oder eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag besteht. Für die Rufbereitschaft stehen dem Arbeitnehmer dann aber auch Vergütungsansprüche zu.

 

Arbeitgeber müssen sich im Übrigen auch an das Fernmeldegeheimnis halten. Sie dürfen weder die Verbindungsdaten einsehen, noch Inhalte von E-Mails überprüfen – egal ob diese privat oder dienstlich veranlasst sind. Allerdings kann ein Arbeitgeber zu jeder Zeit verlangen, dass sein Mitarbeiter ihm das Firmenhandy aushändigt.

 

In diesem Fall sollten die privaten Daten wie Telefonnummern oder E-Mails vorher gelöscht werden.

Sachkundenachweis

 

Inzwischen dürfte es sich herumgesprochen haben, dass für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein Sachkundenachweis nach der neuen Sachkunde-Verordnung (PflSchSachkV) vom 06.07.2013 erforderlich ist.

 

Ab 26.11.2015 werden die bisherigen Sachkundenachweise ungültig und es muss der neue bundeseinheitliche Nachweis über die Pflanzenschutzsachkunde in Scheckkartenformat vorliegen, der in Verbindung mit dem Personalausweis seine Gültigkeit erlangt. Nähere Informationen auch zu den notwendigen Fortbildungen finden sich auf der Homepage des Greenkeeper-Verbandes in der neuen Rubrik „Pflanzenschutz“ (http://www.greenkeeperverband.de/content/pflanzenschutz.php).

 

Von den 382 Teilnehmern der Umfrage gaben 81% an, dass sie über einen Sachkundenachweis verfügen, wobei hierbei die Sachkunde in Form einer entsprechenden Ausbildung gemeint war und noch nicht der „Ausweis“, den es bis dato noch gar nicht gab.

 

Erwartungsgemäß war die Quote bei den Head-Greenkeepern mit 98% sehr hoch und lag sogar weit über der bei den Course Managern (88%), siehe Abbildung 1.

 

Dies ist umso verwunderlicher, da die Course Manager zwar nicht jede Arbeit auf der Golfanlage selbst durchführen oder bis ins Detail beherrschen müssen, aber bei so wichtigen Themen wie dem Pflanzenschutz die Verantwortung tragen und Entscheidungen fällen sollten. Dies kann nur auf Grundlage von fundiertem Fachwissen erfolgen, welches mit dem Sachkundenachweis dokumentiert wird.

 

An dieser Stelle sei auch empfohlen, dass pro Golf­anlage mindestens zwei Mitarbeiter über entsprechende Fachkenntnisse auch in der praktischen Anwendung verfügen, und dass deshalb auch noch mehr Greenkeeper den Sachkundenachweis anstreben sollten. Inzwischen ist die Sachkunde auch fester Bestandteil der Ausbildung zum Fachagrarwirt Golfplatzpflege.

Weiterbildung

 

Der „Job auf Lebenszeit“ bzw. bei nur einem Arbeitgeber darf sicher nicht nur im Greenkeeping als „Auslaufmodell“ bezeichnet werden. Wer weiterhin einen einigermaßen sicheren Job haben möchte, tut gut daran, sein Wissen regelmäßig anzupassen und zu erweitern. Nach einer Studie im Auftrag des Bundesministerium für Bildung und Forschung lag 2012 die bundesdeutsche Teilnahmequote für Weiterbildungen bei 49% (Quelle: Theorie und Praxis der Erwachsenenbildung; Deutsches Institut für Erwachsenenbildung; ISBN 978-3-7639-5239-7).

 

 

Werden die Angaben der GVD-Umfrage im Bereich „nicht so oft“, „oft“ und „sehr oft“ addiert (siehe Abbildung 1), entsprechen die Zahlen in etwa dem Bundesdurchschnitt.

 

Weit unterdurchschnittlich sehen hingegen die Zahlen bei den Platzarbeitern aus. 97% bzw. 84% der Platzarbeiter besuchen keine Veranstaltungen des GVD-Bundesverbandes (z.B. GVD-Jahres- oder Frühjahrs-Tagung) bzw. der Landesverbände. Bei dieser Berufsgruppe liegt der Fokus auf den sonstigen Veranstaltungen, vermutlich hauptsächlich Firmenseminare. Hier gaben zumindest 26% an, dass sie hin und wieder („selten“ und „nicht so oft“) bzw. 5% sogar oft dorthin gehen. In Anbetracht des sich erweiternden Arbeitsmarktes dürfte das künftig aber zu wenig sein. Möglicherweise liegt die geringe Beteiligung aber auch daran, dass lediglich bei 44% der Platzarbeiter die Kosten für die Weiterbildung bezahlt bekommen. Bei den Head-Greenkeepern und Course-Managern sind es immerhin 64%, siehe Abbildung 2.

 

Bei der Frage zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen verteilten sich die Antworten der Head-Greenkeeper bzw. Course-Manager mit „nie“ oder „selten“ unterschiedlich auf die Veranstaltungstypen: 19% GVD-Regional, 35% GVD-Bund und 27% Sonstige (vergleiche hierzu Abbildung 1).

 

Bei den Antworten „oft“ bis „sehr oft“ lagen die Werte bei 65% GVD-Regional, 47% GVD-Bund und 42% Sonstige.

 

Nach einer Studie der Haufe-Online-Redaktion von 2013 bilden sich in Deutschland 81% der Führungskräfte regelmäßig weiter (Quelle: www.haufe.de/personal/hr-management/weiterbildung-deutsche-manager-in-dach-am-bildungshungrigsten_80_189126.html). Nach diesen Zahlen zu urteilen, besteht auf der Führungsebene im Greenkeeping noch ein gewisser Handlungsbedarf.

 

Für die Führungskräfte und deren Stellvertreter im Pflegebereich werden die sogenannten „soft skills“, also persönliche und soziale Kompetenzen wie Eigeninitiative, Team- und Konfliktfähigkeit immer wichtiger werden. Diese auf „Großveranstaltungen“ zu vermitteln, ist sicher schwierig, zumal diese auch anderes Pflegepersonal anlocken sollen. Den Head-Greenkeepern und Course-Managern ist deshalb anzuraten, sich diese Kompetenzen in speziellen Kursen anzueignen. Hier sind sicher auch die DEULEN noch mehr in der Pflicht. Neben Erweiterung der Englischkenntnisse und das vertiefte Wissen um betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, sollte der eine oder andere vermutlich auch noch mehr Kompetenz im Umgang mit Computer und Internet erlangen.

 

Im Regelfall (über 80%) werden für Weiterbildungsmaßnahmen die normalen Arbeitszeiten angerechnet (bezahlte Freistellung). Bei den übrigen knapp 20% erfolgt entweder eine Freistellung ohne Lohnfortzahlung oder unter Anrechnung auf den Urlaub bzw. es werden Überstunden abgebaut.

 

Weiterbildung und GVD-Zertifizierung

 

Der Greenkeeper Verband Deutschland hat sich die Aufgabe gestellt, die Weiterbildung seiner Mitglieder nachhaltig zu fördern. Hierzu hat er bereits 2008 ein verbandsinternes Zertifizierungssystem eingeführt. Die Teilnahme an der Zertifizierung erfolgt auf der Basis der Freiwilligkeit. Punkte für das Zertifikat können an den verschiedenen GVD-Veranstaltungen (regional und überregional) und auch bei Veranstaltungen anderer Verbände oder Institutionen gesammelt werden.

 

Am GVD-Zertifizierungsverfahren nahmen laut Umfrage 2013 bisher nur 48% aller Befragten (382 Teilnehmer) teil. Bei den Führungskräften waren es immerhin 70%, siehe Abbildung 1. Im Jahr 2014 wurden vom GVD insgesamt 239 Zertifikate ausgestellt.

 

Der Weiterbildungsausschuss des GVD (WBA) hat inzwischen ein erweitertes Zertifizierungssystem entwickelt und auf der GVD-Jahrestagung 2015 in Dresden vorgestellt. Dieses System soll insbesondere die Geprüften Greenkeeper und Geprüften Head-Greenkeeper animieren, ihr Wissen regelmäßig aufzufrischen. Nach erfolgreicher Zertifizierung werden die Teilnehmer mit dem Titel „Certified Greenkeeper bzw. Head-Greenkeeper GVD“ belohnt.

 

Nähere Informationen finden sich hier: www.greenkeeperverband.de/download/Zertifizierung_im_GVD.pdf  und unter http://wba.greenkeeperverband.de/zertifizierung.php.

Arbeitsbeginn

 

Der Arbeitsbeginn in der Golfplatzpflege variiert im Jahresverlauf und wird in der Regel maßgeblich vom Sonnenaufgang bestimmt. Folglich hat damit auch die Sommerzeitregelung einen entsprechenden Einfluss. Seit 1996 sind die Sommerzeiten in Europa vereinheitlicht und beginnen am letzten Sonntag im März (2:00 MEZ) und enden am letzten Sonntag im Oktober (3:00 MESZ).

 

Damit eine vereinfachte Antwort möglich war, lautete die Frage nach dem Arbeitsbeginn im Juli mit nur einer Antwortmöglichkeit in vorgegebenen Kategorien. Ein Großteil der Mitarbeiter im Greenkeeping (43%) markierte den Arbeitsbeginn zwischen 6:00 und 6:29 Uhr, gefolgt von 22% zwischen 5:00 und 5:59 Uhr, siehe Abbildung 1.

 

Bei den Course Managern verschiebt sich der prozentuale Anteil deutlich zum früheren Arbeitsbeginn. Fast ein Drittel der Führungskräfte beginnt vor 5:30 Uhr.

Arbeitspausen

 

Sowohl für die Arbeitszeiten, als auch für die Arbeitspausen sind in Deutschland vom Gesetzgeber mehr oder weniger klare Regelungen getroffen, die sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wiederfinden. Nach den Antworten der Befragten zu urteilen, werden diese wohl offensichtlich nicht immer eingehalten. Hierbei soll aber nicht beurteilt werden, ob dies auf eigenen Wunsch oder auf Vorgaben des Arbeitgebers beruhen. Beide Parteien tun aber gut daran, sich künftig an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.

 

Der Begriff Ruhepause ist zwar gesetzlich nicht definiert, eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt aber wohl nach der bisherigen Rechtsprechung dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Das schließt auch ein, dass er weder Arbeit zu leisten hat, noch sich dafür bereit halten muss.

 

Muss ein Arbeitnehmer am Tag länger als sechs Stunden arbeiten, ist ihm eine im Voraus feststehende Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden nach­einander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Für Jugendliche gelten zusätzliche Einschränkungen. Im Zweifelsfall sollte auf jeden Fall ein Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultiert werden.

 

Doch wie sieht es in der Praxis aus? Eine Umfrage im Auftrag der Gewerkschaft Verdi (www.haufe.de/personal/hr-management/gesundheitsmanagement-pausen-oft-nicht-eingehalten_80_258274.html) zeigte, dass jeder fünfte Arbeitnehmer seine Pausenzeiten im Job nicht voll ausnutzt und jeder zehnte die Arbeit sogar an vielen Tagen gar nicht unterbricht und damit seine Gesundheit aufs Spiel setzt.

 

Bei den Mitarbeitern im Greenkeeping sind es immerhin noch gut 5%, die keine Pause machen, 66% machen eine, 27% zwei und 1,3% sogar drei Arbeitsunterbrechungen.

 

Die Dauer der gesamten Pausen pro Tag variieren damit von 0 bis über 60 Minuten, siehe Abbildung 1.

 

Bei den Führungskräften verschiebt sich der prozentuale Anteil etwas zu längeren Gesamtpausen, was sicher auch der meist längeren täglichen Arbeitszeit geschuldet ist. Bei den Platzarbeitern macht der Großteil eine 30-minütige Pause.

 

Im Regelfall müssen die Pausen vom Arbeitgeber nicht bezahlt werden, es sei denn, dass es anderslautende vertragliche Vereinbarung dazu gibt, oder dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden. 81% der Befragten gaben an, dass die Pausen nicht vergütet werden. Bei 12% fand die komplette bzw. bei 7% eine teilweise Vergütung statt.

Arbeitszeiterfassung

Bei der Stundenerfassung lässt sich keine eindeutige Tendenz erkennen. Ungefähr ein Drittel (35%) erfasst die Arbeitsstunden über den PC und je ca. 29% mit der Stechuhr oder in Papierform. Lediglich 1% wendet andere Methoden an. Ob es sich hierbei um Methoden wie das Fingerprint-Zeit­erfassungssystem handelt, war mit den Antworten nicht zu ermitteln. Gerade bei den „modernen“ Systemen sollte das Thema „Datenschutz“ aber nicht vernachlässigt werden, insbesondere wenn biometrische Daten wie Fingerabdrücke gespeichert werden.

 

Die Anzahl derer, die bisher keine Arbeitszeit erfassen (ca. 7%), dürfte mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) wohl künftig gegen Null tendieren, da danach ein Arbeitgeber verpflichtet ist, sowohl den Beginn als auch das Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit eines entsprechenden Arbeitnehmers aufzuzeichnen. Die Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) beschränkt die Dokumentations- und Meldepflichten aus dem MiLoG zwar auf Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Monatsentgelt höchstens brutto 2.958 Euro beträgt, damit dürften viele Mitarbeiter im Greenkeeping aber betroffen sein.

Pflegemaßnahmen

 

Die Erfassung der Pflegemaßnahmen variiert sehr stark mit der Stellung innerhalb des Unternehmens. So schwankt die Angabe „gar nicht“ (= keine Aufzeichnungen) von 0% bei den Course Managern bis zu 24% bei den Platzarbeitern. Der höchste Anteil an Computerbenutzern findet sich mit 82% erwartungsgemäß bei den Course Managern, siehe Abbildung 1.

 

Der Anteil an „Nicht-PC-Nutzern“, insbesondere bei den Head-Greenkeepern, wird als noch zu hoch angesehen und wird sich in den kommenden Jahren hoffentlich verringern, da die Auswertung und Präsentation von Daten im Greenkeeping zusehends wichtiger wird. Bei den verwendeten Computer-Programmen hat PUNC­TUS mit über 60% eindeutig die Nase vorne (siehe hierzu auch die Rubrik „Kostenmanagement im Greenkeeping". Gut 30% benutzen EXCEL und ca. 10% verwenden andere Programme wie Datenbanken, OpenSource-Software oder an die Clubsoftware angeschlossene Module.


Update 2021

Der Greenkeeper Verband Deutschland (GVD) hat nach der großen Erhebung 2013 seine Mitglieder 2021 wiederum befragt und 288 haben geantwortet.

 

Aus den Antworten der Mitglieder haben wir eine dreiteilige Reihe zusammengestellt, um Ihnen die relevanten Erkenntnisse zu den Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Greenkeepern in Deutschland vorzustellen.

 

Eine Erkenntnis vorab: Es gibt noch immer zu wenig weibliche Greenkeeper, die zu der Gemeinschaft, der unter dem Dach des GVD organisierten Greenkeeper, zählen. An der aktuellen Umfrage aus dem August 2021 haben sich 3,51%, was nominal 10 weiblichen Greenkeepern entspricht, beteiligt.