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Elektronische Scorekarten auf dem Vormarsch

Status Quo Qualifizierte elektronische Scorecard (QeSC)

Digitalisierung ist nicht nur im Golfsektor ein wichtiger Trend. Mit der Saison 2020 hat der Deutsche Golf Verband (DGV) den bisher ausschließlich analog verfügbaren Mitgliedsausweis digitalisiert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Einführung des Welt-Handicap-Systems (WHS) und dem Streben nach möglichst kontakt- und berührungsfreien Prozessen auf Golfanlagen im Zeichen von Corona, erfährt nun auch die Digitalisierung der Scorekarten größere Aufmerksamkeit. Das elek­tronische Erfassen von Ergebnissen auf einer Golfrunde ist grundsätzlich nicht neu – zahlreiche GPS-Apps bieten dies bereits heute als Zusatzfunktion an, auch die in vielen Golfcarts installierten Systeme ermöglichen das elektronische Erfassen der Ergebnisse. 

Diese Möglichkeiten werden auch in Zukunft bleiben – doch wenn eine in Deutschland gespielte Turnierrunde oder eine registrierte Privatrunde (früher EDS) außerhalb des Turnierbetriebs gespielt und regelgerecht elek­tronisch gezählt werden soll, werden zusätzliche Anforderungen gestellt. Der nach den neuen Golfregeln 2019 mögliche Ersatz des Papiers durch Elektronik entspricht diesen Regeln nur dann, wenn Anbieter DGV-lizenziert sind. Im Ergebnis werden entsprechend durch den DGV als oberste Regelinstanz allein zugelassene elektronische Ergebnis­erfassungen unter dem Begriff QeSC (Qualifizierte elektronische Score­card) zusammengefasst. Das vom DGV vergebene Siegel QeSC sichert die Bedeutung einwandfreier Score-Erfassung im Golfsport. Per Anfang Oktober 2020 gibt es drei Unternehmen, die den dafür notwendigen Vertrag mit dem DGV geschlossen haben: Albatros Datenservice GmbH, GolfClix GmbH und Rauch IT-Consulting GmbH ­(eScorecard). Sowohl aktuell, als auch im Rahmen des neuen WHS werden neben der manuellen Erfassung per Scorekarte nur diejenigen elek­tronischen Scores berücksichtigt, die über eine QeSC erfasst wurden. Dazu gibt es, wie bisher über die manuellen Score­karten, eine klare Arbeitsteilung der involvierten Systeme: die QeSC dient alleine der Erfassung des Spielergebnisses, die Auswertung und Weiterleitung an das Handicap-verwaltende System erfolgt über die Clubsoftware der jeweiligen Golfanlage.

 

Damit ein Golfer seine Ergebnisse elektronisch erfassen kann, muss er sich zunächst für den digitalen DGV-Ausweis registrieren und sein Opt-In für die QeSC erteilen (www.golf-dgv.de); erst danach kann ein Golfer auch die QeSC für die Erfassung und Weiterleitung relevanter Ergebnisse nutzen. Wie der DGV bestätigt, können mit einer QeSC alle Turnierrunden sowie Registrierte Privatrunden (RPR, der Nachfolger der EDS-Runden im WHS) erfasst und weitergeleitet werden. Damit wird deutlich, dass im Bereich des DGV auch im WHS vorgabe-wirksame Runden grundsätzlich vorab beim Club angemeldet werden müssen, es zählt somit nicht automatisch jede gespielte private Golfrunde und auch ein „Selbst-Zählen“, wenn ein Golfer allei­ne eine Runde spielt, wird es nicht geben. Die zweite Voraussetzung: Nicht nur der Golfer, sondern insbesondere auch der Zähler müssen eine QeSC nutzen – letztlich entscheidet der Zähler über das zu wählende Medium, also ob eine analoge oder elektronische Erfassung des Ergebnisses erfolgt. Ob Spieler und Zähler die gleiche App für das Scoring nutzen müssen, hängt letztlich von der QeSC-Lösung ab, von Seiten des DGV gibt es hier keine Vorgaben, so dass auch unterschiedliche Lösungen bei Spieler und Zähler genutzt werden können.

 

Damit ein Score über eine QeSC erfasst werden kann, ist eine Einrichtung der Runde über den jeweiligen Golfclub erforderlich. Dies bedeutet letztlich, dass insbesondere RPRs nur möglich sind, wenn diese vorab beim Club angemeldet und von diesem im System hinterlegt werden – eine privat gespielte Runde nachträglich zur RPR zu erklären, wird durch den vom DGV definierten QeSC-Prozess nicht unterstützt. Grundsätzlich unterscheidet sich der Prozess der QeSC-Bereitstellung kaum von der heutigen Vorgehensweise: Der Spieler meldet sich für ein Turnier oder eine RPR beim jeweiligen Club an, dieser hinterlegt die Spielerdaten im Clubsystem. Danach kann wahlweise entweder eine manuell auszufüllende Scorekarte gedruckt oder eine Weiterleitung der angemeldeten Runde an die QeSC ausgelöst werden. Auffällig ist, dass auch mit der bevorstehenden Einführung des WHS weiterhin nationale Lösungen zur elektronischen Ergebniserfassung im Vordergrund stehen. Denn die Registrierung des Golfers auf www.golf-dgv.de ist derzeit eben nur für Inhaber einer deutschen Golfmitgliedschaft möglich. Daher dürfte es gerade in Grenzregionen zu Österreich, der Schweiz oder Frankreich vorerst weiterhin zur parallelen Nutzung manueller und elektronischer Scorekarten kommen. Doch bereits für das kommende Jahr stellt der DGV hier eine Verbesserung in Aussicht. „Mit Bezug auf QeSC ist für die Saison 2021 vorgesehen, dass auch ausländische Spieler ohne Zweitmitgliedschaft in einem dem DGV angeschlossenen Club oder Betreiber (und damit berechtigt, einen DGV-Ausweis zu erhalten) eine Registrierung auf der golf-dgv.de vornehmen können“, heißt es auf Anfrage aus Wiesbaden. So sollen ausländische Clubmitglieder dann über einen Tages-QR-Code ebenfalls ein Scoring per QeSC nutzen können. Auch bei der Berücksichtigung im Ausland erzielter Ergebnisse für ein in Deutschland geführtes Handicap zeigt sich, dass die Einführung des WHS nicht automatisch eine globale Vernetzung der Handicap-Verwaltungen bedeutet. Zwar gibt es für die Datenübermittlung zwischen Golfverbänden einen technischen Standard (International Golf Interface IGI), die Nutzung erfordert jedoch eine Vereinbarung zwischen dem Heimatverband (hier DGV) und dem Verband des Landes, in welchem die Turnierrunde oder RPR absolviert wurde. Zudem gilt es hier, technische Rahmenbedingungen zu beachten. Derzeit besteht eine solche Vereinbarung nach Aussagen des DGV unter anderem mit Österreichischem Golf-Verband (ÖGV) und Swiss Golf (Dachorganisation des Golfsportes in der Schweiz). Grundsätzlich gelten für die Einreichung im Ausland erspielter Ergebnisse auch im Rahmen des WHS die gleichen Anforderungen wie bisher, betont man beim DGV. Unternehmen, welche deutschen Golfern eine QeSC anbieten möchten, benötigen einen entsprechenden Vertrag mit dem DGV. Dieser beinhaltet sowohl funktionale, als auch technische Anforderungen, die in einem Pflichtenheft dokumentiert wurden. Besonderer Wert wird dabei auf die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten gelegt. Vor Freigabe einer QeSC-App muss diese abgenommen werden. Diese Abnahme besteht aus einem Regularien-Teil, der seitens des DGV geprüft wird, und einem daten-technischen Teil, der extern abgenommen wird. Erst danach darf die QeSC in den verschiedenen App-Stores angeboten werden. Vorgaben zur kaufmännischen Gestaltung des App-Angebots gibt es seitens des Verbandes nicht – ob ein Anbieter seine Lösung den Golfern kostenfrei oder gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist seine eigene kaufmännische Entscheidung. Weitere Informationen rund um die Nutzung der QeSC hat der DGV unter https://serviceportal.dgv-intranet.de/spielbetrieb/wettspielvorbereitung/i3534_1_FAQ_Qualifizierte_elektr__Scorekarte.cfm  zusammengefasst.

 

Der golfmanager hat die derzeit vom DGV lizensierten Anbieter um weitere Informationen zu den von ihnen angebotenen QeSC-Lösungen gebeten. Die Antworten zeigt die Tabelle, die über diesen Link als PDF für Sie zum Download bereitliegt. Dabei wird deutlich, dass sich die einzelnen Lösungen durchaus in einigen Bereichen unterscheiden. Albatros und GolfClix sind sowohl für Apple, als auch Android verfügbar, eScorecard derzeit nur für Apple ab iOS-Version 13. GolfClix plant als derzeit einziger Anbieter, bis zum Jahresende auch eine Web-Version zu veröffentlichen. Wer mit eScorecard das Turnierscoring nutzen möchte, muss hierfür ein kostenpflichtiges Abo abschließen, die beiden anderen Anbieter stellen ihre Funktionen kostenfrei zur Verfügung. Generell wird deutlich, dass die App bei Albatros Bestandteil eines Gesamtangebots inklusive Clubmanagement-Software ist, während GolfClix rund um die QeSC zahlreiche weitere Funktionen wie die Turnierbuchung, die Buchung von Trainerstunden, Online-Zahlungen und sogar Hotelbuchungen anbietet. eScore­card hingegen widmet sich ganz der Erfassung und Weiterleitung von Turnierrunden und RPR-Ergebnissen. Alle drei Anbieter geben an, dass sämtliche DGV-Clubs in ihren Systemen verfügbar seien. Unterschiede gibt es jedoch bei den Zählformen. Während sich eScorecard auf die für eine Handicap-Ermittlung erforderliche Erfassung eines Einzelspieler-Ergebnisses (sowohl Stableford als auch Zählspiel) konzentriert, wählt GolfClix den Ansatz, lediglich den reinen Score zu erfassen, die Auswertung obliegt der Clubsoftware unter Berücksichtigung der dort hinterlegten Turnierart. Am umfangreichsten ist hier das Angebot von Albatros, das neben den Handicap-relevanten Runden auch weitere Einzelwettspiele und ab 2021 auch Vierer-Wettspiele unterstützt. Eine spezielle Version für Mannschaftsspiele bietet derzeit einzig GolfClix. Während sich eScorecard rein auf Golf­anlagen in Deutschland ausrichtet, haben sowohl Albatros, als auch GolfClix bereits erste Anlagen im europäischen Ausland integriert und planen, diesen Bereich weiter auszubauen. Auch eine Ergänzung der reinen Zählung um Zusatzfunktionen wie Rundenanalysen sind bei allen Anbietern entweder in Planung oder über Zusatzmodule nutzbar. Erfreulich ist, dass die Anbieter auch die gerade bei Turnieren möglichen Sonderfälle wie Regelentscheidungen und Meldungen an Spielleitungen durch Workarounds unterstützen – und eine nachträgliche Veränderung der eingereichten Ergebnisse unterbinden.

 

Autor: Michael Althoff | golfmanager 5/2020

 

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