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Brandheißes Thema auf Golfanlagen

Vorsorge und Krisenmanagement gefragt

Zerstörerische Brände in Maschinen- und Caddyhallen sorgen für Schlagzeilen, wie die aktuellste Meldung über den Großbrand im Oktober auf der Golfanlage Schönbuch.

 

Laut der Brandversicherungsstatistik 2016 (Institut f. Schadensverhütung und -forschung der öffentlichen Versicherer e.V.) liegen 31% der Brandursachen im Bereich „Elektrizität“. Elektrische und elektronische Geräte begleiten uns, wie in vielen Bereichen, auch auf den Golfanlagen.

 

Im Zusammenhang mit der Schadensursache kommen dann stets die Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen, ins Gespräch. Sie zeichnen sich durch ein geringes Gewicht, eine hohe Energiedichte und schnelle Ladeleistung aus und finden vielseitig Einsatz, u.a. im Smartphone oder eben auch im E-Trolley. Obwohl relativ sicher, kann es bei diesen Akkus, durch mechanische Beschädigung oder bei einem unsachgemäßen Umgang, zu Problemen mit Überhitzung kommen. Nicht zuletzt deshalb gelten Lithium-Ionen-Akkus als Gefahrstoff bzw. -gut. Aus diesem Grund ist seit 2016 – aus Sorge vor einer möglichen Selbstentzündung – auch der Transport im Laderaum von Passagierflugzeugen verboten.

 

Allgemeine Empfehlungen

Äußerlich beschädigte Akkus müssen fachgerecht entsorgt werden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung, nur Akkus von namhaften Herstellern, die über eine Schutzschaltung (BMS – BatteryManagemantSystem) verfügen, in Verbindung mit Original- Ladegeräten zu verwenden. So wird eine Überladung, Tiefentladung oder ein Kurzschluss verhindert. Bei längerer Nichtnutzung sollte der Ladezustand, der optimalerweise bei 50-80% liegen sollte, kontrolliert werden und die Akkus sind vom Netz zu trennen. Die ideale Lagertemperatur liegt bei 10-25 °C, direkte Sonne, extreme Hitze oder Kälte schaden.

Gefahrenquelle Caddybox

Häufig wird die Brandgefahr in Caddyhallen unbewusst dadurch erhöht, dass zusätzlich der Einsatz von Mehrfachsteckdosen, bzw. -leisten erfolgt. Besonders gefährlich sind dann die Mehrfachnutzungen, z.B durch das zusätzliche Laden eines Handys. Kommt im schlimmsten Fall noch eine Abdeckung durch ein ebenfalls in der Box gelagertes Handtuch hinzu, erhöht sich das Risiko der Überhitzung und somit die Brandgefahr.

 

Was ist zu tun?

Im Bereich der Caddyboxen gilt es in jedem Fall, Rauchmelder zu installieren. Die Mitglieder sollten umfassend zu dem Thema Brandschutz und Gefahr durch fehlerhaften Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus, Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabel informiert werden.

Grundsätzlich besteht die Pflicht zum E-Check für die einzelnen Ladegeräte, es kann durchaus sinnvoll sein, einen durch das Clubmanagement organisierten Prüftermin anzubieten.

 

Im Rahmen der Mietverträge von Caddyboxen sollten unbedingt die folgenden Nutzungsbedingungen angesprochen werden:

  • Kein Einsatz von Mehrfachsteckdosen oder Verlängerungskabeln
  • Lediglich Anschluss eines einzigen Ladegerätes mit CE-/GS-Kennzeichnung
  • Verbot der Lagerung von leicht entflammbaren Gegenständen wie Papier oder Pappe
  • Das Aufhängen von Kleidung, Handtüchern usw. ist untersagt
  • Lithiumbatterien müssen über ein BMS (BatteryManagementSystem) verfügen
  • Bei längeren Spielpausen Trennung der Akkus vom Ladegerät
  • Durchführung eines regelmäßigen E-Checks 

 

Der E-Check

Eine normgerechte Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte, in der festgestellt wird, ob sie in einem ordnungsgemäßen Zustand gemäß geltender VDE-Norm sind. Der einwandfreie Zustand wird durch eine Prüfplakette bescheinigt. Tritt ein Schadensfall ein, so muss ein einwandfreier Zustand von Elektroanlagen nachgewiesen werden, um Regressforderungen stellen zu können. Der E-Check wird von Versicherungen als offizielles Dokument für Elektroinstallationen anerkannt. Durchführung durch qualifizierte Fachbetriebe der Elektroinnung. Die Kosten richten sich nach Größe und Anzahl der Geräte.

 

Häufigkeit: Ortsveränderliche Geräte jedes Jahr oder alle zwei Jahre (Büro). Bsp.: Lampen, Computer, Kabeltrommel, Bohrmaschine, Wasserkocher, Kaffeemaschine.

 

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die vorgegebenen Nutzungsvorgaben in der Praxis nicht eingehalten werden. So behalten sich immer mehr Anlagen Stichproben zur Überprüfung der Zustände vor. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, den Mietern vor Augen zu führen, dass ein Zuwiderhandeln im Ernstfall zudem Einfluss auf den Versicherungsschutz hat!

 

Durch Brandvorfälle sensibilisiert, gibt es auch Golfanlagen, wie z.B. den GC Kirchheim-Wendlingen, die einen wesentlich drastischeren Weg gehen. Als Vorsichtsmaßnahme wurde das Lagern von Lithium-Ionen-Akkus und Ladegeräten untersagt. Die alte Caddyhalle wurde komplett vom Strom getrennt, der Sicherungskasten vor Manipulation geschützt. Es erfolgte dann der Neubau eines separaten Akkuladeraumes, der den aktuellen brandschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht, mit Brandmeldeanlage und automatischer Löschanlage.

 

Dagmar Mack, Geschäftsführerin der Golfanlage: „Es darf unter keinen Umständen Strom auf den gängigen ‚Elektroboxen‘ sein. Akkus dürfen nur im Brandschutzlager gelagert und geladen werden. Wir halten uns an die in der Industrie für diese Geräte üblichen Sicherheitsvorschriften – mit gutem Grund.“

 

Haftung für den Inhalt einer Caddybox

Die Mitglieder sollten aufgeklärt werden, inwieweit ihre persönlichen Gegenstände, also der Inhalt der Boxen, wie E-Trolleys, Schläger usw. über den Club abgesichert sind. Bei bestehender Versicherung über die Golfanlage könnten die anteiligen Kosten dann in den Mietpreis der Box eingerechnet werden. Dies ist jedoch in der Regel nicht der Fall.

 

Die eigene Hausratversicherung kommt jedoch auch nicht in jedem Fall für den Schaden auf. Es ist notwendig, sich zu erkundigen, ob die Sportausrüstung im Rahmen der Außenversicherung abgedeckt ist. Hier spielt in der Regel auch der Zeitraum der Lagerung eine entscheidende Rolle. Bei einer sehr hochwertigen Ausrüstung kann eine spezielle Sportgeräteversicherung durchaus sinnvoll sein.

 

Autorin: Beate Licht | golfmanager 06/2018


Best Practice GC Hubbelrath e.V

„Wir haben zusätzliche Hinweisschilder auf den Boxen angebracht, zur Erinnerung für die Mitglieder. Zudem stehen Eimer mit trockenem Sand bereit, um im Ernstfall das Löschen zu ermöglichen. Achtung! Auf keinen Fall mit Wasser löschen!


Best Practice Golfpark Meerbusch GmbH

„2014 ist, ausgelöst durch eine Lithium-Batterie, im Caddyhaus ein Schwelbrand entstanden. Glücklicherweise wurde die Feuerwehr sehr früh durch Mitarbeiter alarmiert. Was haben wir verändert nach dem Brand?

  • Einführung von Mietverträgen, welche die relevanten Nutzungsbedingungen enthalten
  • Nachtabschaltung, d.h. zwischen 22.00 und 06.00 Uhr keine Stromversorgung
  • Installation von Brandmeldern in den Caddyräumen 


Damit von unserer Seite aus eine Sicherheitskontrolle möglich ist, gewährt der Mieter zudem den regelmäßigen Zugang zu seiner Box. Derzeit reagieren wir bei einem Fehlverhalten lediglich mit einem Hinweis. Zukünftig werden wir uns jedoch, bei einem Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, die sofortige Kündigung des Mietvertrages vorbehalten. Aufgrund des zusätzlichen Aufwandes und der gestiegenen Kosten musste die Miete erhöht werden.“


Best Practice GC Hamburg Wendlohe e.V.

„Im Zuge der Silber-Zertifi­zierung bei GOLF&NATUR hat sich die Wendlohe auch mit dem Thema Brandschutz und den notwendigen regelmäßigen Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beschäftigt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen entstand unsere Initiative zur Sicherung der brandschutztechnischen Anforderungen und die damit verbundene Verpflichtung zur Durchführung eines jährlichen E-Checks der Ladegeräte. Wir bieten seitens des Clubs einen Termin zur Durchführung des E-Checks durch eine Fachfirma an, an dem der Mieter teilnehmen kann. Alternativ kann der Mieter den Check auch eigenständig beauftragen.“


Best Practice GC Siegen-Olpe e.V.

„Im Rahmen der Gold-Zertifizierung bei GOLF&NATUR stand zum The­ma Brandschutz auch der Punkt Elektro-Caddyboxen auf dem Plan. Umso intensiver ich mich mit der Thematik auseinandergesetzt habe, desto deutlich wurde, dass jeder Club das für sich einzeln handhabt, es gibt keine einheitliche Vorgehensweise. Drei für uns sehr wesentliche Punkte in den neuen Mietverträgen habe ich hiermit aufgeführt:

  • Der Mieter ist für den jährlichen E-Check seines Ladegerätes verantwortlich. Der Nachweis ist bei Bedarf dem Vermieter vorzulegen.
  • Der Vermieter haftet nicht für den Verlust der in der Elektro-Caddybox verwahrten Gegenstände. Dem Mieter wird empfohlen, diese über seine eigene Hausratversicherung zu versichern.
  • Aus brandschutztechnischen Gründen dürfen keine Mehrfachsteckdosen in der Elektrobox verwendet werden.“

Best Practice Golfplatz Schwanhof GmbH & Co. KG

„Nach dem Brand unserer Caddyhalle im September 2012, war ein Ziel, den Spielbetrieb möglichst aufrechtzuhalten. Bereits am Morgen nach der Brandnacht konnten wir mit Hilfe des Golf-Shop-Betreibers eine ganze Reihe Schlägersätze organisieren. Für die Personen, die keinen oder unzureichenden Versicherungsschutz hatten, wurde zudem ein Hilfsfond angelegt. Ein wesentlicher Punkt des Krisenmanagements ist eine schnelle, klare Informationspolitik. Aufgrund vollständiger Unterlagen konnte die Abwicklung mit den Versicherungsunternehmen zügig durchgeführt werden. Im Zuge des Neubaus wurde dann die Caddyhalle erweitert.“


Das Qualitätsmanagementprogramm GOLF&NATUR

 

Mit dem Qualitätsmanagementprogramm GOLF&NATUR stellt der DGV eine praxisnahe Anleitung für eine umweltgerechte und wirtschaftliche Zukunft, sowie für die Verbesserung der Spielbedingungen zur Verfügung. (Download PDF) oder Beiträge der Sonderbeilage GOLF&NATUR finden Sie mit weiteren Informationen HIER ...


Im Gespräch mit Marc-Frederik Elsäßer

Geschäftsführer Golfplatz Schönbuch GmbH & Co. KG

Einem Großbrand fiel in der Nacht vom 16. auf den 17. Oktober die Caddyhalle der Golfanlage Schönbuch zum Opfer. Personen kamen glücklicherweise nicht zu Schaden. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf benachbarte Gebäude verhindern. Das denkmalgeschützte Gebäude brannte bis auf die Grundmauern nieder.

 

? Mehr als elf Großbrände auf Golf­anlagen in den letzten fünf Jahren, wobei der Großteil in direktem Zusammenhang mit dem Bereich „Elektrizität“ steht. Können Sie schon nähere Angaben zur Brandursache machen?

 

! Die Akte wurde von der Staatanwaltschaft bereits geschlossen, mit dem Ergebnis, dass die Brandursache auf einem technischen Defekt beruht, der nicht näher zu konkretisieren ist. Brandstiftung wurde als Ursache definitiv ausgeschlossen.

? Die große Caddyhalle ist bis auf die Grundmauern abgebrannt. Da grenzt es an ein Wunder, dass ein Übergreifen auf andere Gebäude, wie auch die Gaststätte, verhindert werden konnte?

 

! Zu unserem großen Glück hat ein Gastronomie-Mitarbeiter das Feuer gegen ca. 20:45 Uhr bemerkt. Die ersten Einsatzkräfte waren bereits fünf Minuten nach dem Eingang des Alarms auf der Anlage. Unsere Rettungskette auf der Golfanlage, ausgeübt von Jugendteam und Gastronomie, funktionierte hervorragend. Es hat uns sehr geholfen, dass der Feuerwehr dank regelmäßig durchgeführten Brandschutzübungen die Örtlichkeit bekannt war. Insgesamt waren 230 Helfer und über 40 Fahrzeuge im Einsatz.

 

? Wie haben die Mitglieder reagiert? Konnten Sie den Spielbetrieb aufrecht halten?

 

! Für unsere Mitglieder war der Großbrand natürlich ein Schock. Etwa 500 Caddyboxen sind in Flammen aufgegangen. Oberste Priorität hat in einem solchen Fall in meinen Augen die unmittelbare, klare und offene Kommunikation. Die Kommunikation begann bereits in der Brandnacht selbst und beinhaltete konsequente Updates sowie eine Informations-veranstaltung für alle Betroffenen nur zehn Tage nach dem Unglück.

Der Spielbetrieb ging dank größter Solidarität unter den Mitgliedern (Schläger teilen und ausleihen) und Anpassung der Spielmodi auf 3-Schlägerturniere oder Scramble nahtlos weiter. Zudem engagierte sich unser Pro-Shop um Head-Pro Jon Evans herausragend und organisierte mehrere Demo-Days innerhalb kürzester Zeit. Zudem half er mit Anschaffungsrechnungen, Bestellungen und Fittings sieben Tage die Woche mit seinem kompletten Team.

 

? Ein Blick in die Zukunft: Es bleibt stets ein Restrisiko, wie gehen Sie mit den Erfahrungen zukünftig mit dem Thema Brandschutz um?

! Der Wiederaufbau ist in der Planung, es werden derzeit verschiedene Lösungen geprüft. Wenn man die Gelegenheit hat, neu zu bauen, sollte man versuchen, sich das Rest- risiko im Gebäude zu ersparen. Bei einem Umbau im Bestand ist das sicherlich schwieriger.

 

Letztlich hilft in Krisen und Sondersituationen ein klarer Kopf, strukturiertes Vorgehen, aber auch Entscheidungsfreude. Man wächst mit seinen Aufgaben – die können freiwillig gewählt sein, oder auch nicht ...

 

Lieber Herr Elsäßer, vielen Dank für Ihre offenen Worte und viel Erfolg beim Wiederaufbau.

 

Das Gespräch führte unsere Autorin Beate Licht | golfmanager 06/2018.

 

Einen weiteren Beitrag (golfmanager 06/2018) zu diesem Thema finden Sie HIER: „Der (Feuer-)Teufel steckt im Detail"

 

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