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Teil 1

Arbeitsbedingungen im Greenkeeping 2.0

Geschlechterverhältnis

Als Dozent bei der DEULA Rheinland, Kempen, kann der Autor dieser Zeilen ergänzen, dass die Quote der Teilnehmerinnen in den Fortbildungen zum „Fachagrarwirt Sportstätten Freianlagen – Geprüfter Greenkeeper (m/w/d)“ aktuell (2022) zwischen 6 bis 12% der Teilnehmenden liegt.

 

Vor dem Hintergrund des andauernden Fachkräftemangels und der sinkenden Bereitschaft der Generation Z (also junge Menschen, die heute um die 25 Lebensjahre alt sind) mit handwerklichen oder grünen Tätigkeiten einen beruflichen Werdegang zu gehen, ist es außerordentlich zu begrüßen, dass Frauen Gefallen an einer Tätigkeit im Greenkeeping finden!

 

Die weiblichen Greenkeeper, die sich dazu entschlossen haben, ihren Lebensunterhalt auf dem Golfplatz als „Fachagrarwirtin Sportstätten Freianlagen – Geprüfter Greenkeeper“ zu verdienen, sind überwiegend der Generation Y (sogenannte Millennials, also Menschen, die heute um die Mitte der 30ger Jahre jung sind), zuzurechnen.

 

Dazu kommt, dass Frauen, u.a. durch frühkindliche Prägung und genetische Veranlagung, häufig andere bzw. weitere Eigenschaften als Männer mit in den Beruf bringen, die dem Ergebnis, welches von einem Greenkeeping-Team auf einer Golfanlage erwartet werden, sehr gut tun und das Gesamtergebnis Golfplatzpflege insgesamt verbessern.

Altersstruktur

Der Grafik zu der Antwort auf die Frage: „Wie alt sind Sie?“ (Abbildung 1) können wir entnehmen, dass zurzeit ca. 54% der im Greenkeeping Beschäftigten zwischen 46-61 Jahre alt sind.

 

Hierzu teile ich meine Beobachtung mit, dass sich die Teilnehmer der Fortbildung „Geprüfter Head-Greenkeeper-Freianlagen (m/w/d)“ auf die Fortführung der Tätigkeit ihres derzeit vorgesetzten Head-Greenkeepers auf der Golfanlage vorbereiten. Das können sie tun, weil die individuelle Personalplanung von der Golfanlage (Golfclub oder Betreiber) bereits heute für die Zukunft abgeschlossen ist und entsprechend an den Mitarbeiter kommuniziert wurde.

Das ist ein erfreulicher Aspekt, der eine Kontinuität mit einhergehender Qualitätssicherung in der kostenintensivsten Abteilung einer Golfanlage verspricht. Weiterhin können Mitarbeiter so u.a. dauerhaft motiviert und an die zunehmende Verantwortung als Führungskraft der Abteilung Greenkeeping gewöhnt werden.

Anlagengröße

Die in der Verantwortung stehende Fläche des Greenkeeping-Teams liegt überwiegend zwischen 51-80 ha, wie rund 46% der Befragten mitteilen. Nimmt man die rund 20% derer dazu, die Golfanlagen mit Flächen zwischen 81-110 ha in der Verantwortung haben, so sind rund 66% der Golfanlagen auf Flächen um die 80 ha angelegt.

 

Hierbei handelt es sich freilich nicht um die zu pflegende Fläche, da hier sowohl Ausgleichsflächen, als auch Flächen, auf denen Gebäude wie Maschinenhalle, Driving-Range Abschlaggebäude und auch das Clubhaus mit Parkplatz in der Bemaßung berücksichtigt wurden.

Lediglich ca. 17% der Golf­anlagen haben eine Ausdehnung von mehr als 110 ha, was wiederum mit der Anzahl der Golfanlagen mit 27 oder mehr Löchern in Deutschland korreliert.

 

Lt. DGV-Statistik per 30.09.2022 gibt es 720 Golf­anlagen in Deutschland. Davon 139 mit 27 oder mehr Löchern, das entspricht einem Anteil von 19,3%. Dem Umfrageergebnis der Befragung der GVD-Mitglieder aus dem August 2021 zufolge, beträgt die Fläche, auf der 27- oder mehr Löcher-Anlagen gebaut sein können, 16,55%. Nimmt man diesen Wert für alle Antworten, dann ist das Umfrageergebnis, trotz des relativ geringen Rücklaufs von 284 Antworten, quasi repräsentativ.

 

Anstellungsverhältnis

Diese relative Glaubwürdigkeit der Umfrage, die diese Überprüfung bei dem Autor erzeugt, ermuntert zu weiteren Schlussfolgerungen.

 

Wie die, dass der Golfmarkt bzw. das Betriebsmodell der 720 Golfanlagen in Deutschland sich in ca. 60/40 aufteilt. Rund 60% der Golfanlagen in Deutschland werden von einem Verein betrieben und weitere ca. 40% von einer Kapitalgesellschaft. Auch diese Zahlen bestätigt die GVD-Umfrage aus dem August 2021.

Weiterhin lässt sich der Trend zur kompletten Fremdvergabe der Platzpflege an ein Dienstleistungsunternehmen aus Abbildung 3 ablesen. Diese Grafik stellt die Antworten zu der Frage: „Bei wem sind Sie angestellt?“ dar. 8,5% sind bei einem Dienstleister angestellt. Übertragen wir das wieder auf den gesamtdeutschen Golfmarkt, dann wären somit ca. 61 Golfanlagen von einem Dienstleister gepflegt, der neben Maschinen auch die Mitarbeiter und das Know-how dem jeweiligen Golfanlagenbetreiber zur Verfügung stellt.

 

Der Prozentsatz an Golfanlagen, welche die Platzpflege komplett von Platzpflegefirmen abwickeln lassen, hat sich von 2021 auf 2022 erhöht und dürfte heute bei ca. 13,8% liegen.

3,17% der Befragten gaben an, in selbständiger Tätigkeit auf einer Golfanlage beschäftigt zu sein – zum Vergleich: 2013 waren es noch etwa 2%. Hierbei ist zu beachten, dass Selbständige – insbesondere als „Natürliche Person“ (im Gegensatz zu anderen Rechtsformen) – mehrere Auftraggeber haben müssen und nicht bei einer Golf­anlage an Dienstpläne gebunden sind, die u.a. Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Ausführung der Tätigkeit vorgeben. Ansonsten reden Zoll, Finanzamt und Sozialversicherungen von „Scheinselbständigkeit“ – eine Problematik, die mit einem separaten Beitrag aufgegriffen wird.

 

  • Teil 2 + 3 folgen

 

Autor: Adriaan A. Straten | Greenkeepers Journal 4/2022

 

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