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Drohnen im Golfclub-Alltag

Über den Wolken …

Der Traum vom Fliegen ist so alt wie die Menschheit. Der Ikarus-Mythos dürfte zu den wenigen Geschichten gehören, die man sich weit über die Schulzeit hinaus einprägt – und spätestens beim Thema Urlaub wird deutlich, wie weit das Fliegen heute in den Alltag des Menschen eingedrungen ist. Das liegt vor allem daran, dass Fliegen eine im wahrsten Sinne ganz neue Dimension des Betrachtens eröffnet – denn während der Schienen-, Straßen- und Schiffsverkehr sich weitgehend zweidimensional bewegen, ist Fliegen Dreidimensionalität pur. Und sicherlich ist ein wesentliches Element der Faszination Fliegen, dass es deutlich weniger Privatpiloten als beispielsweise private Autofahrer gibt – und auch der Bau und Betrieb von Modellflugzeugen kann nur teilweise die Faszination ersetzen, die man selbst beim Blick aus dem Fenster von oben herab erlebt.

Multitalent Drohne

In den vergangenen Jahren hat sich jedoch sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich eine neue Welt des Fliegens ihren Weg gebahnt: die Drohne. Diese Fluggeräte sind vor allem als fliegende Kameras im Einsatz. Doch ihre Nutzung geht weit darüber hinaus: Angefangenen von der militärischen Nutzung über Drohnen zur Paketzustellung bis hin zu autonom fliegenden Drohnen-Flugtaxis, der Vorstellungskraft der Ingenieure scheinen hier keine Grenzen gesetzt zu sein. Waren Drohnen noch vor wenigen Jahren kaum unter 10.000 Euro zu haben und nur mit einer speziellen Fluglizenz zu betreiben, hat sich der Markt deutlich Richtung Consumer-Market geöffnet.

Deutlich gestiegene Stückzahlen sowie immer günstiger werdende Produktionen haben auch professionell nutzbare Drohnen in einen Preisbereich unter 2.000 Euro gedrückt. Wer jedoch im privaten oder beruflichen Umfeld erwähnt, dass man Drohnen toll fände, wird oft sofort mit möglichen Negativseiten konfrontiert: Drohnen stören den Flugverkehr (siehe das Beispiel London Heathrow), sie stören die Privatspähre und verursachen sonstige Belästigungen. Natürlich kann dies alles durch Nutzung einer Drohne ausgelöst werden – aber es setzt, soviel sei bereits an dieser Stelle erwähnt – ein absichtliches, mutwilliges Fehlverhalten des Nutzers voraus. Denn moderne Drohnen als Gesamtsystem beinhalten nicht nur die Hardware zum Fliegen, sondern werden über modernste Software betrieben, welche nicht zuletzt den Überflug von Verbotszonen zu vermeiden hilft.

 

Drohnen halten in immer mehr Bereichen, auch des öffentlichen Lebens, Einzug. Eine parallel zum Ryder Cup 2018 in Paris stattfindende Messe hat sich beispielsweise explizit mit kommerziellen Anwendungen befasst. Zwei wichtige Bereiche: Brandbekämpfung und Landwirtschaft. Selbst beim tragischen Brand von Notre Dame wurde die Lage von der lokalen Feuerwehr immer wieder per Drohne beobachtet und die weiteren Maßnahmen darauf abgestimmt – was deutlich sicherer und kostengünstiger war, als der Einsatz von Hubschraubern. Und in der Landwirtschaft werden Drohnen beispielsweise eingesetzt, um vor Mäharbeiten auf Feldern verstecktes Wild zu entdecken und zu retten – „smart farming“ lautet hier das Stichwort.

Einsatzmöglichkeiten auf Golfanlagen

Auch rund um Golfanlagen wird das Thema Drohne immer interessanter. Ein wesentlicher Grund dafür ist der stetige Preisverfall. Ursprünglich waren Drohnen groß und teuer – und man musste in der Regel noch eine Kamera dazukaufen, die an der Drohne montiert wurde. Heute gibt es bereits sehr gute Geräte für unter 1.000 Euro – inklusive Kamera und Fernsteuerung. Ob diese Drohnen für die Nutzung auf einer Golfanlage bereits geeignet sind, hängt vom gewünschten Verwendungszweck ab. Denn so vielfältig wie Drohnen ist auch ihre Nutzung. Eine der einfachsten, aber zugleich auch wirkungsvollsten Anwendungen ist die Fotografie, beispielsweise für die eige­­ne Website oder auch für Dokumentationen zur Entwicklung des Bewuchses auf Golfanlagen (oder der Bewässerung wie im Dürrejahr 2018).

 

Mit etwas mehr Übung und Erfahrung kann man auch Videos auf die gleiche Weise produzieren. Weitergehende Anwendungen, die auch etwas mehr Erfahrung benötigen, sind die Vermessung von Anlagen. Noch weitergehende Nutzungen liegen beispielsweise im Bereich der Suche (zum Beispiel von Wild), auch mit Infrarotkameras, oder der Überwachung. Mit den Anforderungen steigt auch der Preis: Für einfache Drohnen mit guter Foto- und Videoqualität, die für Internetauftritte vollkommen ausreicht, gibt es entsprechende Modelle, beispielsweise die Mavic Air von Marktführer DJI, ab rund 700 Euro netto inklusive Kamera, einem Akku und Fernsteuerung, bei der das eigene Smartphone als Display und Steuereinheit genutzt wird. Wer höhere Ansprüche an die Bildqualität hat, sollte mit ca. 1.100-1.300 Euro netto rechnen, beispielsweise für die semi-professionellen Mavic 2 Zoom oder Mavic 2 Pro. Ein zusätzlicher Monitor oder eine Fernbedienung samt Monitor schlagen mit ca. weiteren 500 Euro zu Buche.

 

Führerschein, Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und geeignete Software – braucht man so etwas?

Wer Vermessungen oder Infrarotaufnahmen anstrebt, bewegt sich zunehmend Richtung Profi-Equipment. Dennoch: Auch hier gibt es geeignete Modelle, beispielsweise die Mavic 2 Enterprise samt Infrarotkamera, bereits ab 2.500 Euro netto. Für all diese Geräte gilt: Liegt ihr Gesamtgewicht bei weniger als zwei Kilogramm (Fluggerät samt Kamera, ohne Fernsteuerung), wird kein sogenannter Drohnenführerschein benötigt. Seit Ende 2017 legt § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 LuftVO fest, dass für alle schwereren Drohnen der Pilot einen entsprechenden Nachweis (Kosten ab ca. 300 Euro) benötigt. Wiegt die Drohne gar mehr als fünf Kilogramm, wird zusätzlich eine Erlaubnis der jeweiligen Luftverkehrsbehörde eines Bundeslandes (oft bei den Regierungspräsidien angesiedelt) benötigt. Aber wie dargestellt: Es gibt viele Modelle, deren Nutzung auch ohne Führerschein möglich ist.

 

Eine weitere, wichtige Voraussetzung ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Die Tarife variieren je nach Anzahl der Drohnen, die vom gleichen Besitzer (also z.B. auch Golfclub) eingesetzt werden und der Deckungssumme. Drohnen-Haftpflichtversicherungen für gewerbliche Nutzung kann man ab ungefähr 200 Euro pro Jahr abschließen. Letzte Komponente: Die Kennzeichnung der Drohne mit einem kleinen Aufkleber, der Name und Adresse des Besitzers zeigt – und mit maximal 15 Euro kein großes Loch in die Clubkasse reißen sollte.

Neben der Hardware die wohl wichtigste Komponente ist die Software zur Steuerung der Drohne. Hier hat sich in den letzten Jahren ein Trend durchgesetzt, dass die Fernsteuerung mit einem Smartphone kombiniert wird. Das spart Platz und Kosten, denn so benötigt die Fernsteuerung kein eigenes Display mehr. Die Software zur Steuerung der Drohne wird per App auf dem Smartphone installiert. Moderne Steuerungsmodule verfügen dabei – neben den Funktionen zur Steuerung des Drohnenflugs – über eine wichtige Komponente: Eine integrierte Karte, die auch mögliche Flugverbotszonen enthält. Denn gerade in Deutschland ist das Fliegen mit Drohnen durchaus stark reglementiert – längst nicht alle Gebiete sind frei überfliegbar.

Überflugverbote bestehen beispielsweise im Umkreis von Krankenhäusern, Polizei- und Feuerwehrstationen, Militäranlagen, Kraftwerken und natürlich insbesondere Flughäfen. Nahezu alle Hersteller bieten heute als Standard-Funktion ihrer Drohnensoftware, dass diese in den genannten No Fly-Areas gar nicht erst fliegen können. Piloten, die beispielsweise in den Luftraum von Flughäfen eindringen, handeln somit bewusst gesetzeswidrig und haben relevante Schutzfunktionen ihrer Drohnen außer Kraft gesetzt. Da die Flugsteuerung mit GPS gekoppelt wird, kann man durch die Software leicht vermeiden, gesetzeswidrige Flüge zu absolvieren. Wer sich vorab über mögliche Flugverbotszonen informieren möchte, kann dies beispielsweise über die App der Deutschen Flugsicherung (DFS-Drohnen) tun, welche kostenfrei in den App-Stores verfügbar ist. Hier kann man – abgestimmt auf das Gewicht der Drohne – auch Informationen zur zulässigen Flughöhe einholen.

 

Moderne Flugsteuerungssoftware bietet jedoch weit mehr: Heutzutage sind zahlreiche Foto- und Videofunktionen – quasi als Regisseur – direkt in der Software enthalten. So lassen sich im Foto-Modus nicht nur einfache Aufnahmen erstellen; Panorama-Bilder und sogar 360-Grad-Bilder sind mit modernen Drohnen per Vorauswahl und Druck auf den Auslöser kinderleicht realisierbar. Auch im Videobereich gibt es solche Voreinstellungen: Da folgt die Drohne beispielsweise automatisch einem definierten Objekt (beispielsweise einem Buggy auf der Runde) oder sie umkreist ein Objekt, beispielsweise das Clubhaus. Je nach Verwendungszweck ist da die Nachbearbeitung fast aufwändiger als die Bild- oder Videoerstellung selbst. Hierzu braucht man geeignete Software (für Mac-User reicht hier das im Standard-Lieferumfang enthaltene iMovie durchaus aus – professionelle Schnittsoftware kostet hingegen ein paar hundert Euro und erfordert eine umfangreichere Einarbeitung), um Videos nachzuarbeiten, zu schneiden, mit Titeln zu versehen oder zu vertonen. Spätestens beim Ton sollte allerdings darauf geachtet werden, dass man auch die notwendigen Rechte zur Nutzung der Musik hat. Es gibt inzwischen jedoch auch umfassende Bibliotheken lizenzfreier Musik, die entweder schon in der Video-Schnittsoftware enthalten ist oder aus dem Internet geladen werden kann. Für die Nutzung von Musik auf der Club-Website können zudem GEMA-Gebühren anfallen, auch dies sollte man berücksichtigen.

 

Mit etwas Übung gelingen meist rasch beeindruckende Ergebnisse, wie auf den folgenden Test-Videoclips unter youtube unseres Autors Michael Althoff zu sehen ist:

 

Für ungetrübten ­Flugspaß zu beachten

Gerade zur Dokumentation der Golfanlage – sei es gegenüber Kunden oder für interne Zwecke – sind Drohnen bestens geeignet. Schon nach wenigen Flugversuchen werden foto-affine Piloten überzeugende Ergebnisse erzielen. Man sollte jedoch ein paar wichtige Regeln beachten: Zunächst gilt auch beim Einsatz von Drohnen weiterhin das Recht an der eigenen Person und deren Abbild. Bedeutet: Bevor Fotos und Videos, die samt Personen aufgenommen wurden, veröffentlicht werden, benötigen Sie dazu die (am besten schriftliche) Zustimmung der darauf abgebildeten Personen. Dies entfällt natürlich, wenn erst gar keine Personen zu erkennen sind. Ein weiterer Aspekt: Sie sollten Drohnen möglichst nicht einsetzen, während sich Golfer auf der gleichen Spielbahn befinden – auch wenn man moderne Drohnen ab einer bestimmten Flughöhe oft kaum mehr sieht oder hört. Aber wenn die Drohne dann doch entdeckt wird, könnten Golfer irritiert reagieren. Sofern Sie Aufnahmen während des Spielbetriebs erstellen (mit Zustimmung der Golfer), wird eine Mindestflughöhe von 45-50 Metern empfohlen – sonst besteht die Gefahr, dass die Drohne von einem Ball getroffen wird.

 

Für die Bildgestaltung und Inszenierung von Videos gilt übrigens das gleiche Geheimnis wie für erfolgreiches Golf – die drei wichtigsten Regeln lauten: Üben, Üben, Üben ... Je häufiger man die Drohne fliegt, um so sicherer wird der Umgang mit ihr. Und je mehr Fotos und Videos erstellt werden, um so größer wird das Gespür für das richtige Motiv und den passenden Bildausschnitt. Ob Sie dann aus möglichst großer Höhe fotografieren, die Kamera senkrecht über dem Motiv in Stellung bringen oder in geringer Höhe über ein Wasserhindernis fliegen – entscheidend ist der geplante Nutzungszweck. Geht es beispielsweise darum, eine für das Greenkeeping schwer zugängliche Stelle zu dokumentieren, sollte die Flughöhe so gewählt werden, dass man noch ausreichend Details erkennt. Werden Fotos für die Website erstellt, sollte man die Bahnen vor allem aus der Vogelpers­pektive abbilden und den Horizont mit einbeziehen, das erzeugt eine gute Tiefenwirkung der Bilder. Bei Wasserhindernissen ist es oft eindrucksvoll, wenn man die Drohne für das Bild oder Video direkt über dem Wasser starten lässt und so einen Eindruck verschafft, den man als Besucher der Anlage sonst nicht hat. Soll die Drohne hingegen für besondere Aufgaben, beispielsweise zur Vermessung im Rahmen einer geplanten Erweiterung oder eines Redesigns, eingesetzt werden, bestimmt dies die Kameraführung. Gleiches gilt, wenn eher agrarorientierte Aufgaben oder Überwachungsflüge bei der Gefahr von Wildschäden anstehen. Nach nur wenigen Übungsstunden werden technik­affine Greenkeeper und Clubmitarbeiter durchaus ansehnliche Ergebnisse erzielen – und wem dies dennoch zu kompliziert erscheint, der kann auf die wachsende Zahl professioneller Anbieter für Drohnenflüge zurückgreifen.

 

Autor: Michael Althoff | Greenkeepers Journal 2/2019

 

 

Lesen Sie zum Thema „Drohnen" auch den Beitrag unserer Autorin Beate Licht

 

... und in diesem Zusammenhang das folgende Interview

 

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