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Ergebnisse Pflanzenschutz-Kontrollen

Pflanzenschutz-Kontrollschwerpunkt 2020/2021

Pflanzenschutzmaßnahmen unterliegen auch auf Golfanlagen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben. Für die Überwachung und Kontrolle der Einhaltung der Pflanzenschutz-rechtlichen Vorschriften sind in den Bundesländern in der Regel die amtlichen Pflanzenschutzdienste verantwortlich.

 

Eine ordnungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) basiert auf

  • einem sachkundigen ­Anwender,
  • dem bestimmungs­gemäßen Einsatz eines zugelassenen PSM,
  • der Ausbringung mit einem geprüften Pflanzenschutzgerät,
  • unter Berücksichtigung aller Auflagen und Anwendungsbestimmungen.

 

Das Einhalten der Anforderungen minimiert das Risiko von schädlichen Auswirkungen eines PSM-Einsatzes auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser und auf den Naturhaushalt.

Die Sachkunde im Bereich Pflanzenschutz liegt beim Greenkeeper, Golfanlagenbetreiber/Vorstände sind jedoch für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mit verantwortlich!

Werden Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht festgestellt, so kommt es, je nach Umfang, zu Verwarnungen, Anordnungen zur Mängelbeseitigung oder sogar zu einem Ordnungswidrigkeits-Verfahren mit Bußgeld. Im Anschluss erfolgt häufig, zur Überprüfung, auch eine Nachkontrolle. Zudem arbeiten die Pflanzenschutzdienste mit Umwelt- und Naturschutzbehörden zusammen und dies kann dann auch zu weiteren Ermittlungen führen.

 

Auf Grundlage des bundesweit harmonisierten Pflanzenschutz-Kontrollprogramms werden systematische Kontrollen und Anlasskontrollen durchgeführt, seit 2020 auf Grundlage der neuen EU-Kon­troll-Verordnung 2017/627. Im Jahr 2020 und auch noch 2021 stellte die Anwendung von PSM auf Golfanlagen und professionell genutzten Sportplätzen einen bundesweiten Kontrollschwerpunkt dar. Auslöser waren die im Vorfeld festgestellten unzulässigen Anwendungen von PSM aus Großbritannien sowie der Einsatz von Desinfektionsmitteln.

 

Die Ergebnisse der Kontrollen werden im Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm veröffentlicht, der zum einen über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird und zum anderen an die Europäische Kommission weitergeleitet wird (www.bvl.bund.de/pflanzenschutz-Kontrollprogramm). Zudem werden aus den Beobachtungen Rückschlüsse gezogen, ob die bestehenden Rechtsvorschriften einer Anpassung bedürfen, also mit anderen Worten verschärft werden müssen, um zukünftige Verstöße zu vermeiden.

Der DGV-Arbeitskreis IPS hatte die Golfanlagen nicht nur bereits im Vorfeld, im Dezember 2019, informiert, sondern auch „Round Table“-Veranstaltungen, Aussendungen, das DGV-Service-Portal sowie Fachzeitschriften wie bespielsweise die Köllen-FachMagazine (nachzulesen unter  golfmanager 1/2020  und  Greenkeepers Journal 1/2020) genutzt, um die Verantwortlichen zu sensibilisieren und die notwendigen Informationen und Hilfestellungen bereit zu stellen.

 

 

Die Corona-Pandemie hatte  Einfluss auf den Ablauf der Kontrollen, die zeitlich verzögert stattfanden und zum Teil auch nicht in vollem Umfang durchgeführt werden konnten.

Seit kurzem liegen die Jahresberichte 2020 und 2021 vor, die Ergebnisse beziehen sich auf den Stand bis zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2021. Schwebende Verfahren, die beispielsweise mit Anhörungen verbunden sind, ziehen sich über einen längeren Zeitraum hinweg und sind deshalb unter Umständen auch noch nicht erfasst.

 

Ergebnisse aus 2020

In 2020 wurden insgesamt 182 Kontrollen durchgeführt, davon 141 auf Golfanlagen und 41 auf professionell geführten Sportanlagen. Bei drei Kontrollen handelte es sich um sogenannte Anlasskontrollen, die z.B. aufgrund einer Anzeige durchgeführt wurden. Bei allen drei hat sich der Verdacht vor Ort nicht bestätigt. Bei 50 Besuchen wurden insgesamt 78 Verstöße festgestellt, da es in einigen Fällen zu mehreren Beanstandungen kam.

Von den 141 kontrollierten Golfanlagen hatten 42 gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, dies entspricht einem Anteil von 30%! Bei den 41 besuchten Sportplätzen kam es zu 8 Beanstandungen, ein Anteil von 20%!

 

Der Bericht geht nicht im Einzelnen auf die Art der Beanstandungen ein, gibt aber die Schwerpunkte der Mängel an: 19 mal wurden PSM aufgefunden, deren Einsatz z.B. aufgrund einer abgelaufenen Zulassung oder eines EU-weiten Anwendungsverbotes nicht zulässig war. Diese Mittel hätten zeitnah und fachgerecht entsorgt werden müssen. Besonders häufig wurde, laut Aussage von Kontrolleuren, das Mittel „Mogeton“ vorgefunden. Hierfür war, nach einem Widerruf, die Aufbrauchfrist bereits am 30.06.2020 abgelaufen und im Anschluss war das Mittel zeitnah zu entsorgen.

 

In 13 Fällen wurden in Deutschland nicht zugelassene PSM eingesetzt. Bei 10 Kontrollen entsprach das Spritztagebuch nicht den Anforderungen, die Dokumentation der Pflanzenschutz-Anwendungen erfolgte nur unvollständig oder fehlerhaft.

 

Auf 7 Golfanlagen wurden Auflagen und Anwendungsbestimmungen nicht eingehalten. Hierunter fallen nicht nur die Sperr- und Informationspflichten, sondern auch die Einhaltung der notwendigen Gewässer­abstände bei der Ausbringung von PSM.

 

Ergebnisse aus 2021

In 2021 galt der bundesweite Kontrollschwerpunkt dem Einsatz von PSM auf den Flächen für die Allgemeinheit. Somit standen öffentliche Parks und Gärten, öffentlich zugängliche Wege und Plätze, Friedhöfe, Sport- und Freizeitplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Liegewiesen und Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens im Focus der Kontrolleure. Bei den 245 Kontrollen wurden bei 64 Besuchen insgesamt 108 Beanstandungen dokumentiert. In 36 Fällen wurden Verstöße gegen das Anwendungsverbot von PSM auf befestigten Flächen bzw. auf Nichtkulturland festgestellt.

 

Bei den Besuchen von 58 Golfanlagen wurden 18 Verstöße festgestellt, somit entspricht die Quote von 31% in etwa den Vorjahresergebnissen. Diesmal wurde jedoch nicht explizit auf die Art der Beanstandungen auf Golfanlagen eingegangen.

 

Fazit

Beanstandungen bedeuten nicht allein Bußgeldbescheide, die Auswirkungen von schlechten Ergebnissen sind weitreichend. In Zeiten, in denen ein Totalverbot in Bezug auf den Einsatz von PSM droht, gilt es zu zeigen, dass auf den Golfanlagen sachkundige Greenkeeper nach den Regeln des Integrierten Pflanzenschutzes den Pflanzenschutzeinsatz auf das notwendige Maß beschränken und alle notwendigen Risikominderungs-Maßnahmen ergreifen.

 

In den Themenkomplex Pflanzenschutz auf Golfanlagen und die damit verbundene Verantwortung sind, mehr denn je, alle Beteiligten einzubeziehen, vom Greenkeeping, über die Manager, Vorstände und Betreiber bis hin zu den Golfern. Hier gilt es, nicht nur Klarheit in sich immer wieder zu aktualisierende fachliche Inhalte zu bringen. Vor dem Hintergrund der verschärften Auflagen, der Notwendigkeit einer deutlich intensivierten mechanischen Pflege zur Vorbeugung und einer stark eingeschränkten Anzahl an wirksamen PSM besteht eine wichtige Aufgabe darin, Verständnis und ein Umdenken bei den Golfern zu erzielen.

 

Autorin:  Beate Licht | Greenkeepers Journal 1/2023


Immer auf dem neuesten Stand:

Die von Autorin Beate Licht für die Köllen-FachInformationen aktuell gehaltene Liste „Zugelassene und genehmigte PSM“ – zur Verfügung gestellt auch dem DGV sowie GVD auf deren Websites finden Sie HIER.


Rückmeldung der Pflanzenschutzdienste

Laut Detlev Moeller, Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, kam es in NRW bei der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen, wie z.B. Abstände zu Gewässern, zu Beanstandungen.

 

Sabine Steffensen, Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, berichtete im Rahmen einer aktuellen Sachkunde-Fortbildung über die in 2020 durchgeführten Kontrollen auf 50 Golfanlagen mit insgesamt 16 Beanstandungen. Analog zu den bundesweiten Kontrollen gab es die meisten Probleme im Hinblick auf die Beseitigungspflicht von PSM mit Anwendungsverbot und den Einsatz von nicht zugelassenen Mitteln.

 

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