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Nach der Krise ist vor der Krise

Aus Krisen lernen

Kaum eine Entwicklung hat den Golfsport in Deutschland in seiner jüngsten Vergangenheit so stark beeinflusst wie die Covid-19-Epidemie. Just als sich Golfer bundesweit auf die Saisoneröffnung freuten, setzte Mitte März der Lockdown ein. Was zunächst wie ein Schrecken ohne Ende aussah, stellte Golfanlagen vor bisher nicht bekannte Herausforderungen: Kurzarbeit anstelle eines ersten Saisonhöhepunkts rund um Ostern, ungestörtes Arbeiten für das Greenkeeping infolge des Sportverbots, Existenzangst bei Clubs und Pächtern von Gastronomie und Pro-Shops. Doch genauso schnell wie der Lockdown kam, setzten plötzlich erste Lockerungen ein: Es durfte wieder Golf gespielt werden – zunächst meist nur in 2er-Gruppen, zudem mit besonderen Golfregeln. Die Gastronomie musste jedoch zunächst weiter geschlossen bleiben (von Take away-Angeboten einmal abgesehen), Bewegung an der freien Luft statt Geselligkeit an Loch 19 war das Gebot der Stunde. Dass der Übergang zur Lockerung einige merkwürdige Blüten trieb – man denke nur an Bundesland- oder gar Staaten-übergreifende Golfplätze, die nur teilweise je nach politischer Zuordnung genutzt werden durften – lag nicht zuletzt am föderalen System Deutschlands und unterschiedlichen Vorgehensweisen der Regierungschefs einzelner Bundesländer. Nun steht fest, dass 2020 vor allem der Sport stark betroffen ist: Die komplette Deutsche Golf Liga wurde abgesagt, auch viele Landeswettspiele fielen den Folgen des Virus zum Opfer. Inzwischen hat auf vielen Anlagen der Turnierbetrieb wieder begonnen, wenn auch hier mit speziellen Corona-Regeln. Auch der Profisport, allen voran die European Tour, musste in das allgemeine Streichkonzert einstimmen, sowohl die BMW International Open in München, als auch die Porsche European Open bei Green Eagle wurden aus dem Programm genommen, so dass nach aktuellem Stand dieses Jahr kein European Tour-Turnier auf deutschem Boden stattfinden wird. Ganz anders die Lage in Österreich: Hier gelang es, für die erste Juli-Hälfte zwei Turniere neu im Tourkalender zu platzieren: die Austria Open im Diamond Country Club und die Euram Bank Open im Golfclub Adamstal. Inzwischen ist auf vielen Golfanlagen in Deutschland wieder eine gewisse Normalität eingetreten – auch, wenn längst nicht alles wie in Vor-Corona-Zeiten abläuft. Mitglieder können wieder ihre Runden spielen und auch Greenfee-Spieler dürfen in ganz Deutschland wieder aufteen, die zeitweiligen innerdeutschen Einreisesperren einzelner Bundesländer gelten nicht mehr. Golflehrer können inzwischen zwar wieder unterrichten, jedoch kriselt es immer noch beim Thema Golfreisen, denn gerade die für das Wintergeschäft so wichtigen Fernziele sind entweder aus Sicht der Bundesregierung oder aufgrund eigener Einreiserestriktionen der Zielländer für ausländische Gäste längst noch nicht wieder frei bereisbar.

 

Die inzwischen erfolgten Lockerungen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Thema Covid-19 noch längst nicht abgeschlossen ist. Weiterhin streiten Wissenschaftler darüber, wie wahrscheinlich ab Herbst oder Winter eine zweite Welle sein wird – und ob bis dahin ein Impfstoff gefunden und in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen werde. Auch die Frage, wie die Golfer auf die Erfahrungen in diesem Jahr reagieren, ist noch längst nicht beantwortet. Zeit daher für die Golfanlagen und Golfclubs, sich rechtzeitig mit verschiedenen Themen auseinanderzusetzen und sich so auf verschiedene Szenarien eines Golfjahres 2021 vorzubereiten.

 

Mitgliedschaftsmodelle und Kundenbindung

Die meisten Golfclubs ermöglichen Kündigungen per 30. September zum Jahresende. Von daher ist zu erwarten, dass die Golfer sich im Verlauf des Jahres 2020 mit der Frage befassen werden, ob sie ihre Mitgliedschaften in der bisherigen Form beibehalten wollen – denn durch den Lockdown reduziert sich bei einigen Golfern die Anzahl der im Gesamtjahr möglichen Runden, was im Zweifelsfall das bisherige Mitgliedsmodell in Frage stellen wird. Sollte es gar im Herbst zu einer zweiten Welle kommen, werden sich noch mehr Golfer mit der Frage beschäftigen, ob sie ihre bisherige Mitgliedschaft auch im kommenden Jahr beibehalten wollen. Anders ausgedrückt: Wenn es in Folge von Corona zu Austritten kommt, werden diese wohl erst zum Jahresende sichtbar werden. Genau hierin liegt jedoch die Chance für die Golfanlagen, denn noch ist ausreichend Zeit, diese Mitglieder weiterhin an den Club zu binden. Grundlage möglicher Handlungskonzepte sollte zunächst eine Analyse der tatsächlich gespielten Runden der Mitglieder im Club sein – die durch Corona eingeführte Startzeiten-Pflicht erleichtert dies deutlich!

 

Abwanderungsgefährdet sind vor allem Golfer, bei denen die Anzahl der gespielten Runden multipliziert mit dem regulären Greenfee einen Betrag unterhalb des Jahres-Clubbeitrags ergibt. Je nach dem, für wieviele Golfer eines Clubs diese Situation zutrifft, umso größer ist die drohende Abwanderung. Es gibt allerdings zahlreiche Strategien, wie Anlagen auf diese Erkenntnis reagieren können – denn letztlich geht es um die Frage, wie das Risiko, trotz Mitgliedschaft kein Golf spielen zu können, zwischen Club und Golfer aufgeteilt werden soll. In der aktuellen Corona-Krise hatten viele Golfer das Gefühl, dass sie alleine das Risiko trügen, da sie weiterhin ihre Beiträge zu zahlen hatten (es sei denn, die Satzung oder der Nutzungsvertrag sahen anderweitige Regelungen vor, worauf der Deutsche Golf Verband (DGV) bereits zu Beginn in seinen Bulletins hingewiesen hatte).

 

Schaut man in die vielfältige Clublandschaft in ganz Europa, haben Golfanlagen auf diese Situation unterschiedlich reagiert:

  • Spielrechte für 2020 wurden für einen bestimmten Zeitraum (beispielsweise bis März 2021) kostenfrei verlängert – was jedoch für den Club Einnahmeausfälle im Folgejahr bedeutet und dem Golfer nur hilft, wenn der Spielbetrieb von Januar bis März nicht durch Witterung gefährdet ist.
  • Ermäßigte Beiträge für 2021 für Mitglieder, die im gesamten Jahr 2020 den vollen Beitrag gezahlt haben – letztlich auch eine Verschiebung der Mindereinnahme für den Club in das kommende Jahr
  • Entwicklung neuer Mitgliedschaftsmodelle, beispielsweise mit Rundenkontingenten, um unterschiedliche Spielhäufigkeiten abzubilden.
  • Erhöhung der Greenfees, um den Break-Even zwischen wiederholtem Spiel auf Greenfee-Basis und Mitgliedschaft zu Gunsten der Mitgliedschaft zu verschieben.
  • Ausgabe von Gutscheinen, um die entgangenen Spielperioden teilweise auszugleichen (beispielsweise vergünstigte Mitnahme von Gast-Golfern, Ermäßigungen für die Gastronomie oder den Pro-Shop, kostenfreie oder vergünstigte Teilnahme an Kursen und Pro-Stunden); hier kommt es immer darauf an, welche Bereiche einer Anlage ein Club selbst betreibt und welche an Partner ausgelagert wurden.
  • Anpassung der Satzung, um klare Regelungen für Corona-ähnliche Situationen für die Zukunft zu schaffen.
  • Zeitlich befristete oder unbefristete Aussetzung der Akzeptanz von Ermäßigungsgutscheinen bei Greenfee-Spielern.

 

Ein weiterer Aspekt ist die Kundenbindung, insbesondere die Kommunikation. Hierauf wurde bereits im golfmanager 2/20 eingegangen. Wichtig ist es, sowohl Mitglieder, als auch Greenfeespieler einzubinden – und sie vor allem wertzuschätzen. Dies ist auch die Voraussetzung für den letztlich unverzichtbaren Solidargedanken, denn auch Gastspieler sind Bestandteil der Golfgemeinschaft. Einige Clubs haben beispielsweise bei Wiederaufnahme des Spielbetriebs kleine Willkommensgeschenke (Trinkflaschen, Golfbälle oder ähnliches) für ihre Mitglieder bereitgestellt. Auch die aktuell zu beobachtenden weiteren Lockerungen im Spielbetrieb sollten nicht nur per Aushang im Clubhaus kommuniziert werden, sondern Bestandteil einer aktiven Kommunikation sowohl mit Mitgliedern, als auch bekannten Gastspielern sein, beispielsweise im Rahmen von Newslettern.

 

Satzungsanpassungen

In den vergangenen Wochen wurde viel über Digitalisierung geredet – das wurde besonders beim Thema Home-Schooling deutlich. Auch Golf­anlagen stellten plötzlich fest, dass die geltende Satzung nur bedingt auf eine Situation wie Corona und Lockdown oder Kontaktbeschränkungen ausgerichtet war. Vielerorts mussten daher die geplanten Jahreshauptversammlungen abgesagt oder verschoben werden. Damit sich so etwas nicht wiederholt, sollten Golfanlagen die aktuelle Zeit nutzen, ihre Satzungen mit Rückblick auf beobachtete Schwierigkeiten durch Corona-Maßnahmen zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Ein Ansatz ist die Zulassung virtueller Versammlungen, eine ergänzende Regelung zu Beschlussfassungen, aber auch die Regelung zu Vorstandsentscheidungen. Wichtig ist, für Organe und Mitglieder Rechtssicherheit zu schaffen und im Falle einer vergleichbaren Situation ohne Einschränkungen handlungsfähig zu bleiben.

 

Startzeitensysteme

Bisher haben viele Golfanlagen in Deutschland auf ein Spiel mit Startzeiten verzichtet. In Zeiten von Corona konnte dies nicht aufrechterhalten werden. Die Startzeitenbuchung wurde unterschiedlich gehandhabt: mal per Anruf im Sekretariat, mal über ein auf der Website integriertes Modul des Clubmanagement-Systems, mal per übergreifendem Startzeiten-Buchungssystem. Campo-Golf, Partner des GMVD und zahlreicher Landesgolfverbände, berichtete von einem deutlichen Zuwachs an Golfanlagen, die auf die elektronische Buchbarkeit von Startzeiten setzen – und berichtete, dass selbst ältere Golfer die App inzwischen sicher bedienen. Insgesamt scheint es bei keinem Golfclub durch die Einführung von Startzeiten zu wirklichen Problemen gekommen zu sein – und mit einem elektronischen Check-in konnte die Anmeldung kurz vor der Runde ebenfalls kontaktlos durchgeführt werden. Rückmeldungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diese Umstellung nach kurzer Anlaufphase nahezu überall akzeptiert wurde – und für die Golfanlagen den Nachweis, wer wann mit wem auf der Runde war, ebenso erleichterte wie die Gewinnung wichtiger statistischer Daten, beispielsweise zur Platzauslastung und Spielfrequenz der Mitglieder. All dies sind wichtige betriebswirtschaftliche Informationen für das Clubmanagement. Doch mit der weiteren Lockerung der Corona-Regeln steht die Entscheidung an, ob man dauerhaft an Startzeiten festhalten möchte. Golfanlagen, die sich in hohem Maße an Gastspieler wenden, werden ohne Startzeiten kaum reüssieren – es sei denn, die Anlage ist so gering frequentiert, dass man tatsächlich ein Come & Play realisieren kann. Aus Clubsicht sind Startzeiten ein wichtiger Beitrag zur Organisation des Golfspiels, aber auch zur Erlangung wesentlicher Informationen – und zunehmend auch zum Nachweis von Belegungen gegenüber den Gesundheitsbehörden, aber auch den Finanzbehörden. Wer tatsächlich den Schritt von Startzeiten zurück zum freien Spiel anstrebt, sollte diese Argumente nochmals intensiv prüfen.

 

Grenzen des Ehrenamts

Viele Golfanlagen sind als Verein konzipiert und werden in einer Mischung aus Ehrenamt und hauptamtlichen Kräften geführt. Durch Corona und die Folgen stieg jedoch der Führungsbedarf auf vielen Golfanlagen dramatisch. Plötzlich galt es, Rechtsfragen neben dem Tagesgeschäft zu klären (beispielsweise zu Forderungen nach Beitragsrückerstattungen), Haushalte mussten ohne Beschluss auf der Jahreshauptversammlung bewältigt werden und im operativen Geschäft kamen Themen wie Kurzarbeit und die Umsetzung behördlicher Hygienevorschriften auf die Agenda, welche letztlich oft mit Investitionen verbunden war. Mancherorts wurde dabei deutlich, dass eine solche Situation das bisher bewährte Zusammenspiel zwischen Ehrenamt und Hauptamt an seine Belastungsgrenzen führte. Das gilt sowohl inhaltlich, als auch zeitlich – denn nicht überall ist das Ehrenamt mit Personen besetzt, die ihren Einsatz für den Golfclub nahezu beliebig skalieren können, ohne andere wichtige Bereiche ihres persönlichen Lebens zu vernachlässigen. Im Gegenteil: Viele Vorstände sahen sich mit erhöhtem Zeitbedarf für das eigene Unternehmen oder die eigene berufliche Tätigkeit konfrontiert. Grundsätzlich sollte man daher für die Zukunft zwei Ansätze diskutieren: Entweder setzt man verstärkt auf hauptamtliche Mitarbeiter und ist bereit, die dafür notwendigen Investitionen zu stemmen, oder man sorgt vor, indem beispielsweise in Ausnahmefällen wie der aktuellen Corona-Krise der Vorstand (wahrscheinlich ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung) weitere Ehrenämter befristet in die Clubarbeit einbeziehen kann. Dies gilt es dann natürlich auch in der Satzung zu verankern.

 

Umrouten von Pro- und Mannschaftsreisen

Golfreisen sind in vielen Clubs nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor (beispielsweise für die Golflehrer), sondern dienen auch der Mitglieder- und Kundenbindung. Derzeit sieht es jedoch so aus, als ob die bekannten und beliebten Ziele für solche Reisen wie beispielsweise die Türkei, die VAE oder Südafrika und die USA nicht oder nur mit starken Einschränkungen bereist werden können. Ob Spanien und Portugal dies alles werden kompensieren können, ist zumindest fraglich. Daher rücken für Mannschafts- und Pro-Reisen verstärkt Destinationen in den Fokus, die auf dem Landweg erreichbar sind. Bei näherem Hinschauen zeigt sich, dass es sowohl in Deutschland als auch in den Nachbarländern wie Frankreich, Österreich, Tschechien oder Ungarn bestens geeignete Golfanlagen und Resorts gibt. Daher wird der golfmanager in dieser und den kommenden Ausgaben sowie Online einzelne dieser Resorts näher vorstellen. Allerdings liegen viele dieser Alternativziele in ähnlichen Klimazonen wie Deutschland – für die Planung der Golf- und Trainingsreisen ist daher zu entscheiden, ob man lieber an den vorgesehenen Terminen festhalten möchte und dafür etwas kühlere Temperaturen in Kauf nimmt oder die geplanten Reisen auf andere, klimatisch attraktivere Termine umlegt. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Reiselust der Deutschen weiterhin sehr hoch ist – und dass man, gerade in Golfresorts, auch in Zeiten von Corona ausgezeichnete Golf- und Trainingsreisen genießen kann. Daher ist spätestens zum Jahresende damit zu rechnen, dass es deutsche Golfer wieder verstärkt zu anderen Anlagen zieht.

 

Fazit

Corona hat in den vergangenen Monaten für zahlreiche Veränderungen im deutschen Golf gesorgt – manches eher freiwillig, manches aufgrund behördlicher Auflagen. Auch wenn aktuell das Tagesgeschäft so langsam wieder die Oberhand gewinnt: Die Nachwirkungen der Krise werden andauern – und besonders erfolgreich werden diejenigen Anlagen aus der aktuellen Situation hervorgehen, die nun nicht wieder einfach zum Tagesgeschäft zurückkehren, sondern ihre Lehren aus den vergangenen Monaten ziehen und sich für ähnliche Ereignisse optimal wappnen.

 

Autor: Michael Althoff | golfmanager 3+4/2020

 

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