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Rechtsfragen und Vertragsgestaltung

Outsourcing der Golfplatzpflege

I. Einleitung

Outsourcing – kein Rechtsbegriff

Unter Outsourcing versteht man ganz allgemein die Auslagerung von bislang im Unternehmen erbrachten Leistungen. Es handelt sich allerdings nicht um einen klar definierten Rechtsbegriff – wie z.B. „Kaufvertrag“ –, sondern im Gegenteil: Hinter dem Begriff „Outsourcing“ verbirgt sich eine Vielzahl von Organisationsmodellen, die von der teilweisen bzw. vollständigen Auslagerung von bisher durch das Unternehmen selbst erbrachten Sach- oder Dienstleistungen bis zu Kooperationsmodellen reichen, die durch einen außerordentlich hohen Integrationsgrad und umfangreiche vertragliche Regelungen gekennzeichnet sind. Zu ersterem gehört beispielsweise die Auslagerung von Reinigungsdienstleistungen auf einen Gebäudereiniger, letzteres findet sich häufig im IT-Bereich.

 

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