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Der (Feuer-)Teufel steckt im Detail

Brandgefährliche Golfanlagen

Mitte Oktober machten Bilder vom Großbrand im Golfclub Schönbuch die Runde. Als die Feuerwehr eintraf, stand die große Caddyhalle bereits komplett in Flammen. Sie konnte nicht mehr gerettet werden. Der Schaden geht in die Millionenhöhe. Im Golfclub Münster-Tinnen brannten Anfang Oktober zwei Abschlaghütten. Den Schaden schätzt der Vorstand auf 150.000 Euro. Und Auf der Gsteig im Allgäu fing ebenfalls die Caddyhalle Feuer. Zwar liegt der Schaden laut Allgäuer Zeitung „nur“ im vierstelligen Bereich, doch die Halle muss vermutlich abgerissen werden. „Es brennen zu viele Golfanlagen“, so Patrick Stadter, Leiter des Exclusivvertriebs der Mannheimer Versicherung AG, bereits vor zwei Jahren. Nach den Bränden der letzten Wochen sagt er: „Wir prüfen intern, ob und inwiefern auch zukünftig die Absicherung von Golfanlagen möglich ist.“ Die Mannheimer hat sich vor rund 20 Jahren mit der Marke PRIGOM auf die Absicherung von Golfplätzen spezialisiert und ist einer der führenden Golfversicherer in Deutschland.

 

Golfer sind dankbar, wenn ihr Golfclub für ihr Golfequipment Caddyboxen – oder Abstellplätze – zur Unterbringung anbietet. Ein schöner Service vieler Golfanlagen, der jedoch auch Gefahren birgt. Gerade jene Hallen sind nämlich, ebenso wie der Gastronomiebereich, typische Schadenorte für Brände auf der Golfanlage. Eine der häufigsten Schadenursachen sind technische Defekte. Diese Defekte ereignen sich besonders oft an Ladestationen, Batterieladegeräten, elektrischen Leitungen, Steckdosen oder ungeeigneten, billigen Mehrfachsteckdosen. Die modernen Lithium-Ionen-Akkus sind kleine Kraftwerke und damit auch besonders gefährlich. Daher werden sie als Gefahrgut der Klasse 9 gehandelt. Auf Grund der hohen Brandgefahr bei Kurzschluss oder Wasser-Einfluss gelten besondere Sicherheitsvorschriften. Beim Transport ist auf eine sorgfältige Kennzeichnung, Verpackung und Handhabung zu achten.

 

Aber auch Defekte an eingestellten Maschinen, wie z.B. Mähern, führen häufig zu Bränden. Entsteht ein Feuer im Küchenbereich des Clubrestaurants, so liegt die Schadenursache sehr häufig in überhitztem Speisefett in Fritteusen und/oder Pfannen oder ungenügend gereinigten Fettfiltern und Dunstabzugseinrichtungen. Ein Ersticken der Flammen wird erheblich erschwert oder sogar unmöglich. Löscheinrichtungen sind oft mangelhaft, es werden keine speziellen Fettbrandlöscher vorgehalten und das Küchenpersonal ist ungenügend ausgebildet und nicht mit dem Umgang mit Löscheinrichtungen vertraut. Auf keinen Fall darf brennendes Fett mit Wasser gelöscht werden. Hier besteht Lebensgefahr für die umstehenden Personen.

 

„Häufig fehlt es sowohl beim Personal der Golfanlagen als auch bei den Golfern an der nötigen Sensibilität für die drohende Gefahr“, so Thomas Grintz, Versicherungsfachwirt augusta assekuranz e.K., Bezirksdirektion der Mannheimer Versicherung AG. Er war zusammen mit Patrick Stadter in der GMVD-Geschäftsstelle, um über wesentliche Gefahren, Ursachen und wirksame Schadensverhütungsmaßnahmen zu sprechen. Klar ist: Das unangenehme Thema wird gerne verdrängt. Dabei kann schon eine einfacher Verstoß wie eine Zigarettenkippe im Müll ein Feuer entfachen.

 

GMVD: Immer wieder hört man von Lithium-Ionen-Akkus als Brandursache, so auch im Falle des Golfclubs Schönbuch. Welche Gefahren gehen von Lithium-Batterien aus und welche Handhabung wäre verkehrt?

 

P. Stadter: Bei ordnungsgemäßem Umgang und sachgerechter Handhabung sind Lithium-Batterien sicher. Aber genau hier liegt das Problem: Ein Akku kann schnell einmal beim Beladen des Golf-Trolleys herunterfallen und optisch unversehrt sein. Eine innere, nicht sofort sichtbare mechanische Beschädigung oder ein Kurzschluss kann später zum Ausbrechen eines Feuers führen. Lädt man einen Akku z.B. mit dem falschen Ladegerät oder setzt ihn falschen Temperaturen aus, gibt er seine Energie in Form von Wärme ab. Das führt unweigerlich zu einem Schadenfeuer. Zuerst wird der Akku heiß, dann bläht er sich auf und schließlich kann er sich entzünden oder explodieren. Der Fachbegriff dafür lautet „thermal runaway“. Ein moderner Lithium-Akku, der ein Kilo wiegt, hat ungefähr die gleiche Energie wie ein Liter Benzin. Diesen lässt man auch nicht so einfach unbeaufsichtigt oder in der Nähe eines möglichen Brandherdes stehen.

T. Grintz: Wir werden es nie schaffen, dass alle Risiken verschwinden. Aber die Mithilfe der Betreiber und Mitglieder wäre schon einmal viel wert. Interessant ist, dass mehr Golfanlagen als Sägewerke brennen. Zwar ist die Brandgefahr dort viel größer, doch es herrscht ein ganz anderes Bewusstsein und mehr Disziplin vor. Daran sieht man: Das Wissen muss bei den Leuten ankommen.

 

GMVD: Welche einfachen aber wirksamen Schadenverhütungsmaßnahmen gibt es?

 

T. Grintz: Oberste Priorität hat die Beachtung der Herstellerhinweise zu Aufstellungsorten, der Umgang und die Handhabung, die Pflege und regelmäßige Wartung von technischen Geräten inklusive deren Batterien und Akkus. Im Betrieb müssen laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelmäßige Kontrollen und eine Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen nach geltenden Rechtsverordnungen erfolgen. Sobald Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Wir empfehlen, diese Kontrolle alle zwei Jahre durchführen zu lassen. Übrigens ist dies vertraglich meist eine Voraussetzung für das Einspringen der Versicherung im Schadensfall.

 

P. Stadter: Viele Schäden könnten verhindert werden, wenn man besser vorbereitet wäre. Daher spielt das Thema „Verantwortung“ eine große Rolle. Nicht nur das Management sollte verantwortungsvoll handeln; wichtig ist auch, Mitarbeiter offen und regelmäßig hinsichtlich des Gefahrenbewusstseins und zu allen Brandvermeidungsmaßnahmen zu schulen. Wie man mit Löscheinrichtungen umgeht, wo Notfallpläne zu finden und welche Erstmaßnahmen in welcher Situation zu befolgen sind, gehört ebenfalls dazu. Wir empfehlen auch, die Mietverträge für Caddyboxen entsprechend anzupassen und darüber zu informieren, was Mitglieder dürfen und was nicht. Außerdem sollte darin stehen, dass sich die Golfanlage das Recht vorbehält, Caddyboxen zu öffnen. Grundsätzlich gilt: Wenn ein Manager keine klaren, schriftlichen Vorgaben für seine Mitglieder und Mitarbeiter macht und diese Vorgaben dann auch nicht regelmäßig kontrolliert, wird er die Brandgefahren nicht eindämmen können.

 

GMVD: Was müssen Mitglieder beachten?

 

T. Grintz: Ich liste der Einfachheit ­halber auf:

  • Verwenden Sie nur die originalen Ladegeräte des Herstellers mit einem Batterie-Management-­System.
  • Verwenden Sie keinesfalls Mehrfachstecker in der Caddybox oder dem Caddyraum. Ein Ladegerät pro Steckdose und Box reicht aus.
  • Decken Sie das Ladegerät und den Akku während der Ladung nicht ab.
  • Versuchen Sie brennbares ­Material möglichst weit vom ­Ladegerät zu entfernen.
  • Schützen Sie den Akku und das ­Ladegerät vor Feuchtigkeit.
  • Setzen Sie den Akku keinesfalls zu großer Hitze oder Frost aus – ideal ist übrigens Zimmertemperatur.
  • Lagern Sie den Akku nicht ­komplett entladen.
  • Lassen Sie den Akku regelmäßig vom Hersteller warten – Ihr Auto fahren Sie auch alle zwei Jahre zum TÜV.
  • Lassen Sie den Akku nach einem Sturz auf jeden Fall vom Hersteller warten.
  • Wenn Sie ganz sicher gehen ­wollen: Lagern Sie den Akku in einer feuerfesten Tasche (Safe-Bag). 

 

P. Stadter: Und für die Clubs: Lagern Sie auf keinen Fall defekte Batterien oder Akkus. Das ist wirklich gefährlich. Wenn Sie eine defekte Batterie aussortieren, gehört die Batterie direkt zur fachgerechten Entsorgung. Wir sehen bei unseren Besichtigungen oft ganze „Batteriefriedhöfe“. Da braucht nur mal etwas Feuchtigkeit hinzukommen und binnen weniger Minuten entsteht ein unkontrollierbares Feuer.

 

GMVD: Wäre es denkbar, dass die Mannheimer künftig keine Golfanlagen mehr versichert?

 

P. Stadter: Aktuell besuchen unsere Experten alle Golfanlagen, die bei uns versichert sind, um vor Ort eine Begehung durchzuführen. Als Kenner von Golfanlagen und deren Absicherung identifizieren sie besondere Gefahrenquellen. Nach der Besichtigung erhält jede Anlage einen Bericht mit Empfehlungen und Auflagen von uns. Kommt kein Termin zustande, trennen wir uns von diesem Kunden. Ein Ausstieg aus dem Geschäft ist noch nicht geplant, aber wenn die Situation sich nicht verbessert, werden wir das ganz sicher abwägen. Umso wichtiger ist es jetzt, gegenzusteuern.

 

Autorin: Dr. Johanna Damm | golfmanager 06/2018

 

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