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Auswertung der GVD-Umfrage – Teil 3

Arbeitsbedingungen im Greenkeeping 2.0

In Teil 3 unserer kompakten Reihe zu den Arbeitsbedingungen im Greenkeeping gehen wir nachfolgend u.a. auf das Thema Vergütung, betriebliche Sozialleistungen und Weiterbildungen ein. Daneben werden die Fragen „Wie werden Pflegemaßnahmen festgehalten?“ und „Werden ihre Verbesserungsvorschläge honoriert?“ näher beleuchtet.

 

Vergütung

Fangen wir mit dem Thema Vergütung an. Auch wenn die Befragten zu über 60% in der Befragung mitteilen, auf dem Golfplatz zu arbeiten, weil sie gerne einen Beruf im Freien ausüben, die Arbeit abwechslungsreich ist und sie in der Tätigkeit eine Berufung gefunden haben, so ist das, was am Ende des Monats auf dem Konto ankommt, von Relevanz.

Bevor wir zu unserem Umfrageergebnis kommen, ein kurzer Blick in eine der größeren Jobbörsen in Deutschland, hier Stepstone. Im Mai 2023 ist dort zu lesen: „Als Greenkeeper können Sie ein Durchschnittsgehalt von 42.400 Euro erwarten. Städte, in denen es viele offene Stellen für Greenkeeper gibt, sind Berlin, München, Ulm. Deutschlandweit gibt es für den Job als Greenkeeper auf StepStone.de 39 verfügbare Stellen.“ (Abbildung 1)

Auf der nicht so bekannten Plattform Aubi-Plus ist zum gleichen Suchbegriff „Vergütung im Greenkeeping“ zu finden: „Das Gehalt eines Greenkeepers ist von der Qualifikation, dem Bundesland und deinem Arbeitgeber abhängig. In Bayern kannst du beispielsweise zwischen 35.000 und 65.000 Euro brutto im Jahr verdienen, während das Gehalt in Berlin durchschnittlich zwischen 31.000 und 57.000 Euro liegt.“

Das ist der Stand der Jobbörsen im Mai 2023. Die hier ausgewertete Umfrage ist aus dem Jahr 2021, das Ergebnis können Sie Abbildung 2 entnehmen.

 

Demnach verdient ein Drittel zwischen 28-40 Tsd. Euro p.a. und ein weiteres Drittel zwischen 40-65 Tsd. Euro p.a. Lediglich 10% der Befragten versteuern über 65 Tsd. Euro p.a.

 

So gesehen ist das von Stepstone angegebene Mediangehalt von 42.400 eine realistische Größe, zumal zwei Jahre zwischen Umfrage und aktueller Jobbörsenauskunft liegen.

Sozialleistungen

Wie sieht es mit den „weichen“ Faktoren aus, den Sozialleistungen. Dem guten alten Tankgutschein zum Beispiel, besser bekannt als Sachzuwendungen, welche für das Unternehmen sowie den Mitarbeiter gleichermaßen profitabel sind. Für Arbeitnehmer ist der steuerfreie Sachbezug – solange die Freigrenze von 50 Euro (vorher 44 Euro) pro Monat nicht überschritten wird – abgabefrei! Für den Arbeitgeber selbst sind sowohl die jeweiligen Sachbezüge, als auch die damit verbundene Abgabelast immer als Betriebsausgabe absetzbar.

Sachzuwendungen sind Leistungen an den Arbeitnehmer, zusätzlich zum Arbeitslohn, diese sind ohne direkten betrieblichen Nutzen, aber aus betrieblicher Veranlassung – nachzulesen im § 8 EstG, welcher die Sachleistungen verankert und festgelegt. Die betrieblichen Sozialleistungen gemäß der GVD-Umfrage von 2021 finden Sie in Abbildung 3.

 

Eine aus steuerlicher Betrachtung problematische „Sozialleistung“ ist das kostenlose Golfspiel. Per se ist es außerordentlich zu begrüßen, dass Greenkeeper sich für Golf interessieren – was lt. Umfrage ja auch rund 80% der Befragten regelmäßig tun. Jedoch hat der Gesetzgeber den Sachbezug bei Belegschaftsrabatt bis 1.080 Euro p.a. jährlich gedeckelt! Soll heißen, liegt z.B. der Betrag für ein Spielrecht bzw. Mitgliedschaft auf einer Golfanlage bei z.B. 1.500 Euro p.a., so ist die Differenz zwischen 1.080 Euro zu 1.500 Euro, also 420 Euro in diesem Beispiel, als geldwerter Vorteil Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig zu versteuern. Wird das so gehandhabt, brauchen sich weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sorgen bei einer Betriebsprüfung zu machen. Denn derartiger „Sozialversicherungsbetrug“ kann bis zu 10 Jahre rückwirkend die Liquidität des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers unter Umständen negativ belasten.

 

Besonders auffällig in der Liste der „Sozialleistungen“ sind die 38%, die noch vermögenswirksame Leistungen erhalten. Ein gutes Modell, das leider außer Mode geraten ist. Weiterhin sind die genannten Leistungen eher unspektakulär und meist das Mindeste, was eine Fachkraft im heutigen Arbeitsmarkt erwarten darf.

Weiterbildungen

Abbildung 4 bildet die Ergebnisse der Frage nach „Besuchen Sie Weiterbildungen ?“ ab.

 

91% der Befragten besuchen demnach Weiterbildungen. Wie auch in anderen Verbänden dominiert der Besuch von Regionalveranstaltungen, die der Kitt sind, die Verbände zusammenhalten.

Dokumentation ­Pflegemaßnahmen

Abbildung 5 zeigt die Ergebnisse der Frage nach: „Wie zeichnen Sie Pflegemaßnahmen auf?“

Erfreulich zu lesen, dass 93% der Befragten die getane Arbeit dokumentieren und somit in der Lage sind, einen nachvollziehbaren Jahrespflegeplan zu gestalten. Dass rund 30% dies nur in Papierform tun, ist zwar nicht mehr zeitgemäß, bietet aber trotzdem die Voraussetzungen, kompetent den Job des (Head-)Greenkeepers zu erledigen. Excel oder eines der gängigen Greenkeeping-Programme zu nutzen, bietet vielfältige Möglichkeiten der Auswertung und zudem die Gelegenheit, Szenarien darzustellen, im Sinne von „Was wäre wenn?“

 

Diese Szenarien zu entwickeln, also die Zukunft zu antizipieren, ist vor dem Hintergrund steigender Bezugskosten für Wasser, Treibstoff, Dünger, Sand und Strom etc. relevant und rückt zunehmend in den Fokus der Tätigkeit des (Head-)Greenkeepers.

Honorierung von Ver­besserungsvorschlägen

Zum Schluss dieser dreiteiligen Auswertung der Umfrage aus 2021 kommen wir auf den Punkt der „Aufmerksamkeit und Wertschätzung“, die Vorgesetzte ihren Mitarbeitern entgegenbringen. Ein in der Regel leider nicht in dem wünschenswerten Umfang gelebtes Werkzeug der Mitarbeiterführung und -motivation (Abbildung 6).

 

47% der Befragten teilen mit, dass ihre Verbesserungsvorschläge nicht honoriert werden. Dies kann nur so gedeutet werden, dass die Vorschläge nicht anerkannt und verstanden werden.

Das ist bedauerlich, denn Vorschläge zur Verbesserung von der Fachkraft kommen nur dann, wenn diese sich zum einen mit dem Unternehmen identifizieren und zum anderen, wenn die Fachkraft überzeugt davon ist, dass der Vorschlag einen Nutzen für das Unternehmen bietet. Werden konstruktive Vorschläge kontinuierlich nicht umgesetzt, kann das zu einer innerlichen Kündigung führen. Dies passt so gar nicht in die Zeit des Fachkräfte-Mangels auf Golfanlagen, die zudem zu 72% in einer Entfernung von max. 20 Kilometer Umkreis um den jeweiligen Arbeitsplatz leben.

 

Autor:  Adriaan A. Straten | Greenkeepers Journal 2/2023

 

Quellen

Eigenes Erleben

Ergebnisse der Umfrage Greenkeeper Verband 2021 mit 284 Teilnehmern

https://www.stepstone.de/gehalt/Gaertner-in-Garten-und-Landschaftsbau.html 

https://www.aubi-plus.de/berufe/greenkeeper-2071/gehalt/ 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sachbezuege_idesk_PI42323_HI522056.html 

Abrufdatum der Websites: 29.05.2023

 

 

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