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Aufstiegs-BAföG in der Greenkeeper-Fortbildung

Qualifizierung mit staatlicher Unterstützung

50 Prozent nicht zurückzahlbarer Zuschuss ohne „Wenn und Aber“ zahlt seit Sommer 2020 das BAföG-Amt im Rahmen des Aufstiegs-BAföG für die Fortbildung zum Geprüften Greenkeeper an der DEULA-Rheinland.

 

Unabhängig von Einkommen und Vermögensverhältnissen wird auf Antrag beim zuständigen BAföG-Amt das Aufstiegs-BAföG jedem Antragsteller gewährt, unabhängig von Alter und Beruf, sofern kein Masterabschluss vorliegt und die Prüfungszulassung möglich ist.

 

Neben Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher Staatsbürgerschaft können auch Interessierte aus der Europäischen Union und Personen mit Migrationshintergrund AFBG als finanzielle Unterstützung erhalten. Da die Frage immer wieder auftritt: Als Grundregel gilt: Haben Ausländerinnen und Ausländer eine Bleibeperspektive in Deutschland, gelten sie als förderberechtigt. Dies sind etwa Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungserlaubnis. Bestimmte Aufenthaltstitel berechtigen unmittelbar zur Aufnahme einer AFBG-geförderten Aufstiegsfortbildung, andere erfordern zusätzlich eine bestimmte Mindest­aufenthaltsdauer.

 

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmende einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren und zwar bis maximal 15.000 Euro.

 

Und es wird noch besser: 50 Prozent der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden.

 

Zudem werden den Teilnehmenden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

 

Wer von den Geförderten ein Unternehmen gründet, kann den Existenzgründungserlass von 100 Prozent in Anspruch nehmen – das heißt, das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Bei Inanspruchnahme des KfW Darlehens und auf Antrag werden bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

 

Der für Interessierte zu zahlende Restbetrag bei Inanspruchnahme aller Zuschüsse und Erlasse beträgt für die Kurse A – B – C1 – C2 ohne Unterkunft und Vollverpflegung somit lediglich 25 Prozent der gesamten Lehrgangsgebühren!

 

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für ­Bildung und Forschung unter ­www.aufstiegs-­bafoeg.de. Bei Fragen zum BAföG steht Ihnen aber selbstverständlich auch die DEULA Rheinland gerne zu Verfügung.

 

Autor: Thomas Pasch, Fachbereich Greenkeeping DEULA Rheinland GmbH | Greenkeepers Journal 4/2020

 

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