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Baumpflege auf Golfplätzen

Verkehrssicherungspflicht

Wenn man den Baumbestand mancher Golfplätze betrachtet, dann wird deutlich, dass über viele Jahre hinweg nur das Allernötigste, wie das Abtransportieren abgebrochener Äste, umgefallener Stämmlinge oder umgestürzter Bäume, erledigt wurde. Etliche Bäume befinden sich sogar in einem Besorgnis erregenden Zustand. Eine konsequente Baumpflege findet dort ganz offensichtlich nicht statt.

 

Dabei gehört eine fachgerechte Betreuung des Baumbestandes zu den Pflichten eines jeden Grundstückeigentümers. Im Schadensfalle wird keine Versicherung einspringen, wenn nicht belegt werden kann, dass der Baumbestand gepflegt wurde.

 

Man darf davon ausgehen, dass Greenkeeper für die Kontrolle und Betreuung des Baumbestandes in der Regel nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, es sei denn, sie werden regelmäßig geschult oder absolvieren einen Lehrgang mit einer Zertifizierung zum Baumpfleger. Trotzdem werden sie – vor allem wenn es sich um große Baumbestände handelt – auf eine Zusammenarbeit mit Fachfirmen angewiesen sein, weil nur so der Baumbestand regelmäßig kontrolliert und ordnungsgemäß betreut werden kann. (Quelle: Dr. Isolde Hagemann: Greenkeepers Journal 1/2011, S. 19 ff.)