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Digitalförderung – raus aus dem Funkloch

Digital-Kreativ gegen Funklöcher

In Krisenzeiten ist die Innovationskraft am stärksten. Das haben zwei Weltkriege leidvoll unter Beweis gestellt. Die aktuelle Covid-19-Pandemie ist die größte globale Herausforderung (neben dem Klimawandel und der Globalisierung der Wirtschaft seit dem 16. Jahrhundert), denen sich die Menschen nach dem II. Weltkrieg stellen müssen.

 

Deutschland hat festgestellt, dass es wohl stimmt, dass wir in Bezug auf Digitalisierung großen Nachholbedarf haben. Die vielen Golfanlagenbetreiber, ob nun e.V. oder Kapitalgesellschaft, die  Jahr um Jahr die Vergabe von Startzeiten vermieden haben, mussten 2020 auf Geheiß der Gesundheitsämter/Landkreise auf Startzeiten für die Nachvollziehbarkeit der entstehenden Kontakte auf dem Golfplatz nachrüsten. 

 

Besser, als mit einer Startzeiten-App geht es nicht. Einfach und mobil zu handhaben und von überall zu bedienen. 

 

Funkloch Golfanlage

Doch halt – von überall auf einer Golfanlage? Sicher nicht! Auf vielen Golfanlagen ist das GSM-Netz, also das Funknetz für Mobiltelefone, so schwach bis gar nicht vorhanden, dass an eine Startzeitenbuchung über eine auf einem Mobiltelefon installierte App, ohne entsprechende Bandbreite gar nicht zu denken ist. 

 

E, HSDPA, 3G, 4G oder sogar 5G als Übertragungsgeschwindigkeit für Daten? Häufig ist nur ein „E“ zu sehen – und damit ist an eine Startzeitenreservierung von der Driving-Range gar nicht zu denken. Dafür braucht es eine vernünftige Bandbreite, am besten über ein lokales, für Gäste und Mitglieder offenes „Wireless Local Area Network“, also ein drahtloses, lokales Netzwerk, in das sich ein Smartphone anmelden kann.

 

Nun sind Driving-Ranges üblicherweise nicht direkt am Clubhaus angesiedelt. Eine zum Teil mehrere hundert Meter weite Strecke ist zu überbrücken, um das Signal auf die Driving-Range zu bekommen. Aus leidvoller Erfahrung, aus den Anfängen der WLAN-Technologie auf einer Golfanlage, ist mir bekannt, was alles so auf einer WLAN-Brücke zwischen Clubhaus und Ballautomat passieren kann … Da brauchte nur ein Vogel durch die Richtfunkverbindung fliegen und das System brach zusammen. Ach ja, war früher doch nicht alles besser …

 

Unterstützung gibt es

Die Technologie hat sich entwickelt und heute unterstützen Gesellschaften, wie zum Beispiel die freifunk.net, der Förderverein Freie Netzwerke e.V. Dieser Verein, der für freie Kommunikation in digitalen Datennetzen steht und sich als frei, öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert versteht, unterstützt auch Projekte auf Golfanlagen, um u.a. Richtfunkstrecken zwischen Clubhaus und Driving-Range zu etablieren. Kosten für Hardware hat natürlich die Golfanlage zu tragen. Da kommt schnell eine vierstellige Summe zusammen. Gut zu wissen, wie sich diese und andere Investi-tionen in die Softwaremodule für die Starzeitenreservierung, den Kartenleser am Ballautomat, der mit der integrierten Golf-Software verbunden ist, den WLAN-Hotspots am Clubhaus, auf der Driving-Range, an der Halfway-Hütte oder auch auf dem Platz refinanzieren lassen. 

 

Auf dem Platz?! Ja, warum sollte Live-Scoring nur den Tourspielern vorbehalten sein. Jetzt, wo der DGV Kooperationen mit z.B. GolfClix eingegangen ist. Mit GolfClix kann die Runde auf dem Golfplatz digital erfasst und vom Spieler an das Sekretariat übermittelt werden. Das ist gut, aber mit einer Bandbreite von „E“ wird das zu mehr als einem Geduldsspiel – es wird schlichtweg nicht möglich.

 

Für derartige Projekte, und hier sind nur ein paar Beispiele zur Inspiration genannt, gibt es „Fördertöpfe“, die auch Golfanlagen anzapfen können. In jedem Bundesland gibt es Förderbanken, die u.a. Vereine wie folgt fördern:

 

  • eingetragene Vereine im Sinne des §21 BGB oder ähnliche Einrichtungen mit einem ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck
  • Zuschuss bis zu 70%
  • Förderhöhe von mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses

 

Den Digitalbonus gibt es auch für Klein- und Mittelständische Unternehmen, die für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen können.

 

  • Zuschuss für kleine Unternehmen bis zu 50%; für mittlere Unternehmen bis zu 30%
  • Förderhöhe von mindestens 2.500 Euro und maximal 10.000 Euro
  • Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses

 

Fazit

Seien Sie Digital-Kreativ! Nutzen Sie diese Förderangebote, um die Infrastruktur auf Ihrer Golfanlage den Bedürfnissen Ihrer Kunden anzupassen. Es erhöht die Attraktivität Ihrer Dienstleistung und somit der Golfanlage.

 

Autor: Adriaan A. Straten | golfmanager 2/2021

 

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