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Baumpflege auf Golfplätzen – Teil 1

Luxus oder Notwendigkeit?

Einleitung

Golfplätze sind gepflegte, grüne Oasen, die in einigen Fällen auch von Spaziergängern genutzt werden dürfen; auch die Clubhäuser mit ihren Restaurants – vielfach umrahmt von schönen alten Bäumen – stehen in der Regel Besuchern offen (Abbildung 1). Insbesondere ältere Plätze haben einen schönen Baumbestand, den Golfplatzbetreiber auch als besonderes Charakteristikum ihres Platzes in Platzbeschreibungen herausstellen. Alte Bäume rahmen die Spielbahnen ein und bilden eine wunderbare Kulisse (Abbildung 2).

Golfplätze mit altem Baumbestand sehen fast wie Parkanlagen aus. Sie haben intensiv gepflegte Grünflächen, für die eigens angestellte Greenkeeper zuständig sind, denn das Grün der Fairways, das Rough, die Grüns und Bunker sind für den Golfspieler von besonderer Bedeutung. Sogar in den Wintermonaten sind Golfplätze als grüne Oasen mit ihrer Baumkulisse sehr schön, denn im blattlosen Zustand tritt die Architektur der Bäume besonders deutlich hervor (Abbildung 4 und 5).

Betreuung des Baumbestandes

Es stellt sich nun die Frage, wer für die Betreuung des Baumbestandes zuständig ist, ob beispielsweise die Greenkeeper auch für die auf dem Golfplatz stehenden Großgehölze die Verantwortung tragen? Das mag in den verschiedenen Clubs oder auch bei den Betreibergesellschaften unterschiedlich geregelt sein. Vielleicht ist die Notwendigkeit der Pflege der Bäume aber gar nicht im Bewusstsein der Verantwortlichen. Dabei gehört eine fachgerechte Betreuung des Baumbestandes zu den Pflichten eines jeden Grundstückeigentümers.

 

Im Schadensfalle wird keine Versicherung einspringen, wenn nicht belegt werden kann, dass der Baumbestand gepflegt wurde.

 

Man darf davon ausgehen, dass Greenkeeper für die Kontrolle und Betreuung des Baumbestandes in der Regel nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, es sei denn, sie werden regelmäßig geschult oder absolvieren einen Lehrgang mit einer Zertifizierung zum Baumpfleger. Trotzdem werden sie – vor allem wenn es sich um große Baumbestände handelt – auf eine Zusammenarbeit mit Fachfirmen angewiesen sein, weil nur so der Baumbestand regelmäßig kontrolliert und ordnungsgemäß betreut werden kann.

 

In den letzten Jahren kamen sehr viele neue Erkenntnisse über die fachgerechte Behandlung von Bäumen hinzu, alte Praktiken wurden verworfen. Die neuen Grundsätze sind in der Fachliteratur zu finden und in den entsprechenden Regelwerken, z. B. in der ZTV Baumpflege 2006, zusammengefasst.

 

Früher wurde die Baumpflege in der Regel von Garten- und Landschaftsbaufirmen im Rahmen der Grünflächenpflege mit durchgeführt. In den letzten zwei Jahrzehnten sind Kenntnisse über Baumkrankheiten hinzugekommen und neue Methoden für die fachgerechte Behandlung der Bäume wurden entwickelt. Seither haben sich spezielle Baumpflegefirmen etabliert, die ihre Mitarbeiter schulen, damit sie immer auf dem neuesten Stand der Kenntnisse und Technik sind. Denn ein falscher Schnitt lässt sich kaum korrigieren; der Baum reagiert entweder mit übermäßigem Wuchs – was meistens nicht beabsichtigt war – oder Teile sterben ab, weil sie nicht mehr richtig versorgt werden können.

 

Auch wenn man Firmen mit Baumpflegearbeiten beauftragt, sollte man über die wichtigsten Regeln Bescheid wissen, um die Qualität der durchgeführten Baumpflegearbeiten des Auftragnehmers beurteilen zu können. Das ist für den Baumbestand von entscheidender Bedeutung. Man muss leider feststellen, dass eine Vielzahl von Firmen ihre Dienste für Baumarbeiten anbieten, ohne die entsprechende Qualifikation zu haben. Oftmals wird aus Kostengründen der günstigste Anbieter gewählt, was aber für die Bäume schwerwiegende negative Folgen haben kann.

 

Wenn man den Baumbestand mancher Golfplätze betrachtet, dann wird deutlich, dass über viele Jahre hinweg nur das Allernötigste, wie das Abtransportieren abgebrochener Äste, umgefallener Stämmlinge oder umgestürzter Bäume, erledigt wurde. Etliche Bäume befinden sich sogar in einem Besorgnis erregenden Zustand. Eine konsequente Baumpflege findet dort ganz offensichtlich nicht statt. Die Stürme in den letzten Jahren haben auch vor Golfplätzen nicht Halt gemacht. Nun kann man sich auf den Standpunkt stellen, bei Sturm werden die Plätze möglicherweise gesperrt und damit bestehe keine Gefahr. Die heruntergefallenen Äste, umgefallene Bäume oder Stämmlinge werden anschließend weggeräumt. Diese Einstellung sollte überdacht werden, weil beispielsweise bei Sturm gelockerte Bäume oder angebrochene Äste auch später bei laufendem Spielbetrieb ohne jede Vorwarnung umstürzen bzw. brechen können.

 

Schäden an Bäumen, auch wenn diese für den Laien nicht besonders auffällig sind, können von Fachleuten rechtzeitig erkannt und die Gefahr realistisch eingeschätzt werden; gegebenenfalls müssen umgehend die notwendigen Maßnahmen (Sicherung der Krone, im Notfall auch eine Fällung) durchgeführt werden.

 

Anhand einiger weniger Beispiele – mit Bildern illustriert – sollen Schäden gezeigt werden, die vom Laien oftmals nicht bemerkt, vom fachkundigen Baumpfleger aber erkannt werden. Er kennt die Schadsymptome und kann die Gefahr, die von ihnen ausgehen könnte, beurteilen, weil er die sogenannte „Körpersprache“ der Bäume versteht. Durch geeignete Pflegemaßnahmen lassen sich Gefahren mindern und eventuelle Schäden, die durch Bäume verursacht werden könnten, vermeiden.

 

Kernholzwunden

Nach dem Herausbrechen von Starkästen in der Baumkrone oder von ganzen Stämmlingen am Stammfuß entstehen Kernholzwunden (Abbildung 6) bei denen je nach Größe der Wunde und Baumart unterschiedlich schnell Fäulnisprozesse einsetzen. Nur ein Fachmann kann entscheiden, wie weit die Schädigung des Holzkörpers bereits fortgeschritten ist und welche Maßnahmen durchzuführen sind.

 

Zwiesel Wachsen zwei Stämmlinge sehr eng beieinander, so entsteht ein sogenannter Zwiesel, bei dem mit dem Dickenwachstum der Stämmlinge die Rinde zwischen diesen einwächst (Abbildung 7). Die Gefahr, dass so ein Zwiesel auseinanderbricht, da sich die beiden Stämmlinge zunehmend auseinanderdrücken, ist groß. Es entsteht ein gefährlicher Längsriss, der sich durch baumpflegerische Maßnahmen nicht stabilisieren lässt; hier kommt nur eine Fällung in Betracht.

 

Es gibt aber auch andere Fälle; bei diesen bildet sich ein sogenannter Druckzwiesel mit seitlichen Auswüchsen, den sogenannten „Mäuseohren“ (Abbildung 8). Dies bedeutet, dass der Riss durch allumfassende Jahresringe „verschweißt“ wird. Allerdings ist die Gefahr des Auseinanderbrechens der beiden Stämmlinge bei großen „Ohren“ aber besonders groß.

Bei den beiden geschilderten Zwieseln sollte ein erfahrener Baumpfleger zu Rate gezogen werden, um die geeigneten Maßnahmen festzulegen und zu entscheiden, ob beispielsweise der Einbau einer Kronensicherung sinnvoll ist.

 

Pilzbefall

Pilzfruchtkörper sind ein Signal, dass Pilzsporen - in der Regel durch Wunden - in das Holzgewebe eingedrungen sind und Fäulnißprozesse eingesetzt haben. Dabei sind die einzelnen Pilzarten unterschiedlich aggressiv; manche sind nur auf totem Holz zu finden, bei anderen Pilzarten schreitet die Schädigung des lebenden Baumes rasch voran.

 

So werden beispielsweise Pilzfruchtkörper des Riesenporlings zwischen den Wurzelanläufen (Abbildung 9), hier bei einer alten Blutbuche, vom Laien leicht übersehen, dabei handelt es sich jedoch um wichtige Alarmzeichen. Der Pilz ruft Wurzelschäden hervor, die letztlich zum statischen Versagen des Baumes führen können.

 

Reste einer großen Esche auf einem Golfplatz zeigt Abbildung 10; die Esche war durch den Brandkrustenpilz so stark geschädigt, so dass sie schließlich statisch versagte und umstürzte; zum Glück kam dabei niemand zu Schaden. Der Brandkrustenpilz wird wegen seiner für einen Laien kaum sichtbaren Fruchtkörper – sie sind sehr klein, sehen wie Asphaltspritzer aus und befinden sich an der Stammbasis – kaum erkannt. Nur im Frühjahr, wenn die Nebenfruchtköper erscheinen, ist der Brandkrustenpilz besser zu erkennen, da diese Fruchtköper grau gefärbt sind. Weil dieser Pilz leicht übersehen werden kann, er aber sehr gefährlich ist, bedarf es einer regelmäßigen, sorgfältigen Kontrolle durch Fachleute.

Auch Pilzfruchtkörper in Baumkronen – wie beispielsweise die des Schillerporlings (Abbildung 11) – schädigen den Holzkörper; mitunter wird ihnen keine Beachtung zuteil, deshalb ist eine qualifizierte Baumkontrolle, die die Gefahren richtig abschätzen kann, wichtig.

 

Pilzfruchtkörper sollten unbedingt von Fachleuten angesehen werden, damit geklärt wird, um welche Pilzart es sich handelt, wie weit der Fäulnisprozess bereits fortgeschritten ist und welche Maßnahmen durchzuführen sind, schlimmstenfalls lässt sich eine Fällung nicht vermeiden.

 

Astbrüche

Ist ein Ast überlastig, dann kann er unvermittelt brechen. Der herabstürzende Teil könnte, wenn der Baum am Rande der Spielbahn steht, eine Gefahr für den Golfspieler darstellen. Als Beispiel ist ein Starkastbruch in Abbildung 12 zu sehen; bei der Baumpflege werden derartige Äste etwas eingekürzt und dadurch entlastet, was die Bruchgefahr mindert. Nun könnte man meinen, der Golfspieler bewege sich nur auf den Rasenflächen, aber überhängende Äste ragen auch in diesen Bereich; zudem suchen Golfspieler in den angrenzenden Gehölzflächen gelegentlich nach ihren Bällen. Deshalb müssen auch diese Flächen den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht genügen.

Schäden durch herausbrechende Äste oder umgefallene Bäume, können sich aber auch auf einem Parkplatz ereignen. Diese Schäden lassen sich durch regelmäßige Baumkontrollen vermeiden.

 

Fremdbewuchs

Fremdbewuchs mit Efeu oder Misteln kann (Abbildung 13), wenn sich dieser stark entwickelt, durch das Gewicht zu einer Belastung für die Baumkronen werden; deshalb sollte der Fremdbewuchs entfernt werden. Vor allem Efeu, der meistens den Stammfuß verdeckt, ist zu entfernen, da eine Beurteilung des Stammfußes außerordentlich wichtig ist. Deshalb sollte Fremdbewuchs bei einer Baumkontrolle erfasst und beim nachfolgenden Pflegedurchgang entfernt werden.

Methoden in der Baumpflege

Bäume, insbesondere solche mit erheblichen Ausmaßen können am besten mit Einsatz der Seilklettertechnik (Abbildung 14), geschnitten werden. Bei dieser Methode müssen die sorgsam gepflegten Rasenflächen des Golfplatzes nicht mit schweren Fahrzeugen, beispielsweise Hubsteigern, befahren werden. Bei Einsatz der Seilklettertechnik werden problemlos alle, innere, aber auch entlegene Kronenbereiche erreicht. In bestimmten Fällen kommt aber auch ein Hubsteiger (Abbildung 15) zum Einsatz, zum Beispiel bei Fällungen, der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners und der Untersuchung von Baumkronen.

Der Schnitt einer Baumkrone bedarf besonderer Kenntnisse, andernfalls kann dieser zur bleibenden Schädigung eines Baumes führen. Radikale Schnittmaßnahmen – so genannte Kappungen - wie auf Abbildung 16 haben schlimme Folgen, denn an den Kappstellen bilden sich hohe Ständer (Abbildung 17). Diese können nach einiger Zeit durch ihr Gewicht und die schlechte Anbindung am Holzkörper - sie sind keine normale Verlängerung des Holzkörpers, sondern nur seitlich inseriert - ausbrechen und stellen somit eine Gefahr dar. Derartige Verstümmelungen haben negative Folgen, eine Korrektur ist nicht mehr möglich. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, eine qualifizierte Baumpflegefirma mit der Baumpflege zu beauftragen.

Da sich selbst bei gut gepflegtem Baumbestand Fällungen nicht vermeiden lassen, sind in der Regel als Auflage der Umweltämter Jungbäume nachzupflanzen.

 

Es sollte aber auch im Interesse des Golfplatzes selbst liegen, Jungbäume in angemessener Anzahl und guter Qualität zu pflanzen, denn nur dann kann der Golfplatz weiterhin – neben seiner Hauptfunktion als Spielstätte für den Golfer – auch als grüne Oase fungieren. Dabei spielt die Auswahl einer geeigneten Baumart für den jeweiligen Standort eine oft unterschätzte Rolle. Genau zu bedenken ist dabei der Raumbedarf des „ausgewachsenen“ Baumes. Die Vorstellung, durch Schnittmaßnahmen eventuelle Pflanzfehler zu korrigieren, ist leider falsch. Schließlich sind Baum- und Standortauswahl eine Entscheidung für Jahrzehnte oder sogar noch länger; eine Korrektur wäre nur mit sehr großem Aufwand und hohen Kosten im Rahmen einer Großbaumverpflanzung möglich.

 

Um spätere kostenintensive Pflegemaßnahmen zu vermeiden, ist eine Pflege des Jungbaumes von großer Bedeutung. So können durch einen Erziehungsschnitt und rechtzeitige Korrekturen, beispielsweise bei einer beginnenden Zwieselbildung, den Kronenaufbau in die richtige Richtung lenken. Die Jungbaumpflege sollte deshalb bei Abschluss eines Pflegevertrages mit berücksichtigt werden.

 

Rechtliche Situation

Durch Veränderungen des Klimas, zu sehen an häufigeren und mitunter sehr starken Stürmen, heißen Sommern, starken Regenfällen etc. sind Bäume und die Gefahren, die von ihnen ausgehen können, stärker in das Bewusstsein der Verantwortlichen gerückt.

 

Der Gesetzgeber hat in § 823 Abs.1 und Abs. 2 BGB die allgemeine Verkehrssicherungspflicht geregelt. Diese hat zum Inhalt, dass derjenige, der durch Eröffnung, Unterhaltung oder – mit Einschränkungen – auch Duldung eines Verkehrs auf seinem Grundstück oder auf andere Weise Quellen für Gefahren schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, die dem Schutz Dritter vor diesen Gefahren dienen. Damit ist eindeutig geregelt, dass die Verkehrssicherungspflicht dem Grundstückseigentümer obliegt.

 

In seinem Urteil vom 21.01.1965 zur Verkehrsicherungspflicht hat der BGH offen gelassen, in welchen Zeitabständen Bäume (hier ging es um Straßenbäume) kontrolliert werden müssen. Wenn es um Haftungsfragen geht, kann diese Frage aber von entscheidender Bedeutung sein.

 

Mehrere Oberlandesgerichte, beispielsweise OLG Hamm VersR. 1997, S.1148, OLG Hamm VersR 1998, S. 188, OLG Hamm NJW-RR 2003, S. 968, OLG München 2008 Az. 1U 5171/07, OLG Celle 2009, AZ. 8 U 191/08 haben entschieden, dass eine Kontrolle zweimal pro Jahr, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand der Bäume durchgeführt werden muss. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet dem Geschädigten im Außenverhältnis für jede Fahrlässigkeit. Sie wird nach dem objektiven Maßstab der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bemessen.

 

Auch wenn vielleicht nicht klar ist, wer für die Bäume auf dem Golfplatz zuständig ist, Sie können sicher sein, es gibt einen Zuständigen; es gilt nur festzustellen, wer es ist und demjenigen – falls bisher nicht geschehen - die Problematik nahe zu bringen und ihm die Verantwortung, die er trägt, zu verdeutlichen.

 

Wie kann nun der Verkehrssicherungspflichtige mit dieser Problematik umgehen, damit er sich nicht im Bereich der haftungsbegründenden Fahrlässigkeit bewegt, wobei zwischen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen zu unterscheiden ist.

 

Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers

Welche Möglichkeiten gibt es, dieser Verpflichtung angemessen nachzukommen? In den letzten zehn Jahren hat sich auf dem Sektor Baumpflege eine Menge getan, was sich auch in der einschlägigen Rechtsprechung niedergeschlagen hat.

 

Bei größeren Baumbeständen genügt es nicht mehr, gelegentlich eine Firma das Totholz entfernen zu lassen. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Baumbestand keine Gefahr für Menschen und Sachen ausgeht. Nach heutiger Rechtsauffassung hat jeder Baumeigentümer bzw. jeder für Bäume Verantwortliche für die Sicherheit der Bäume Sorge zu tragen, und zwar in dem Maß, wie es die „berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs“ erfordert.

 

Der Grundstückseigentümer muss:

  • in regelmäßigen Abständen Sichtkontrollen vom Boden aus durchführen oder durchführen lassen;
  • bei bestimmten Indizien eine Sichtkontrolle vom Hubsteiger aus durchführen lassen,
  • bei festgestellten Defektsymptomen mit weiteren Methoden eine Klärung des Schadens mittels weitergehender Untersuchung herbeiführen,
  • Maßnahmen für die Behebung des festgestellten Schadens einleiten,
  • im schlimmsten Falle die Fällung eines stark geschädigten Baumes veranlassen.

 

Die Methode der Visuellen Baumkontrolle VTA hat sich in der Rechtssprechung als Stand der Technik erwiesen. Mit einer sorgfältigen äußeren Besichtigung – einer Gesundheits- und Zustandsprüfung durch Fachleute - kommt der Baumeigentümer den zuletzt im BGH-Urteil vom 04.03.2004 nochmals bestätigten Grundsatz der Verkehrssicherungspflicht nach. Erst bei Feststellung verdächtiger Umstände sind weitergehende Untersuchungen notwendig.

 

Häufigkeit und Kosten der Baumkontrollen

Was müssen Sie sich unter Baumpflege vorstellen, und weshalb soll so ein Aufwand betrieben werden, fragen Sie sich. Schließlich ging es bisher auch ohne geregelte Baumpflege.

 

  • Die Bäume sind älter geworden und befinden sich möglicherweise – da bisher der Baumbestand nicht gepflegt wurde – in einem schlechten Zustand.
  • Von Bäumen, die mehrere Meter in den Luftraum ragen und eine stattliche Gestalt haben, können durch Totholzbildung, einseitiges, überlastiges Wachstum, Pilzbefall etc. Gefahren ausgehen.

 

Die Häufigkeit der Kontrollen hängt in erster Linie vom Zustand der Bäume, ihrem Standort sowie der Art und der Intensität des Verkehrs ab. Hierbei ist die neuere Rechtsprechung zu berücksichtigen.

 

Die Kosten für die Kontrollen und die Pflege der Bäume hat der Grundstückseigentümer zu tragen; der Hinweis auf fehlende Mittel ist nicht geeignet, das haftungsbegründende Verschulden bei unterlassenen, zu seltenen oder nicht intensiv genug durchgeführten Baumkontrollen auszuschließen. Im Schadensfalle muss der Grundstückseigentümer nachweisen, dass er seiner Kontrollpflicht nachgekommen ist.

 

Baumpflege – aber wie?

Wie kann der für den Baumbestand Verantwortliche, der in der Regel kein Baumexperte ist, am besten dieser Verpflichtung nachkommen? Er beauftragt eine fachkundige Baumpflegefirma mit den Arbeiten, wobei es zwei verschiedenartige Vorgehensweisen gibt.

 

Die einzelnen Schritte werden gesondert beauftragt

  • Der Baumbestand wird mit den wichtigsten Baumdaten aufgenommen und in einem Kataster und Liegenschaftsplänen erfasst. 
  • In regelmäßigen zeitlichen Abständen wird eine Firma beauftragt, die die Bäume kontrolliert und die notwendigen Maßnahmen erfasst. 
  • Der Baumeigentümer beauftragt eine Firma, die die Maßnahmen ausführt.

 

Dies bedeutet sehr viel Verwaltungsaufwand für den Auftraggeber. Da möglicherweise immer wieder andere Firmen – bedingt durch Ausschreibungen – die Arbeiten durchführen, fehlt jegliche Kontinuität.

 

Es geht aber auch anders

Der Baumeigentümer schließt mit einer Fachfirma einen Pflegevertrag ab, in dem alle Schritte fixiert sind, die eine nachhaltige Baumpflege gewährleisten. Hierfür gibt es seit einigen Jahren erprobte Modelle, die die Wünsche des Auftraggebers (Umfang und Kosten) berücksichtigen.

 

In der bisherigen Praxis hat sich die Baumpflege als Komplettvertrag bewährt, in dem der Verantwortliche der Baumpflegefirma auch die Verkehrssicherungspflicht überträgt. Allerdings muss er die Arbeiten der Firma kontrollieren und sich überzeugen, dass die notwendigen Arbeiten korrekt ausgeführt werden; er muss seine Überwachungspflicht wahrnehmen.

 

Im Schadensfalle wird überprüft, ob der Verantwortliche alle Maßnahmen getroffen hat, die für eine angemessene Betreuung seines Baumbestandes notwendig sind; letztlich entscheidend ist, ob der Schaden vorhersehbar war.

 

Wie kann ein solcher Vertrag aussehen?

  • Die Baumpflegefirma übernimmt die Erfassung des Baumbestandes (Schritt 1);
  • die regelmäßige Kontrolle in festgelegten zeitlichen Abständen (Schritt 2);
  • und die Ausführung der notwendigen Maßnahmen (Schritt 3);
  • Der Baumeigentümer erhält die in einer Datenbank gespeicherten Baumdaten nach jeder Kontrolle und kann damit jederzeit belegen, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

 

Die Festlegung des Umfanges der Pflegemaßnahmen und die zeitlichen Abstände der Kontrollen sind von großer Bedeutung. Bewährt haben sich Kontrollen im belaubten und unbelaubten Zustand; dieses Vorgehen ist für das Erkennen von Baumschäden sehr vorteilhaft. Die Baumdaten werden bei der Kontrolle direkt in die Datenbank eingegeben (Abbildung 18). Damit befindet sich die komplette Betreuung des Baumbestandes in der Hand einer Fachfirma. Allerdings sollte vor Abschluss des Vertrages geprüft werden, ob die Baumpflegefirma auch wirklich nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Baumpflege arbeitet und geschultes Personal einsetzt. Hier sollten zur Absicherung des Auftraggebers entsprechende Zertifikate vorgelegt und/ oder bei den einschlägigen Fachverbänden Rat eingeholt werden. Vertraglich festgelegt werden müssen alle Maßnahmen, die durchzuführen sind; hierbei sind von einer umfassenden Betreuung des Baumbestandes bis lediglich der Wahrung der Verkehrssicherungspflicht alle Abstufungen möglich.

Inhalt der Baumdatenbank

Die Datenbank enthält alle wichtigen Merkmale und Daten von jedem Baum, wie beispielsweise: Name, Alter, Höhe, Stammdicke, vorhandene Schäden, Einstufung in eine Schadensklasse, etc. Die Daten werden bei jeder Kontrolle aktualisiert mit Angaben zum Zustand des Baumes, Listen über durchzuführende Maßnahmen, Listen über die ausgeführten Maßnahmen, Listen über die Ergebnisse von weitergehenden Untersuchungen werden erstellt. Die Standorte der Bäume werden in Plänen eingetragen.

 

Vorteile eines Komplettvertrages

Die Erfahrungen zeigen, dass bei Aufteilung in zwei Verträge, oder gar drei Verträge, wobei Kontrollen (Schritt 1 und 2) und Ausführung der Maßnahmen (Schritt 3) an verschiedene Firmen vergeben werden, sehr viel Abstimmungsbedarf auftreten kann. Bei einem Komplettvertrag mit einer Firma erübrigt sich die Abstimmung und im Schadensfall die Frage: war die aufgenommene Maßnahme korrekt bzw. war die Ausführung korrekt. Da sich alles in der Hand einer Firma befindet, gibt es auch nur einen Ansprechpartner.

 

Details für Baumpflegeverträge

Hier einige wichtige Details, die bei Abschluss eines Pflegevertrages geregelt werden sollten; dies dient der Sicherheit des Auftraggebers und -nehmers:

  • Festlegung von Satzungen und Normen, die zu berücksichtigen sind.
  • Einsatz von qualifiziertem Personal.
  • Festlegung der Kontrollzeiträume.
  • Übertragung der Verkehrssicherungspflicht an die pflegende Firma, wobei eine Kontrollpflicht beim Auftraggeber bleibt.

 

Ersterfassung der Bäume, welche Methoden sollen angewendet werden

  • Nummerierung der Bäume (Wachsstift, Plaketten oder elektronische Baumkennzeichnung); 
  • Erfassung mit Erfassungsbögen oder mobile Baumkontrolle; 
  • Pläne in Papierform oder elektronisch (GIS); 
  • Festlegung der zu erfassenden Daten (Größe, Stammdurchmesser, Bewertung des Baumzustandes, Standraum etc.);
  • Festlegung der Datenbank.

 

Festlegung der Pflegemaßnahmen

Folgende Pflegemaßnahmen sollten in einen Pflegevertrag integriert werden: Erziehungsschnitt bei Jungbäumen, Kronenpflege, Totholz beseitigen, Fremdbewuchs entfernen, Einbau von Kronensicherungen, Entfernen von Stamm- und Stockausschlägen; Fassaden, Lampen, Verkehrsschilder etc. freistellen, Ausführung weitergehender Untersuchungen, Mitteilung der zu fällenden Bäume nach jeder Begehung, Ausführung von Pflegehieben im Sinne einer Bestandespflege, Festlegung der Zeiträume für die Beseitigung von Schäden nach besonderen Ereignissen z.B. Stürmen.

Fazit

Die Einzelheiten aller dieser aufgelisteten Parameter werden in Absprache mit der Baumpflegefirma in einem Vertrag geregelt; diese Festlegung und die Beauftragung entbinden Sie weitgehend von der Verkehrssicherungspflicht, die dann der Baumpflegefirma obliegt. Eine Kontrollfunktion bleibt jedoch beim Auftraggeber.

 

Das Ergebnis einer qualifizierten Baumpflege ist ein gepflegter, sicherer Baumbestand; eine Zierde für jeden Golfplatz (Abbildung 19).

 

Autorin: Dr. Isolde Hagemann | Greenkeepers Journal 1/2011

 

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