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Clubsterben – Sterbehelfer bei der Arbeit

Die Bürgerbewegung „Verein“ schwächelt

Die Golfanlagenlandschaft in Deutschland ist zu rund 65% geprägt von dem Geschäftsmodell „Verein“. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass der Deutsche Golf Verband e.V. (DGV) von 1907 bis 2003 lediglich eingetragenen Vereinen satzungsgemäß eine Mitgliedschaft gestattet hatte.

 

Nach der in 2003 von den Mitgliedern des DGV-Verbandstags beschlossenen Satzungsänderung, hat sich die Struktur der DGV-Mitgliedschaften sukzessive verändert. Wo es geht und Sinn macht, stellen Golfanlagen ihre Mitgliedschaften beim DGV von e.V. auf Kapitalgesellschaft um. Ein prominentes Beispiel ist die Golfanlage Eichenried in der Nähe von München, auf der dieses Jahr wieder die BMW International Open ausgetragen wird.

 

Kapitalgesellschaften, die attraktiveren Vereine?

Welche Umstände führen dazu, dass aktives Golfmanagement nach Möglichkeit dahin tendiert, eine Golfanlage verantwortlich in die Hände einer Kapitalgesellschaft zu geben? Aus Sicht der Kunden (Golfer) könnte es die Sicherheit sein, dass Jahresbeiträge nicht durch Beschlüsse auf Mitgliederversammlungen nach Bedarf verabschiedet werden. Oder, z.B. bei ehrenamtlich geführten Golf­anlagen (somit überwiegend ein von branchenfremden Laien dominiertem Management), die Möglichkeit, einer gewissen Willkür ausgeliefert zu sein, die im schlechtesten Fall zu Umlagen führen können. Umlagen könnten von einer kleinen Gruppe von Mitgliedern auf Mitgliederversammlungen (2. Einberufung) beschlossen werden.

 

Kunden (Golfer), die sich dessen gewahr sind, fühlen sich, sofern sie die Alternative haben, auf einer betreibergeführten Golfanlage als Kunde besser aufgehoben.

 

Es könnte aber auch die Außendarstellung sein: Seien es die besten Parkplätze, die für ehrenamtlich Tätige reserviert sind, bis zur Homepage, auf der hauptamtlich im Management und im Greenkeeping Tätige oft nicht erwähnt werden. Da könnte sich der Kunde, der seinen Lebensunterhalt in einer Kapitalgesellschaft außerhalb der Golfbranche erwirtschaftet, fragen, wer macht die Arbeit? Tun es die Ehrenamtlichen auf ehrenamtlicher, also nicht vergüteter Basis? (Lesen Sie hierzu den Beitrag „Wieviel Ehre steckt noch im Ehrenamt?“ im golfmanager 4/17)

 

Jede Gesellschaft ist dem Wandel unterworfen. Ein klarer Megatrend besteht u.a. in der Individualisierung. Ein Vereinsgefüge kann diesem Bedürfnis nicht immer Rechnung tragen, denn hier besteht eine Hierarchie unter Gleichen. In dieser Hierarchie ist die Mitgliederversammlung der Souverän. So weit so gut – aber wer geht denn zu Mitgliederversammlungen?

 

Kunden, die die Dienstleistung Golfanlage empfangen möchten, sehnen sich nach klaren Strukturen und einer neutralen, kunden- und serviceorientierten Behandlung. Dem widerspricht bereits das kleine Beispiel mit den reservierten Parkplätzen.

 

Auch dem Megatrend der Diversifizierung wird hier und da in vereinsgeführten Golfanlagen nicht Rechnung getragen. Will der Kunde Dienstleistungen empfangen, müssen diese auch verfügbar sein. Gruppierungen, die sich nach gut Dünken und ohne Kontrolle entfalten, stehen dem zuweilen entgegen. Beispiel: Kanonenstart für kleine Gruppenturniere, Unregelmäßigkeiten von Ausschreibung bis Startliste.

 

Vereine, schwächelndes ­Rückgrat Sportsdeutschlands

„Der Sport in Deutschland ist mit seinen vielfältigen Beiträgen zum Gemeinwohl und mit 27,5 Millionen Mitgliedschaften die größte Bürgerbewegung in unserem Land. Die Sportvereine bilden mit ihren ebenso nachhaltigen wie zahlreichen gesellschaftspolitischen Beiträgen zweifellos das enorm wertvolle und stabile Rückgrat von Sportdeutschland“, so DOSB-Präsident Alfons Hörmann, der dieses Jahr zum 100. DGV-Verbandstag das Grußwort sprechen wird.

 

Gleichwohl weist der Sportentwicklungsbericht (SEB) 2015/2016, den Prof. Dr. Christoph Breuer und Svenja Feiler von der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) am 05.03.2019 vorgelegt haben, auch auf die Problemlagen der Vereine hin: Von mangelnder Verfügbarkeit sowie zum Teil besorgniserregenden Zuständen auf Sportanlagen sind insbesondere die Mitglieder größerer Sportvereine betroffen.

 

Die Einführung des Mindestlohns bereitet immerhin sechs Prozent der Vereine größere Probleme. „Hauptsorge der Sportvereine bleibt aber ganz klar die sinkende Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement. Zwar liegen keine signifikanten Veränderungen der Anzahl an Engagierten in formalen Posi­tionen auf der Vorstands- oder Ausführungsebene (z.B. Schiedsrichter, Übungsleiter) vor, doch hat sich das wahrgenommene Problem, ehrenamtliche Funktionsträger zu gewinnen bzw. binden, weiter verschärft. Zudem ist die Anzahl freiwilliger Helfer in den Vereinen leicht rückläufig“, so die SEB-Autoren Prof. Dr. Christoph Breuer und Svenja Feiler in Ihrer Pressemitteilung. Natürlich ist es hier und da auch willkommen, wenn auf Golfanlagen ehrenamtliche Tätigkeiten von Mitgliedern übernommen werden. Wie immer im Leben: Auch hier macht die Dosis das Gift.

 

Fazit

Es gibt Golfanlagen, die bewusst hauptamtliche Tätigkeiten von Ehrenamtlichen ausüben lassen, die sich dadurch in der Gunst der Betreibergesellschaft sonnen und denen das als „Vergütung“ genügen mag. Dem Megatrend zur Individualisierung steht dies i.d.R. diametral gegenüber. Klientelwirtschaft ist die Folge und sofern Alternativen nah sind, wandern Kunden dorthin.

 

Autor: Adriaan A. Straten | golfmanager 01/2019

 

Quelle: SEB-Pressemitteilung, 05.03.2019 STRATEN, A.A., 2017: Wieviel Ehre steckt noch im Ehrenamt? In: golfmanager 4/17

 

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