Login

Clubmitglieder und Gastspieler in Pandemie-Zeiten

Problem eingeschränkte Verfügbarkeit von Golfrunden

Auch wenn die Regelungen je nach Bundesland derzeit unterschiedlich ausfallen: Bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 befassen sich viele Golfanlagen mit der Frage, wie sie den Zugang für Mitglieder und Gastspieler organisieren sollen. Dabei geht es weniger um die Buchung der Startzeiten – hier hat die Umfrage des Deutschen Golf Verbandes (DGV) zu den Auswirkungen von Corona gezeigt, dass die Mehrzahl der Anlagen diese auch nach Corona beibehalten wird – sondern viel mehr um die Frage, ob gerade unter Corona-Spielbedingungen mit Beschränkungen auf meist zwei Golfer pro Gruppe überhaupt Gastspieler Startzeiten-Zugang haben sollen. 

Vielerorts hört man von Golfern, dass derzeit nur Clubmitglieder eine Startzeit erhalten. Andere Clubs hingegen freuen sich über Gastspieler, da diese in den Budgets fest eingeplant sind. Dies zeigt, dass eine solche Entscheidung durchaus vielschichtig ist und mehrere Bereiche des Anlagenbetriebs betrifft.

 

Hausrecht der Anlagen bietet Flexibilität

An sich sind Golfanlagen in Deutschland meist öffentlich zugänglich, nur einige wenige Clubs schreiben generell oder zu bestimmten Spielzeiten (Wochenende, Feiertage) vor, dass Gäste nur in Begleitung eines Mitglieds auf die Runde gehen können. Das Hausrecht erlaubt es den Anlagen jedoch selbstverständlich, grundsätzlich oder zeitlich begrenzt, den Zugang auf Mitglieder zu beschränken. Meist wird dies damit begründet, dass die verfügbaren Spielzeiten aufgrund der besonderen Spielbedingungen im Rahmen der Corona-Regeln durch die Mitglieder ausgelastet würden. Das wirft jedoch eine grundsätzliche Frage auf: Wie viele Runden pro Jahr darf ein Mitglied überhaupt spielen? Das traditionelle Mitgliedschaftsmodell basiert auf dem Prinzip der „unlimited Greenfees“: Clubmitglieder können so oft sie möchten – entsprechende Verfügbarkeiten von Startzeiten und Öffnung des Platzes vorausgesetzt – spielen. Im Durchschnitt rechnen sich nach Branchenberechnungen solche Mitgliedschaften für Golfer, die jährlich rund 25 Runden (auf 18-Löcher-Basis gerechnet) absolvieren. Doch die Wirklichkeit zeigt ein viel differenzierteres Bild: Da gibt es die Urlaubsspieler, die ihre Runden vor allem beim „Urlaub daheim“ spielen und somit manchmal wochenlang gar nicht auf dem Platz erscheinen und dann wieder täglich oder sogar mehrmals täglich aufteen. Wieder andere Golfer spielen gleichmäßig über das Jahr verteilt ihre Runden. Und gerade Golfer im Ruhestand zieht es oft mehrmals die Woche auf den Platz, selbst Rundenzahlen von über 200 Runden pro Jahr (wenn auch teils als 9-Löcher-Runden) sind hier keine Seltenheit. Im anglo-amerikanischen Raum sind einige Golfanlagen – beispielsweise das Fairmont St. Andrews und das renommierte Kiawah Island Golf Resort – dazu übergegangen, anstelle der unbegrenzten Rundenkontingente ihre Mitgliedschaften an eine maximale Rundenzahl pro Jahr zu koppeln; wer mehr spielen möchte, kann zusätzliche Runden nachkaufen. Auch in Deutschland gilt: Wenn das Angebot an Startzeiten knapp wird, gilt es, über mögliche Regeln auch für Mitglieder nachzudenken. Dabei stehen zwei Ansätze zur Wahl: Entweder, man überlässt die Vergabe der Runden dem freien Spiel der Kräfte: Wer zuerst bucht, hat die Startzeit sicher. Das kann im Extremfall dazu führen, dass an allen sieben Tage einer Woche mehr oder weniger die gleichen Mitglieder ihre Runden drehen, weil sie entsprechend rechtzeitig ihre Runden gebucht haben – und andere Mitglieder erhalten über mehrere Tage oder gar Wochen keinen Zugang. Wie wahrscheinlich eine solche Situation ist, hängt vom Zusammenspiel zwischen möglichen Startzeiten und Mitgliedern ab – und der Frage, ob ausschließlich 9- oder auch 18-Löcher-Runden gebucht werden können. Geht man von den traditionellen 18-Löcher-Runden aus, sollte die letzte Startzeit rund vier Stunden vor Sonnenuntergang beginnen. Im Winter bedeutet dies, dass ein Start ungefähr zwischen 8 Uhr morgens und ca. 13 Uhr beginnen kann – mit zunehmendem Tageslicht erhöht sich die Anzahl der Startzeiten dann wieder. Wenn nun alle zehn Minuten jeweils zwei Golfer auf die Runde gehen können, stehen im Beispiel fünf Mal jeweils sechs Startzeiten à zwei Golfer täglich zur Verfügung – insgesamt können somit unter den genannten Prämissen rund 60 Golfer pro Tag bei Vollauslastung auf die Runde gehen. Nun wird kaum ein Club lediglich 60 Mitglieder aufweisen. Hat der Club beispielsweise 600 spielberechtigte Mitglieder, sind theoretisch zehn volle Tage erforderlich, bis alle Mitglieder eine Runde spielen konnten. Nun werden – gerade im Winter – witterungsbedingt nicht alle Golfer tatsächlich spielen wollen, zudem sind gerade unter der Woche viele Mitglieder beispielsweise beruflich verhindert. Dennoch, bereits dieses Beispiel zeigt, dass bei fast allen Clubs eine Regelung sinnvoll ist, wie viele Runden ein Mitglied jeweils vorab buchen kann. Denkbar wäre auch, dass jedes Mitglied im Beispiel nur genau eine Runde pro zehn Tage vorab buchen kann, weitere Runden sind nur kurzfristig buchbar (z.B. am gleichen Tag), wenn die Startzeiten nicht bis zu einem vorab definierten Zeitpunkt von anderen Mitgliedern gebucht wurden. Eine solche Regelung erfordert natürlich die Unterstützung durch das Startzeiten-Buchungssystem – oder eine eher aufwändige manuelle Überwachung. Würde der Club im Beispiel auf 9-Löcher-Runden umstellen, könnte er das Startzeiten-Kontingent verdoppeln, so dass jedes Mitglied bereits alle fünf Tage eine Chance auf eine Runde hat. Regelungen zur Vergabe von Startzeiten sind nicht zuletzt deswegen relevant, weil viele Golfanlagen in 2020 erfreulicherweise einen Mitgliederzuwachs erzielt haben. Dies bedeutet jedoch nun, dass mehr Golfer einem unveränderten (und im Winter tageszeiten- und witterungsbedingt sogar oft reduzierten) Angebot an möglichen Runden gegenüberstehen. Und wenn gerade Neumitglieder immer wieder feststellen, dass sie in ihrem Club keine Startzeiten bekommen, lässt die Motivation zur Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft schnell nach – vor allem dann, wenn das neue Mitglied vorher beispielsweise eine Fernmitgliedschaft hatte und extra Mitglied eines örtlichen Clubs geworden ist, damit es dort auch zu Covid-19-Bedingungen mit der Zugangsbeschränkung für Mitglieder spielen kann.

 

Der Umgang mit Gastspielern

Doch auch das Thema Gastspieler ist komplex. Denn „den Gastspieler“ gibt es selten, stattdessen subsumiert sich eine Vielzahl an Nicht-Mitgliedern der örtlichen Anlage unter diesem Begriff. Gastspieler können zum einen Golfer von Partneranlagen sein – entweder auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen, oder weil sich beide Anlagen dem gleichen Verbund angeschlossen haben, der Golfern explizit auch Zugang zu anderen Anlagen als Gastspieler verspricht. Dann sind Gastspieler natürlich Golfer, die einfach andere Anlagen kennenlernen möchten und dort auch das reguläre Greenfee entrichten. Manchmal nutzen Golfer diese Möglichkeit auch, um potenzielle neue Heimatclubs zu erkunden – ohne Zugang für diese Spielergruppe sinkt somit auch die Möglichkeit, Golfer von den Vorteilen der eigenen Anlage zu überzeugen. Eine weitere Gastspielergruppe sind Golfer aus anderen Regionen, die sich aus dienstlichen oder privaten Gründen derzeit vor Ort aufhalten und in dieser Zeit gerne spielen möchten – beispielsweise im Urlaub. Und dann gibt es natürlich noch die Fern- und Auslandsmitglieder, die über keinen klassischen Heimatclub verfügen und somit immer auf die Möglichkeit angewiesen sind, vor Ort als Gastspieler aufzuteen. Letztgenannte Gruppe dürfte im Rahmen einer stärkeren Zugangsbeschränkung lokaler Anlagen für Mitglieder darüber nachdenken, von der Fern- in eine lokale Mitgliedschaft zu wechseln – umso mehr, je stärker beispielsweise durch Corona-Regeln auch der Bewegungsradius rund um den eigenen Wohnort reglementiert wird. Doch für alle anderen Golfer bedeutet die Beschränkung der Rundenvergabe auf lokale Mitglieder nichts anderes, als einen Ausschluss von der jeweiligen Anlage auf Zeit. Das bedeutet jedoch auch, dass der Club für die Dauer der Zugangsbeschränkung keine Einnahmen aus Greenfees erzielen kann. Welche Konsequenzen dies für den Haushalt eines Clubs hat, kann nur individuell beurteilt werden. Für Clubs mit hohem Gastspieler-Anteil ist eine Spielbegrenzung auf Mitglieder naturgemäß schmerzlicher als für ohnehin primär Mitglieder-orientierte Anlagen. Ein Mittelweg liegt darin, Gastspieler nicht grundsätzlich vom Zugang zu einer Anlage auszuschließen, sondern diesen an bestimmte Bedingungen – auch in Abgrenzung zu den eigenen Mitgliedern – zu knüpfen. Eine Möglichkeit besteht darin, dass Mitglieder zeitlich früher Zugang zur Startzeitenreservierung bekommen. Während also zum Beispiel Mitglieder ihre Runden sieben Tage im Voraus buchen können, steht die Buchungsmöglichkeit für Gastspieler nur ab drei Tagen vorher zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Anpassung der Preispolitik: Gastrunden sind nur zum vollen Greenfee möglich, sämtliche Rabattsysteme werden bis auf weiteres ausgesetzt. Mancher Club wird erstaunt sein, dass man mit den verbleibenden Gastrunden auf Vollzahler-Basis auf einmal mit deutlich weniger Runden dennoch einen ansehnlichen Ertrag erwirtschaften kann – der geänderten Preispolitik sei Dank. Eine weitere, sehr geeignete Maßnahme, besteht in der Kontingentierung von Gastrunden. Dies bedeutet, dass Gastspieler keinen vollständigen Zugang zu Startzeiten bekommen, sondern diese begrenzt werden. Ob man schlicht die Anzahl möglicher Gastrunden pro Tag beschränkt (zu welchen Zeiten diese gespielt werden, richtet sich dann nach der Nachfrage) oder ob man diese auf bestimmte Tage oder bestimmte Zeiten pro Tag (zum Beispiel erst ab 11:30 Uhr) festlegt, obliegt der Entscheidung des örtlichen Managements. Und natürlich gilt es auch bei Gastspielern zu entscheiden, ob diese – vor allem, wenn die Nachfrage nach Gastrunden das Angebot übersteigt – unbegrenzt im Rahmen des Gastrunden-Angebots buchen können oder ob auch hier Regeln wie „maximal eine Runde als Gastspieler pro Woche“ eingeführt werden.

 

Fazit

Die durch die Covid-19-Spielregeln umzusetzenden Vorgaben haben die Verfügbarkeit an Golfrunden deutlich reduziert – auf der anderen Seite haben viele Clubs erfreulicherweise in 2020 zusätzliche Mitglieder gewinnen können. Die Kombination dieser beiden Effekte kann auf Golfanlagen zu einem bis dato eher unbekannten Phänomen führen: Die Nachfrage nach Golfrunden übersteigt das (verbliebene) Angebot. Wenn dann noch unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland bestehen, führt dies oft zu einer räumlichen Verlagerung der Nachfrage: Golfer aus Bundesländern, in denen Golf nicht gestattet ist, fragen Startzeiten in Bundesländern nach, in denen weiterhin Golf gespielt werden kann. Die Grundsatzentscheidung für Golfanlagen lautet: Weiterhin offener Zugang für alle nach dem beliebten Prinzip „wer zuerst bucht, spielt zuerst“ oder Einführung von Zugangsbeschränkungen? Letztere können sowohl Mitglieder, als auch Gastspieler betreffen. Bei Mitgliedern geht es zum einen um das Thema Mitgliederbindung und Mitglieder-Zufriedenheit, denn wer dauerhaft nicht die gewünschte Rundenanzahl spielen kann, wird seine Mitgliedschaft womöglich überdenken. Aber auch eine mögliche – eventuell zeitlich befristete – Limitierung der möglichen Runden pro Jahr, pro Monat oder in noch kürzeren Zeiträumen steht zur Debatte. Parallel dazu gilt es, in Bezug auf Gastspieler die richtige Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen (Erzielung von Greenfee-Einnahmen und Zusatzeinnahmen, beispielsweise durch Merchandising im Pro-Shop), Mitgliedergewinnung durch positive Golferlebnisse als Gastspieler und Einschränkungen für die eigenen Mitglieder zu finden. Bisher hat Golf sich in der aktuellen Pandemie unter den Sportarten nicht nur behauptet, sondern sogar ein überproportionales Wachstum erzielt. Damit Golfer – gleich, ob als Mitglied oder als Gast – dem Sport dauerhaft erhalten bleiben, ist es nun je nach Auslastung einer Anlage erforderlich, konkrete Regeln für Mitglieder und Gäste aufzustellen. Ziel sollte eine höchstmögliche Zufriedenheit aller Kundengruppen sein – und welche Regeln man auch immer aufstellt: Wichtig ist, dass diese in den Clubmanagement- und Startzeiten-Buchungssystemen abgebildet und durch das Management vor Ort auch kontrolliert werden.

 

Autor: Michael Althoff | golfmanager 1/2021

 

<< zurück