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Corona wird zum Dauerbrenner

Von wegen goldener Herbst – Pandemie-Update 31.10.2020

Lenny Kravitz sang einst den Hit „It ain‘t over till it‘s over“ (Es ist nicht vorbei, bevor es zu Ende ist) – und entgegen vieler anderslautender Hoffnungen scheint dies auch für das Thema Corona zu gelten: nicht nur für 2020, sondern wohl auch für 2021. Nach dem Lockdown im Frühjahr berichteten Golfanlagen in Deutschland und ganz Europa von einer positiven Geschäftsentwicklung: Die Anzahl der gespielten Runden stieg deutlich an, vielerorts konnten neue Mitglieder gewonnen werden. Dabei profitierte Golf wie kaum eine andere Freizeitaktivität davon, dass der Sport auch unter den Vorgaben von Corona weitgehend ohne Einschränkungen ausgeübt werden kann. Die Clubsekretariate haben ebenfalls sehr gut reagiert, die notwendigen Hygiene-Vorschriften wurden konsequent und schnell umgesetzt. Fast sah es so aus, als ob Golf am Ende sogar zu den Gewinnern der Krise gehören sollte.

Doch mit dem Herbst kommt das Thema Corona wieder zurück – und stärker, als es sich die meisten gewünscht oder erwartet haben. Die Frage, ob in Politik und Gesundheitswesen die richtigen Benchmarks zur Bewertung der Krise herangezogen werden, soll an dieser Stelle bewusst ausgeklammert werden. Fakt ist jedoch: Das Virus hat sich erneut die Pole-Position der Nachrichten erkämpft und führt weltweit zu neuen, teils bekannten Einschränkungen im öffentlichen Leben. In Deutschland sorgte just zu Beginn der Herbstferien das erst schnell eingeführte und dann fast ebenso schnell durch Gerichte oder die Landesregierungen selbst wieder abgeräumte Beherbergungsverbot nicht nur für Verwirrung, sondern für erneut erhebliche Einbußen im Tourismus. Gerade für Golfresorts und Anlagen, die auf Gastspieler angewiesen sind, eine fatale Situation! Noch schlimmer traf es Golfer im europäischen Ausland: In Wales wurden Ende Oktober Golfanlagen erneut geschlossen, ebenso in Irland.

Nochmal restriktivere Maßnahmen für Golfanlagen, aber wohl nur wenige Schließungen

Doch Ende Oktober wurden auch für Deutschland neue Einschränkungen verkündet. In seinen DGV-Bulletins 24 und 25 hat der Deutsche Golf Verband (DGV) die bis 30. Oktober 2020 vorliegenden Informationen zusammengetragen – denn immerhin ist eine kurzfristige Umsetzung zum 02. November 2020 vorgegeben. Wie bereits im Frühjahr wurde aber auch bei diesem zweiten Lockdown deutlich, dass zumindest bis Redaktionsschluss am 31.10.2020 noch längst nicht alle Bundesländer die notwendigen Verordnungen erlassen hatten. Auch die Formulierungen sorgen teils weiterhin für Unklarheit. Föderalismus kann daher vor allem für lokale und bundesland-übergreifende Anlagenbetreiber zur Herausforderung werden. Mancherorts wird man froh sein, dass sich die Saison aktuell ohnehin dem Ende zuneigt und die Anlagen witterungsbedingt bald in die Winterruhe geschickt werden. Doch vielerorts ermöglicht das Klima inzwischen einen nahezu ganzjährigen Spielbetrieb. Per Ende Oktober sieht es so aus, als ob in den meisten Bundesländern eine Rückkehr zu den Regelungen der Wiedereröffnungsphase im Frühjahr 2020 erfolgt. Für Golfanlagen bedeutet dies:

 

  • Grundsätzlich kann Golf als Individualsport weiterhin gespielt werden (die anhaltende Umsetzung der bereits etablierten Hygienekonzepte vorausgesetzt).
  • Ob die Spielgruppen auf maximal 2 oder 4 Spieler begrenzt werden, hängt von den Landesvorschriften und der Frage ab, ob bei mehr als 2 Spielern alle zum gleichen Haushalt gehören.
  • Pro-Shops können als Einzelhändler weiterhin geöffnet bleiben.
  • Die Clubgastronomie wird in den Lockdown geschickt. Für die Umsatz­einbußen will die Bundesregierung Sonderhilfen bereitstellen, die allerdings mit der bereits in Kraft gesetzten Überbrückungshilfe II verrechnet werden.
  • Turniere können, wenn überhaupt, nur ohne Siegerehrung und sonstiges geselliges Beisammensein in der künftig möglichen Spielgruppengröße ausgetragen werden – viele traditionelle Martins-Turniere werden daher wohl entfallen.
  • Golfunterricht soll weiterhin möglich sein, aber nur als Einzelunterricht. Schnupperkurse und mehr sind aktuell eher nicht möglich.
  • Auch der Golftourismus ist weiterhin betroffen – für Clubs und Golflehrer im Herbst eine wichtige Ertragsquelle und ein Kundenbindungsinstrument. Die wachsende Zahl der Risikogebiete und die neuen Quarantäneregeln schränken Reisen weiterhin ein.
  • Das erneute innerdeutsche Beherbergungsverbot im Lockdown verhindert ein Ausweichen auf nationale Golfdestinationen, der geforderte Verzicht auf nicht notwendige private Reisen zwingt die gesamte Touristik erneut in die Knie.

 

Ob alle Regelungen tatsächlich so bleiben, werden die kommenden Wochen zeigen, denn bereits im Vorfeld haben zahlreiche Interessenvertretungen und Unternehmen angekündigt, beispielsweise gegen die Schließung der Gastronomie gerichtlich vorzugehen. Auch das Jahr 2021 wird zumindest zu Beginn von den Folgen von Corona nicht verschont bleiben: Die Messe Stuttgart hat angekündigt, dass die CMT – traditionell auch Startschuss in die Golfmesse-Saison – nicht im Januar stattfinden wird (noch wird eine Verlegung auf einen späteren Zeitpunkt geprüft), und Ende Oktober verkündete die PGA of America, dass die wichtige Fachmesse PGA Merchandising Show im Januar 2021 erstmals nur als rein virtuelles Event stattfinden wird. Das gleiche Schicksal erlitt bereits die für Europa wichtigste Einkaufsmesse für den Golftourismus, der IGTM, der ursprünglich in Wales hätte stattfinden sollen.

 

Vorbeugend bedenken

Für Golfanlagen bedeutet die aktuelle Entwicklung weitere Rückschläge und Einbußen. Wie sich das Infektionsgeschehen entwickelt und welche Maßnahmen die Politik nach dem nun geltenden Lockdown für angemessen halten wird, kann derzeit nur spekuliert werden. Eine mittel- bis langfristige Planung ist daher nahezu unmöglich geworden, zu groß sind die Unwägbarkeiten. Letztlich sollte das Management auf Golfanlagen folgende Punkte beachten:

 

  • Letztlich trägt das Verhalten jedes Einzelnen dazu bei, wie sich die Infektionslage weiterentwickelt. Die im Frühjahr eingeleiteten Maßnahmen sind konsequent beizubehalten und die notwendige Einhaltung sicherzustellen. Ein Blick auf viele Turnierfotos zeigt, dass die Umsetzung der AHA-Regeln längst nicht mehr so konsequent beachtet wird, wie zu Beginn der Pandemie.
  • Indoor-Aktivitäten, gleich ob Simulator-Golf oder Gastro-Events, sind – wenn überhaupt – nur mit erheblichen Einschränkungen denkbar.
  • Bei Golfreisen ist Flexibilität gefragt. Nach wie vor bieten Pauschalreisen den besten Schutz, um im Falle einer Absage aufgrund einer Reisewarnung oder weil das Zielland Bundesbürger nicht mehr ins Land lässt, den finanziellen Schaden auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Golfanlagen, die stark auf Gastspieler setzen, sollten ihre Zielmärkte prüfen. Auslandsmärkte werden bis ins Jahr 2021 hinein fragil bleiben. Ob und in welchem Maß dies durch Inlandstourismus kompensiert werden kann, hängt von den künftigen Maßnahmen ab.
  • Für die meisten Clubs werden Mitglieder als wirtschaftliche Basis noch wichtiger. Damit das in 2020 erzielte Mitgliederwachstum auch nachhaltig bleibt, sollten Clubs das Thema Mitgliederbindung noch stärker in den Vordergrund stellen und hier verstärkt digitale Konzepte nutzen. Auch aus dem Wachstum resultierende neue Anforderungen, beispielsweise durch eine stärkere Nutzung der Anlage, sollten rechtzeitig analysiert und durch entsprechende Maßnahmen wie Beibehaltung einer Startzeitenregelung begleitet werden.
  • Für Selbstständige und Kapitalgesellschaften im Golfbusiness gilt: Sollte es erneut zu Umsatzeinbrüchen kommen, sind staatliche Hilfen zu prüfen. Am 21. Oktober gab die Bundesregierung die Beantragung der Überbrückungshilfe II frei, die sich an Solo-Selbständige und mittelständische Unternehmen bis 249 Mitarbeiter wendet. Aktuell deckt die Förderung die Monate September bis Dezember 2020 ab, doch bereits jetzt ist absehbar, dass es eine Überbrückungshilfe III geben soll, welche dann bis Juni 2021 greift. Zudem sind insbesondere für die Gastronomie die angekündigten neuen Förderungen für die Dauer des Lockdowns zu prüfen.

 

Corona und seine Auswirkungen werden den Alltag über 2020 hinaus begleiten, denn auch die Hoffnungen auf einen schnell und flächendeckend verfügbaren Impfstoff haben sich bisher nicht erfüllt. Die vielerorts beschworene Eigenverantwortung ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Bewältigung der Krise. Aber auch externe Umstände, auf die Golfer wie Golfanlagen nur rea­gieren können, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter beeinflussen. Das Frühjahr 2020 war die erste Lehrphase, nun kommt es da­rauf an, die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Anlagen flexibel zwischen eingeschränktem Betrieb und neuer Normalität in die Zukunft zu navigieren.

 

Autor: Michael Althoff | golfmanager 5/2020

 

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