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Neue Golfregeln eröffnen neue Möglichkeiten

Regeländerungen 2019

Erstmals seit mehr als sechzig Jahren haben die obersten Regelhüter des Golfsports, der Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) und die United States Golf Association (USGA), wirklich neue Regeln herausgegeben. Ein wichtiger Schwerpunkt bei der Erstellung des neuen Regelwerkes lag auf der Spielgeschwindigkeit, die im Laufe der letzten Jahre immer langsamer geworden ist. Die früher übliche Richtzeit von vier Stunden für 18 Löcher, kann auf immer weniger Plätzen realisiert werden.

 

Einige Neuerungen der Regeln 2019 wurden daher entwickelt, um Rundenzeiten zu reduzieren und unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Da das Spieltempo jedes einzelnen Spielers sich auch auf die Geschwindigkeit aller anderen Spieler auf der Runde auswirkt, werden sie dazu aufgefordert, die Runde zügig zu spielen und sich dazu rechtzeitig auf ihren nächsten Schlag vorzubereiten sowie zwischen den Schlägen und zum nächsten Abschlag zügig zu gehen. Erstmals wird Spielern mit der Zeitvorgabe, den Ball innerhalb von maximal 40 Sekunden und üblicherweise schneller (Regel 5.6b (1)) zu spielen, eine Richtlinie zu der für den einzelnen Schlag benötigten Zeit gegeben. Spielleitungen sollten den Spielern zudem eine zeitliche Richtlinie für jedes einzelne Loch vorgeben.

 

Auch die Suchzeit, bevor ein Ball als verloren gilt, ist verkürzt worden. Statt der bisher fünf Minuten, gilt ein Ball jetzt bereits nach drei Minuten als verloren (Regel 18.2a (1)). Diese Reduzierung soll dazu beitragen, Golfrunden ohne längere Pausen spielen zu können. In den meisten Fällen wird ein Ball ohnehin innerhalb der ersten drei Minuten gefunden.

 

Wie schon 2017 angekündigt, ist nun auch Ready Golf Bestandteil der neuen Regeln. Schon bisher war es erlaubt, aber ab jetzt wird explizit dazu aufgefordert, im Zählspiel auch außerhalb der Reihenfolge zu spielen, wenn der Mitspieler, der eigentlich an der Reihe wäre, noch nicht zu seinem Schlag bereit ist (Regel 5.6b (2)). Während diese Regelung teilweise als zusätzlicher Druck zum schnelleren Spiel missverstanden worden ist, soll sie zu mehr Entspannung beitragen, indem Mitspieler ihre Bälle schon einmal spielen, ohne durch ihr Warten Druck auf den Spieler auszuüben, der zu seinem nächsten Schlag noch nicht bereit ist. Gerade unter den sportlich ambitionierten Spielern fand diese Regelung bereits 2018 großen Anklang.

 

Durch die Änderung der Regelnummern, die Aufnahme einiger bisher üblicher Platzregeln sowie die Änderung der Wasserhindernisse in Penalty Areas, wird es erforderlich, die Platzregeln für 2019 anzupassen. Für Details dazu hat der DGV ein Merkblatt herausgegeben, das im Bereich der neuen Golfregeln im DGV-Serviceportal zum Download bereit steht.

 

Aufgrund der neuen Regeln kann zum Beispiel die Platzregel mit der Erlaubnis, Steine aus dem Bunker zu entfernen, vollständig entfallen. Ab sofort dürfen alle losen hinderlichen Naturstoffe aus dem Bunker entfernt werden (Regel 15.1). Das gilt somit auch für eventuell darin befindliche Steine.

 

Auch die straflose Erleichterung für einen eingebetteten Ball im gesamten Gelände ist Bestandteil der Regeln (Regel 16.3) und kann somit, falls vorhanden, aus den Platzregeln gestrichen werden.

 

Eine völlig neue Regelung betrifft die Möglichkeit, Verhaltensrichtlinien für Spieler zu erstellen (Regel 1.2). Ganz generell findet sich die bisherige Etikette, also die Sicherheit, Rücksichtnahme und Schonung des Golfplatzes, in den neuen Regeln unter der Regelnummer 1.2. Ab sofort hat die Spielleitung darüber hinaus die Möglichkeit, Verstöße, wie etwa das Nicht-Zurücklegen eines Divots oder das Nicht-Harken des Bunkers, mit einem Strafschlag zu belegen, anstatt ihn, wie bis zum letzten Jahr, für einen schwerwiegenden Etiketteverstoß direkt disqualifizieren zu müssen (was oft übertrieben schien). Um solch eine Regelung in Kraft zu setzen, kann sie in die Platzregeln aufgenommen werden. Unterstützung dazu finden Sie im DGV-Merkblatt „Verhaltensrichtlinien für Spieler“.

 

Auch in Bezug auf die inzwischen üblich gewordenen Entfernungsmessgeräte ergibt sich durch die neuen Regeln eine Änderung in den Platzregeln. Während bisher die Nutzung der Geräte verboten war, durch eine Platzregel jedoch erlaubt werden durfte, wird diese Regel jetzt umgekehrt: Ab 2019 ist die Nutzung von Entfernungsmesseräten gestattet, die weiterhin ausschließlich die Entfernung oder Richtung angeben (Regel 4.3a). Nach wie vor bleiben Funktionen unzulässig, die einen Höhenunterschied angeben oder Empfehlungen zur Schlägerwahl oder der Spiellinie bieten. Die Spielleitung hat nun jedoch das Recht, über eine entsprechende Platzregel die Nutzung jeglicher Entfernungsmessgeräte zu untersagen.

 

Die neuen Regeln ermöglichen erstmals eine Platzregel, die Spielern bei einem verlorenen Ball oder dem Ball im Aus eine Alternative zu der Strafe von Schlag und Distanzverlust bietet. Hat ein Spieler in dieser Situation zuvor keinen provisorischen Ball gespielt, so besteht bisher seine einzige Möglichkeit zur Fortsetzung des Spiels darin, erneut einen Ball von der Stelle des letzten Schlags ins Spiel zu bringen. Je nach Schlaglänge kann dies für den Spieler einen beträchtlichen Fußmarsch bedeuten und für alle Golfer auf der Runde zudem zu einer Zeitverzögerung führen.

Wurde die Platzregel dazu in Kraft gesetzt, so erhält der Spieler mit zwei (!) Strafschlägen Erleichterung. Er muss den Ball im Erleichterungsbereich droppen, der sich auf der Fairway abgewandten Seite zwei Schlägerlängen von der geschätzten Balllage zur Seite erstreckt und auf dem Fairway innerhalb von zwei Schlägerlängen nicht näher zur Fahne (siehe Abbildung 1).

 

Auch für den Fall, dass der Ball im Aus liegt, können Spieler nach dieser Platzregel Erleichterung in Anspruch nehmen. Der Erleichterungsbereich erstreckt sich dabei vom Kreuzungspunkt des Balls mit der Ausgrenze bis zwei Schlägerlängen auf das Fairway, nicht näher zum Loch als der Kreuzungspunkt.

 

Zu beachten ist für Spieler, dass diese Erleichterung nur für einen verlorenen Ball oder den Ball im Aus angewendet werden kann. Sie ist nicht gültig für einen unspielbaren Ball oder einen Ball, bei dem es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass er in einer Penalty Area liegt. In diesem Fall gelten die Möglichkeiten zur Erleichterung der rot oder gelb markierten Penalty Area, oder der Regel 19 (Ball unspielbar), wenn der Ball nicht in einer Penalty Area liegt.

 

Besonders im allgemeinen Spielbetrieb kann die neue Platzregel dazu beitragen, die ohnehin bereits teilweise von Spielern regelwidrig genutzte Erleichterung, einen Ball am Fairwayrand zu droppen, zu „legalisieren“ und das Spielen der Runde entspannt zu beschleunigen. Je nach Wahl der Spielleitung kann die Regel für den gesamten Platz oder auch nur für bestimmte Bahnen in Kraft gesetzt werden. Besonders hilfreich ist sie für Spielbahnen, an denen Golfer die Landezone ihrer Bälle nicht sehen können. 

Um Verwirrung zu vermeiden, ist wohl eine Einführung für den gesamten Platz hilfreicher, an Stelle einer Inkraftsetzung nur auf einigen Löchern. Bei punktuellem Bedarf bietet sich eher eine Kennzeichnung der fraglichen Fläche als Penalty Area an.

 

Nach dem EGA-Vorgabensystem können auch vorgabewirksame Turniere oder EDS-Runden mit dieser Platzregel gespielt werden. Bei sportlich besonders anspruchsvollen Turnieren oder Wettspielen, die auf Professionals und sehr gute Amateure beschränkt sind, ist diese Platzregel jedoch nicht geeignet. Für DGV-Turniere wird sie daher nicht genutzt.

 

Ein besonderer Schwerpunkt bei Änderungen der Platzregeln liegt auf den Penalty Areas, die im Gegensatz zu den bisher in den Regeln bekannten Wasserhindernissen nicht mehr unbedingt auf offene Wasserläufe oder -flächen beschränkt sind. Auch anderes (unwegsames) Gelände wie Wald, Büsche oder felsiger Boden kann durch die Spielleitung zu einer Penalty Area erklärt und rot oder gelb markiert werden. Die zusätzliche Einrichtung von Penalty Areas über die bisherigen Wasserhindernisse hinaus, sollte dabei sorgfältig erwogen werden. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  • In einer Penalty Area erhalten Spieler keine straflose Erleichterung von „ungewöhnlichen Platzverhältnissen“ (also von zeitweiligem Wasser, Boden in Ausbesserung, unbeweglichen Hemmnissen oder Tierlöchern). Der Ball müsste somit gespielt werden, wie er liegt.
  • In der Penalty Area kann der Ball nicht für unspielbar erklärt werden. Der Spieler kann in dem Fall sein Spiel nur fortsetzen, indem er den Ball spielt, wie er liegt, oder Erleichterung von der Penalty Area (mit Strafschlag) in Anspruch nimmt, also bei rot markierten Penalty Areas mit zwei Schlägerlängen zur Seite oder in einem Erleichterungsbereich auf der rückwärtigen Verlängerung der Linie Ball – Fahne droppt, oder erneut einen Ball von der Stelle des letzten Schlags spielt.
  • Die Ausweitung der Penalty Areas bedeutet gegebenenfalls eine Änderung des Course Ratings. Bei Änderungen an vier oder mehr Löchern je neun Spielbahnen muss nach einer Richtlinie der USGA als Lizenzgeberin des USGA-Course-­Rating-Systems das Course Rating eigentlich angepasst werden. Der DGV wendet aber keinen Automatismus an. Bei umfangreichen Änderungen wenden Sie sich bitte an die DGV-Geschäftsstelle. Hier wird dann besprochen, ob Anpassungen (bis hin zu einem Sonderrating) nötig sind. Ein Sonderrating wird durch den DGV, falls es notwendig ist, grundsätzlich kostenpflichtig angeboten. 

 

Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie im DGV-Serviceportal. Bitte beachten Sie, dass nur bei Zugang über die Clubverwaltungssoftware oder die Registrierung als Funktionsträger im Club alle dort zur Verfügung stehenden Informationen eingesehen und genutzt werden können. Wenn Sie als Funktionsträger noch nicht registriert sind, holen Sie dies unbedingt nach, der Nutzwert des DGV-Serviceportals erhöht sich dadurch enorm.

 

Weiterführende, nützliche Informationen finden Sie HIER ... (Dowload PDF).

 

Autor: Dietrich von Garn, DGV Golfregularien & Spielleiter | golfmanager 06/2018

 

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