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Genehmigte Grundstoffe für den Pflanzenschutz

Zur Begriffsklärung: Grundstoffe sind Substanzen, die nicht zu den Pflanzenschutzmitteln (PSM) gehören, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Stoffe, die die Kriterien eines Lebensmittels erfüllen, gelten als Grundstoff, wie z.B. Bier oder Milch.

 

Angesichts der zunehmenden Einschränkungen in Bezug auf den Einsatz von PSM und des Wegfalls von Wirkstoffen sind alle wirksamen Alternativen zu prüfen. Hierzu gehören auch die Grundstoffe (Basic substances), eine Stoffkategorie, die bereits mit der europäischen Zulassungsverordnung eingeführt wurde. Die für die Überwachung von PSM zuständigen Behörden von Bund und Ländern haben sich inzwischen auf eine einheitliche Vorgehensweise hinsichtlich Abgrenzung und Vermarktung verständigt.

Im Gegensatz zu PSM erfordert das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die ausschließlich aus Grundstoffen bestehen, keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die rechtlichen Bestimmungen für den Einsatz von PSM, wie Sachkunde, Anwendungsvorschriften und Dokumentation gelten für den Einsatz von Grundstoffen nicht. ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 2/2023) HIER.

Foto aus Merkblatt „KEINE Unkrautbekämpfung mit Salz oder Hausmitteln!“ der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/Pflanzenschutzdienst. Abzurufen über bit.ly/45GXRzw.
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