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Pflanzenschutz-Kontrollschwerpunkt auf Golfanlagen

Bundesregierung sieht 200 Kontrollen vor

Pflanzenschutzmaßnahmen auf Golfanlagen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben. Eine ordnungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) basiert auf

  • einem sachkundigen Anwender,
  • dem bestimmungs­gemäßen Einsatz eines zugelassenen PSM,
  • der Ausbringung mit einem geprüften ­Pflanzenschutzgerät,
  • der Berücksichtigung aller Auflagen und Anwendungs­bestimmungen.

 

Dies dient der Sicherung gegen schädliche Auswirkungen eines PSM-Einsatzes auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser und auf den Naturhaushalt.

 

In Deutschland sind die zuständigen Behörden der Bundesländer, in der Regel die Pflanzenschutzdienste, für die Überwachung und Kontrolle der pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Zu diesem Zweck wurde das bundesweit harmonisierte Pflanzenschutzkontroll-Programm entwickelt, auf dieser Grundlage werden systematische Kontrollen und Anlasskontrollen durchgeführt.

 

Verstöße können nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) als Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro (§ 68 PflSchG), geahndet werden. Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Ländern erstellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Jahresbericht, der dann auf der BVL-Homepage veröffentlicht wird.

Desweiteren werden durch die Bundesländer jährlich bundesweite Kontrollschwerpunkte festgelegt. Wie dem aktuellen Kontrollplan der Bundesregierung zu entnehmen ist, stellt 2020 die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Golfanlagen einen Schwerpunkt dar, im Rahmen dessen bundesweit an die 200 Golfanlagen zu kontrollieren sind.

Dieses aktuelle Thema stand Anfang Januar auch im Mittelpunkt der Sitzung des DGV-Arbeitskreises Integrierter Pflanzenschutz. Die Beteiligung des Golf Management Verbandes Deutschland (GMVD) und des Greenkeeper Verbandes Deutschland (GVD) ermöglichte einen regen Austausch in Bezug auf das weitere Vorgehen und eine mögliche Unterstützung der Verantwortlichen.

 

Anlässlich der Sitzung im Frankfurter Golfclub wurde zudem Bernhard May als neues Mitglied begrüßt, der als Präsident und Geschäftsführer des Golf Clubs Würzburg auch dem Vorstand der Leading Golf Clubs of Germany angehört. Wir freuen uns, ihn als Vertreter des Bundesverband Golfanlagen (BVGA) zu begrüßen, er wird den Arbeitskreis um die Sichtweise der Betreiber geführten Golfanlagen bereichern.

Golfanlagen sind bereits gut aufgestellt, sachkundige und regelmäßig fortgebildete Greenkeeper pflegen die Anlagen fachgerecht. Der inte­grierte Pflanzenschutz ist die Grundlage der Pflege, denn wie in kaum einer anderen Kultur gehören beispielsweise der Einsatz von mechanischen Maßnahmen und eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung zum Programm. Doch nicht zuletzt aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es Situationen geben, in denen nach Überschreiten der Schadschwelle der Einsatz eines chemischen Pflanzenschutzmittels notwendig wird, um die Funktionsfähigkeit einzelner Spielelemente zu erhalten.

In den Themenkomplex Pflanzenschutz auf Golfanlagen und die damit verbundene Verantwortung sind, mehr denn je, alle Beteiligten einzubeziehen, vom Greenkeeping, über die Manager, Vorstände und Betreiber, bis hin zu den Golfern. Hier gilt es nicht nur Klarheit in immer wieder zu aktualisierende fachliche Inhalte zu bringen, wie zum Beispiel eine Übersicht über die derzeit nach §17 PflSchG zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Download PDF). Eine große Aufgabe besteht darin, Verständnis und ein Umdenken bei den Golfern zu erzielen. Vor dem Hintergrund der verschärften Auflagen, der Notwendigkeit einer deutlich intensivierten mechanischen Pflege zur Vorbeugung und einer stark eingeschränkten Anzahl an wirksamen Pflanzenschutzmitteln muss mit einer zeitweisen Beeinträchtigung der Spielqualität durch das Auftreten von Krankheiten entspannter umgegangen werden.

 

Autorin: Beate Licht | golfmanager 1/2020


Aktuelles zu den Pflanzenschutz-­Schwerpunktkontrollen auf Golfanlagen

Wie Sie gut vorbereitet und gelassen den deutschlandweit angekündigten Pflanzenschutz-Kontrollen entgegenblicken können, stellt der DGV in einer Toolbox im Bereich Umwelt und Platzpflege unter www.golf.de/serviceportal im Bereich Umwelt und Platzpflege zusammen.

 

Alle wichtigen und zu beachtenden Informationen finden Sie zudem in einem Beitrag von Autor Prof. Martin Bocksch für den DGV-Arbeitskreis Integrierter Pflanzenschutz im Greenkeepers Journal Ausgabe 1/2020 (Erscheinung: Ende März 2020) oder in Kürze online HIER.

 

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