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Impulsgeber für mehr Inklusion im Golfsport?

Special Olympics World Games: Lehren

Im Sommer 2023 blickte die Welt nach Berlin. Die Special Olympics World Games – das größte inklusive Sportevent der Welt – versammelten 6.500 Athletinnen und Athleten aus 176 Nationen in der deutschen Hauptstadt. Austragungsort der Golfwettbewerbe war der Golfclub Bad Saarow. Eine traditionsreiche Anlage, die in der Vergangenheit schon internationale Turniere wie die German Open oder die Mannschafts-Europameisterschaften ausrichtete. Doch dieses Turnier war anders. Es war mehr als ein sportlicher Wettbewerb – es war ein Zeichen.
 

143 Golferinnen und Golfer aus 35 Nationen trafen aufeinander. Was sie verband, war nicht nur der sportliche Ehrgeiz, sondern auch ein Versprechen: „Ich will gewinnen! Doch wenn ich nicht gewinnen kann, so will ich mutig mein Bestes geben.“ Dieser Eid der Special Olympics Athletinnen und Athleten stand sinnbildlich für das, was auf den Fairways von Bad Saarow geschah – eine Feier des Sports, der Vielfalt und der gemeinsamen Leistung.

Eindrucksvoll zeigte sich das innovative Klassifizierungssystem von Special Olympics im Golf, das auch noch heute so verwendet wird. Level 1 steht für einen Fertigkeitswettbewerb, bei dem grundlegende Fähigkeiten wie Putten oder Chippen bewertet werden. In Level 2 und 3 treten sogenannte ,Unified Teams‘ an – also Spielende mit und Spielende ohne Einschränkung bilden jeweils Duos und werden als Einheit gewertet. Diese Teamwertung ist nicht nur sportlich spannend, sondern auch ein Paradebeispiel für Inklusion auf Augenhöhe. In Level 4 und 5 wird schließlich klassisch gespielt – 9 beziehungsweise 18 Löcher im Einzel, aber unter angepassten Bedingungen. Mit diesem Spielsystem erhalten alle Athleten eine faire Chance, ihre Leistung zu zeigen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten. Vier Tage lang dauerten die Wettkämpfe – eine mentale wie physische Herausforderung, die mit der Härte klassischer Leistungsturniere vergleichbar ist. Doch mehr noch als Medaillen zählte der Geist der Begegnung. Viele Athletinnen und Athleten trafen erstmals auf internationale Konkurrenz. Unter ihnen beeindruckende Persönlichkeiten wie Loretta Claiborne aus den USA, die im August ihren 70. Geburtstag feierte, und Valery Vera aus Paraguay, die gerade einmal zwölf Jahre alt war. Claiborne war die älteste Teilnehmerin der gesamten Weltspiele, Vera die jüngste – auch wenn beide nicht im Golf antraten, stehen sie stellvertretend für die unglaubliche Bandbreite an Lebensgeschichten und Altersgruppen, die bei den Special Olympics zusammenkommen. Ihre Anwesenheit unterstreicht, wie vielfältig, verbindend und inklusiv dieses Sportevent wirklich ist.

Inklusion im Golfsport: Der aktuelle Stand
 

Seit dem Sommer 2023 hat sich in Golfdeutschland viel bewegt. Immer mehr Golfclubs öffnen ihre Türen für inklusive Angebote. Schnupperkurse, Unified-Wettbewerbe, Kooperationen mit Schulen und Einrichtungen – die Bereitschaft Strukturen neu zu denken wächst. Und das ist auch notwendig. Denn Inklusion bedeutet nicht einfach nur, „Menschen mit Behinderung“ zu integrieren. Inklusion – im wörtlichen Sinn „Einbindung“ – meint, die Vielfalt aller Menschen anzuerkennen und aktiv einzubeziehen. Es geht um Diversität in all ihren Dimensionen: Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, sexuelle Orientierung, soziale Lage – und ja, auch körperliche oder geistige Einschränkungen.

Der Deutsche Golf Verband (DGV) sieht diese Vielfalt als Chance – und als Verpflichtung. In seiner Sportkonzeption ist klar verankert: „Jeder Mensch soll gleichberechtigt im Golfsport mitmachen können.“ Unterschiedliche Perspektiven und Lebenswege bereichern den Sport. Deshalb engagiert sich der Verband zunehmend in inklusiven Projekten, Leitfäden zur Umsetzung und fördert Angebote, die den Zugang zum Golfsport ermöglichen – unabhängig von individuellen Voraussetzungen.
 

Gerade der Golfsport eignet sich in besonderer Weise für gelebte Inklusion. Sein Handicap-System erlaubt ein faires Spiel zwischen Menschen mit völlig unterschiedlichen Fähigkeiten. Ob jung oder alt, Anfänger oder Profi, mit oder ohne Behinderung – die Regeln gleichen Unterschiede aus und ermöglichen ein Spiel auf Augenhöhe. Auch Regel 25 der Golfregeln unterstreicht dies mit dem gezielten Fokus auf Spieler mit Behinderung, um auf jede Frage eine Antwort zu haben. Zudem bietet die ruhige, reizarme Natur des Spiels ideale Bedingungen für viele Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Die Bewegungsanforderungen sind individuell anpassbar – fast jeder Mensch könnte Golf spielen.

In der Realität ist Golf damit oft schon weiter als viele denken: Bei Turnieren stehen Menschen aller Generationen, Fähigkeiten und Hintergründe gemeinsam auf dem Platz. Und das ganz selbstverständlich. Jedes Amateurturnier ist, streng genommen, bereits ein inklusives Event. 
 

Doch es geht nicht nur um Angebote und Formate. Es geht um Haltung und die Bereitschaft, sich weiterzuentwickeln. Um einen respektvollen Umgang miteinander, der sich nicht an Defiziten orientiert, sondern an Potenzialen. Und der beginnt in unseren Köpfen. Wenn wir Inklusion nicht als Ausnahme, sondern als Normalität verstehen. Wenn wir Vielfalt nicht als Herausforderung, sondern als Stärke begreifen.

Verpflichtende digitale Barrierefreiheit auf Golfanlagen
 

Gibt es im Rahmen des Internetauftritts die Möglichkeit einer Startzeitenbuchung? Dann sind Sie gegebenenfalls verpflichtet, dieses Angebot barrierefrei auszugestalten, d.h. etwa für Menschen mit Seheinschränkungen die Lesbarkeit der Webseite durch Anpassung der Schriftgröße zu verbessern. Auf seinen Webseiten setzt der DGV bereits die Lösung ,Eye-Able‘ ein. Alle DGV-Mitglieder können ab sofort kostenlos eine Lizenz von Eye-Able erhalten! Diese Lizenz beinhaltet Tools, die helfen, im Rahmen der digitalen Angebote, z.B. auf den Websites, Barrierefreiheit effizient und selbstständig umzusetzen. 

Die Nutzung von Eye-Able allein bedeutet dabei nicht, dass die Website barrierefrei ist und den Anforderungen des Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetzes (BFSG) entspricht. Es unterstützt aber dabei, Barrieren zu erkennen und eigenständig Defizite auszugleichen.
 

Betroffen sind seit Juli 2025 Golfanlagen, die nicht zu ,Kleinstunternehmen‘ zählen, d.h. 10 oder mehr Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz/eine Jahresbilanzsumme von über 2 Mio. Euro erzielen und über die Website oder App u.a. als Vertragsabschlüsse anbieten: Buchung von Startzeiten, Turnieranmeldungen oder Anmeldung zu bzw. Buchung von Schnupperkursen.
 

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem DGV-Serviceportal oder direkt über:  https://bit.ly/4lGiR08.

Author: Mario Erdmann | golfmanager 3/25

 

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