Risikominderungsmaßnahmen Gewässer
Golfanlagen verfügen teilweise über große Wasserbereiche – sie werten Anlagen optisch auf, sind reizvolle spielerische Hindernisse oder dienen als Speicherteiche. Als Ökosystem und Lebensraum stellen sie auch besonders schützenswerte Bereiche dar.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) werden Anwendungsbestimmungen und Auflagen festgelegt. Hierbei werden drei Schutzbereiche unterschieden: Wasser, Nicht-Zielorganismen sowie Bodenorganismen und Bienen. Nähere Informationen findet man in den Gebrauchsanweisungen der jeweiligen PSM, wobei das BVL ein Kodierungssystem bestehend aus Buchstaben und Ziffern benutzt.
Für den Einsatz auf Sportrasen, der zu den Flächen für die Allgemeinheit (§ 17 PfSchG) gehört, sind dort jedoch nicht alle Anwendungsbestimmungen aufgeführt, spezielle Genehmigungswege und der besondere Einsatzort führen häufig zu weiteren Auflagen. Hier bietet die Liste „Zugelassene und genehmigte PSM für den Golfbereich“ des DGV AK IPS eine gute und komprimierte Übersicht. (Anm. d. Red.: Die Liste finden Sie regelmäßig aktualisiert HIER sowie auf den Websites des Greenkeeper Verbandes Deutschland (GVD) (www.greenkeeperbverband.de) oder des Deutschen Golf Verbandes (DGV) (https://serviceportal.dgv-intranet.de).
Den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 1/2022) finden Sie HIER.