Warnung vor schädlicher UV-Strahlung
Sonne kann gefährlich sein
Spiel und Spaß im Freien
Zum Start der Euro 2024, noch mitten in einer Zeit, zu der deutschlandweit Starkregen-Ereignisse und Überschwemmungen das Thema der Stunde waren, ließ diese Nachricht aufhorchen: „In allen zehn Gastgeberstädten wird im Bereich der Fan-Zonen und in der Nähe der Stadien kostenlos Sonnencreme in Spendern und Informationen zur aktuellen UV-Belastung zur Verfügung gestellt!“
Das Bundesamt für Strahlenschutz, als Initiator der Kampagne, informiert hierzu auf seiner Seite: „Im Rahmen der Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland in 2021 wurde auf Basis der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse für die Klimawirkung ,UV-bedingte Gesundheitsschädigungen‘ ein entsprechend sehr dringendes Handlungserfordernis attestiert. Anpassungsstrategien an die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels sollen dementsprechend Präventionsmaßnahmen zur Vorbeugung UV- und hitzebedingter Erkrankungen, insbesondere von Krebserkrankungen an Haut und Auge, im Fokus haben – so auch die Empfehlung in der onkologischen S3-Leitlinie ,Prävention von Hautkrebs‘“ (Quelle: www.bfs.de).
Übrigens ist geplant, nach Ende der Europameisterschaft, die Spender weiterhin in den Sportvereinen oder Schwimmbädern der jeweiligen Städte zu nutzen – durchaus ein sinnvoller Beitrag zu Nachhaltigkeit, wenn es denn mit dem Nachfüllen und der Wartung klappen sollte.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat aber nicht nur die Euro 2024 vor Augen, sondern das Thema soll fest in den Sportvereinen etabliert werden. Zur Unterstützung wurde eine Broschüre erstellt, mit deren Hilfe Sportvereine anhand von Praxistipps UV-Schutz-Maßnahmen umsetzen können.
Arbeiten im Freien
Greenkeeping – das bedeutet überwiegend Arbeit im Freien. Zugegeben, in der ersten Jahreshälfte 2024 war der Greenkeeper in erster Linie dem Regen ausgesetzt. Doch das muss – das wird – sich wieder ändern und dann sind Greenkeeper über viele Stunden der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt.
Laut einer Untersuchung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die Belastung mit der hautschädigenden ultravioletten Strahlung (UV-Strahlen) im Vergleich zum Durchschnittsbürger bei den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbauern dreimal so hoch. Dadurch steigt auch das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, erheblich an. Hinzu kommt, dass der Klimawandel die UV-Strahlung beeinflusst, durch die Zunahme der wolkenlosen, sonnigen Tage mit einer höheren Strahlendosis.
Medizinische Studien belegen, dass grundsätzlich jeder Sonnenbrand die Gefahr einer Hautkrebserkrankung erhöht. Besonders empfindlich reagiert die Haut auf den sogenannten „Sonnenterrassen“ wie Stirn, Glatze, Nasenrücken, Ohren, Lippen, Kinn, Schultern und Rücken. Die Annahme, dass bereits gebräunte Haut einen ausreichenden UV-Schutz bietet, ist falsch!
Gefahr von Hautkrebs
Jede Art der Hautveränderung, also nicht nur Muttermale, sondern auch raue Stellen, Rötungen oder Verschorfungen, sollten deshalb genau beobachtet werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Vorsorgeuntersuchungen an.
Gerade beim schwarzen Hautkrebs (Melanom) ist oft nur dann eine Heilungschance möglich, wenn das betroffene Gewebe rechtzeitig entfernt wird. Sonst besteht die Gefahr, dass die Tumorzellen auch andere Organe befallen.
Im GaLaBau stellt weißer Hautkrebs die häufigste Erkrankung dar. Meist streut er nicht, ist von daher auch gut behandelbar und mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 90 % heilbar, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Im Vorstadium treten besonders häufig auf Stirn, Ohrmuscheln, Nase oder Handrücken Verhornungen und Rötungen (Aktinische Keratose) auf. Eine Operation ist nicht in jedem Fall notwendig, es gibt auch wirksame konservative Behandlungsmethoden z.B. mithilfe von Cremes
(Quelle: SVLFG).
Anerkannte Berufskrankheit
Da man durch die Tätigkeit im Freien in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung der Sonne ausgesetzt ist, zählt ein auftretender Hautkrebs zu den anerkannten Berufskrankheiten. Für die Bearbeitung und Entschädigung sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen zuständig, in denen die Beschäftigten pflichtversichert sind. Verwaltungsakte, wie Anerkennung, Bearbeitung und Entschädigung werden über die jeweilige Berufsgenossenschaft abgewickelt. Je nach Branche ist dies die gewerbliche Berufsgenossenschaft (für Beschäftigte in privaten Wirtschaftsunternehmen) oder die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (für Beschäftigte, mitarbeitende Familienangehörige und Selbständige in der Land- und Forstwirtschaft). Golf- und Sportanlagen sind meist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft angesiedelt. Weitere Informationen erhält man im Internet auf der Seite „Infoportal Hautkrebs“ (bit.ly/3xhbVDg).
Vorsorge
Für einen Arbeitsplatz im Freien muss, nach § 3 Arbeitsschutzgesetz, eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, wobei auch die UV-Strahlung ein Thema ist. Entsprechende Vordrucke und eine Musterbetriebsanweisung sind in der SVLFG-Broschüre „Sonnenschutz“ zu finden.
Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mindestens eine Stunde am Tag der Sonne ausgesetzt werden, sind zudem verpflichtet, eine jährliche Vorsorgeuntersuchung durch den Betriebsarzt anzubieten und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Unternehmen mit Beschäftigten, die bei der SVLFG versichert sind, können eine kostenlose Info-Box (s. Abbildung) mit wertvollen Informationen unter „Info-Box zum Hitze- und Sonnenschutz“ bestellen (www.svlfg.de/infobox-hitze-sonnenschutz).
Schutzmaßnahmen
Einen Hinweis auf die Gefährdung durch UV-Strahlung gibt der UV-Index, als Maß für die Stärke der sonnenbrandwirksamen Strahlung. Definiert wurde er von der Weltgesundheitsorganisation WHO mit einer Skala von 1 bis 11, wobei ab einem Wert von 3 bereits Maßnahmen ergriffen werden sollten.
Je höher der Wert, umso kürzer ist die Zeitdauer bis zu einer Schädigung und umso mehr Schutzmaßnahmen sind erforderlich. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht den aktuell vorherrschenden UV-Index unter www.uv-index.de und das Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht nicht nur aktuelle Zahlen, sondern liefert auch 3-Tages-UVC-
Index-Prognosen (www.bfs.de/uv-prognose). Zudem geben Wetter-Apps die Tagesextremwerte an.
Die geeigneten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Sonnenbränden haben das Ziel, möglichst viel Haut zu bedecken und den Kopf zu schützen. Dies wird beispielsweise durch das Tragen von leichten, langärmligen Baumwollhemden, langen Hosen, Hüten mit einer breiten Krempe bzw. Base-Caps mit Nackenschutz erreicht.
Sonnenschutzcremes gelten als PSA (Persönliche Schutzausrüstung), die vom Arbeitgeber gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Verfügung zu stellen ist. Besonders die Bereiche um Augen, Haaransatz, Nacken sowie die Lippen sind sorgfältig einzucremen. Ein Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30 wird empfohlen und es ist darauf zu achten, dass ausreichend Creme aufgetragen wird. Es dauert etwa 30 Minuten, bis die Schutzwirkung eintritt, daher ist es wichtig, sich frühzeitig einzucremen.
Fazit
Nicht nur bei Spiel und Spaß, sondern bei jeglicher Tätigkeit im Freien sind Schutzmaßnahmen gegen die Sonnenstrahlung erforderlich. Das Greenkeeping kann Bewusstsein wecken – nicht nur unter Kollegen, sondern auch im gesamten golferischen Umfeld/auf dem Platz!