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Analyse und Empfehlungen der Expertengruppe

Neustrukturierung der VcG/Eindämmung von Billigangeboten

Auf dem außerordentlichen Verbandstag des Deutschen Golf Verbandes (DGV) am 29. November 2014 wurde mit 56,4% der Stimmen der Beschluss gefasst, eine Expertengruppe zu beauftragen, ein Konzept für eine neu strukturierte VcG sowie Vorschläge zur Eindämmung/Beendigung von Billigangeboten zu erarbeiten.

 

Die Expertengruppe, bestehend aus Prof. Dr. Helmut Digel, Prof. Dr. Rüdiger Falk (siehe Beitrag „Greenfee-Differenzierung") und Prof. Dr. Gerhard Nowak, legte dem DGV-Vorstand und -Präsidium ihren Abschlussbericht im Dezember 2015 vor. Darin enthalten: eine Analyse der Beschlussdetails, Empfehlungen für eine Positionierung des Verbandes zu Grundsatzfragen sowie zur Umsetzung konkreter Maßnahmen.

 

Unter Einbeziehung von Experten der Golfbranche, mittels Dokumentenanalysen, Interviews und einer schriftlichen Befragung wurden eigene Befunde erhoben.

 

Die erarbeitete Analyse sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen wurden im Dezember 2015 im Sinne einer offenen Diskussion an die Golfclubs verschickt. Seitens DGV wird derzeit eine Bewertung dieses Berichtes vorgenommen – mit dem Ziel, einen Präsidiumsantrag für den DGV-Verbandstag 2016  zu formulieren.

 

Stark verkürzt lassen sich die Ergebnisse der Expertengruppe wie folgt zusammenfassen:

 

Aufgaben des Deutschen Golf Verbandes

  • Dem DGV kommt als olympischem Spitzenverband die Aufgabe der Gesamtrepräsentanz für den Golfsport in Deutschland zu.
  • Anspruch muss es sein, alle Varianten des Spiels unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. Dabei haben Verbandsmaßnahmen die besondere Bedeutung des anlagengebundenen Golfs (Clubgolf) zu berücksichtigen, da Golf in Deutschland eine selbstfinanzierte Sportart ist.
  • In der Satzung des Verbandes sind Kernaufgaben zum Sport konkret definiert. Maßnahmen, die daneben der Förderung von Golf in Deutschland allgemein dienen, bedürfen einer konkreten Legitimation durch die Mitglieder (Verbandstagsbeschlüsse).
  • Damit bei den genannten Beschlüssen auch tatsächlich ein echter Mitgliederwille zum Ausdruck kommt, sind die tragenden Grundlagenbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit („breiter Konsens“) zu fassen.

 

DGV-Ausweis und Greenfee-Differenzierung

  • Regionales „Clubgolf“ und anlagenungebundenes „Greenfee-Golf“ dürfen nicht (insbesondere nicht durch Verbandsmaßnahmen) vermischt werden. Hier hat die Expertengruppe besonders den DGV-Ausweis im Blick. Die Expertengruppe ist der Auffassung, dass der DGV beim DGV-Ausweis nachzusteuern hat, da seine aktuelle unterschiedslose Verwendung für verschiedene Formen der Golfausübung eine negative ­Preisentwicklung fördert.
  • Eine von möglichst vielen Golfanlagen praktizierte Greenfee-Differenzierung zwischen Gästen mit regionaler Bindung zur Heimatanlage einerseits und andererseits bloß formaler Mitgliedschaft ist ein Schlüssel zur mittelfristigen Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Golfanlagen. Dies soll durch ein Ausweissystem gefördert werden.
  • In diesem Ausweissystem treten an die Stelle eines einzigen Ausweises, der einerseits als Nachweis einer echten regionalen Mitgliedschaft, oft aber bereits bloß als Greenfee-Spielberechtigungskarte dient, zwei Ausweise: Der bekannte DGV-Ausweis wird nur noch an regionale Golfer mit Wohnsitz im Radius von z.B. 70 km um die Golfanlage ausgegeben. Sonstige Golfangebote, die sich an entfernt wohnende Golfer richten, werden von Golfanlagen, die dies wünschen, (neu) über clubeigene Ausweise (Abwicklung im DGV-Bestellsystem) bedient.
  • Die heutige Ausweiskennzeichnung kann dann abgeschafft werden.
  • Aktuell großzügige Ausweiskontingente fördern den heute zu beobachtenden „Ausweishandel“. Sie sind zu überprüfen.

 

Neuausrichtung Vereinigung clubfreier Golfspieler (VcG)

  • Die VcG wird als wichtiger Motor für die Golfentwicklung von der Interessentengewinnung bis hin zum organisierten Golf betrachtet.
  • Ihre Geschäftstätigkeit soll sich künftig stärker auf die echte Neugolfer-Gewinnung fokussieren.
  • Ihre Werbebotschaften sollen deutlichen Abstand zu den Aufgaben der Golfanlagen halten.
  • Den günstigen Einstieg in den Golfsport soll die VcG gezielt durch einen, gegenüber heute, reduzierten Einstiegspreis deutlich machen, wobei der Mitgliedsbeitrag danach bis zum dritten Jahr schrittweise erhöht wird (und gezielt über dem heutigen Beitrag liegt).
  • Die VcG möge die Vereinsführung verschlanken.
  • Anstelle der heutigen VcG-Überschüsse in unterschiedlicher Höhe erhält der DGV einen erhöhten Verbandsbeitrag von der VcG. Die Überschüsse kommen den Golfanlagen zugute.

 

Rechte und Pflichten von kleinen Golfanlagen

  • Die Mitgliedschaftsrechte besonders kleiner Golfanlagen mit Mitgliedschaftsstatus im DGV sollen künftig beschränkt werden, um nicht einen unfairen Wettbewerb in einer Region zu fördern.

 

 

Zusammenfassung der Stellungnahme der Expertengruppe zum Konzept des Antragstellers vom G&LC Bergkramerhof auf dem außerordentlichen DGV-Verbandstag am 29. November 2014

Das Konzept des Antragstellers Dr. Hingerl vom Berg­kramerhof sieht vor, dass Golfanlagen überschüssige Kontingente des DGV-Ausweises nicht mehr an Fernmitgliedschaftshändler zur Vermittlung übergeben, sondern die VcG diese als Mitgliedschaften zu einem erhöhten Betrag (EUR 300,- bis 360,-) vermarktet und einen großen Teil der Einnahmen an die beteiligten Golfanlagen auszahlt.

 

Die Expertengruppe fasst ihre Argumente diesbezüglich wie folgt zusammen:

  • Die Expertengruppe sieht grundsätzlich den DGV-Ausweis nicht als handelbares Wirtschaftsgut, weder durch Fernmitgliedschaftshändler, noch durch die VcG. Er hat keinen eigenen Preis, sondern ist Nachweis für eine Mitgliedschaft (ursprünglich sogar reine regionale Vollmitgliedschaft), deren Leistungen einen individuellen, von Golfanlage zu Golfanlage unterschiedlichen Wert haben.
  • Ein Vertrieb der überschüssigen Ausweiskontingente würde den Handel legalisierend unterstützen, so dass noch mehr Anlagen diese zusätzliche Einnahmequelle nutzen werden, um in entfernten Regionen Golfern eine Alternative zum regionalen Golf zu bieten.
  • Inhaltlich befürchtet die Expertengruppe, dass die VcG nicht alle ihr angebotenen überschüssigen DGV-Ausweise (die Differenz zwischen ausgegebenen Ausweisen bis zur Kontingentgrenze beträgt 420.000) vermarkten kann (zurzeit etwa 85.000 Fern- und VcG-Mitglieder als Potenzial), so dass von einigen Anlagen immer noch vorhandene überschüssige Ausweise an Ausweishändler gegeben werden. So ist, wegen dem weiterhin bestehenden Wettbewerb, die geforderten Preiserhöhung nicht umsetzbar.
  • Die VcG würde deutlicher Wettbewerber zu den Golfanlagen und ihren Mitgliedschaftsmodellen mit DGV-Ausweis werden. Stattdessen empfiehlt die Expertengruppe, dass sich die VcG mit deutlichem Abstand zu den Aufgaben der Golfanlagen mehr Richtung reiner Interessenten und Neugolfergewinnung zurückzieht. Eine Überschussverteilung zu Gunsten der DGV-Mitglieder kann auch ohne die Kontingentvermarktung erfolgen.

 

Autor: DGV ❘ golfmanager 01/2016

 

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