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Regeländerungen – Auswirkungen für das Greenkeeping

Die neuen Golfregeln ab 2019

Seit dem 01. Januar 2019 gelten die durch die weltweit anerkannten obersten Regelhüter des Golfsports, den Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) und die United States Golf Association (USGA), neu überarbeiteten Golfregeln. Aus bisher 34 wurden 24 Golfregeln. Eine vergleichbare umfassende Reorganisation der Regeln liegt mehr als 60 Jahre zurück.

Der DGV hat das Regelwerk, als oberste Regelinstanz im deutschsprachigen Raum, übersetzt. Allen Golfspielern stehen ab sofort zwei verschiedene Ausgaben des Regelbuchs zur Verfügung: Das komplette neue Regelwerk und eine Spieleredition. Für Spielleitungen und alle für den Spielbetrieb auf Golfanlagen Verantwortliche, gibt es darüber hinaus weitere Informationen im „Offiziellen Handbuch zu den Golfregeln“. Neben Interpretationen der Regeln enthält das Handbuch Hinweise für Spielleitungen und den allgemeinen Spielbetrieb, Turniere, Platzregeln und Anpassungen der Golfregeln für Spieler mit Behinderungen.

 

Als grundlegende Golfregel gilt weiterhin, dass der Ball so gespielt werden soll wie er liegt und der Platz so, wie er vorgefunden wird. Nach wie vor wird von Spielern Integrität und Handeln entsprechend des „Spirit of the Game“ erwartet. Verschiedene Änderungen sind auch für Greenkeeper interessant. Zum Beispiel die folgenden:

Grün

Fahne darf im Loch bleiben

Es ist straflos, wenn ein auf dem Grün gespielter Ball den nicht bedienten Flaggenstock im Loch berührt. Nach wie vor müssen Spieler vor ihrem Schlag auf dem Grün entscheiden, ob sie vor dem Putten den Flaggenstock aus dem Loch nehmen oder ihn dort belassen wollen. Sie dürfen auch jemanden bitten, die Fahne für sie zu bedienen.

 

Ausbessern von Schäden auf dem Grün

Spieler dürfen alle Schäden auf dem Grün ausbessern, die nicht durch natürliches Wachstum oder Platzpflege entstanden sind. Dafür dürfen Hände, Füße und übliche Golfausrüstung genutzt werden.

 

Ball aus dem Loch nehmen

Es kann dem Spieler nicht vorgeschrieben werden, auf welche Weise er seinen Ball aus dem Loch nimmt. Das Beschädigen des Lochs kann jedoch aufgrund Regel 1.2 durch die Spielleitung unter Strafe gestellt werden. Mit den neuen Regeln kann sich ein Spieler für solch ein Fehlverhalten erstmals Strafschläge zuziehen. Die Spielleitung hat somit zwischen der Straflosigkeit und der Disqualifikation weitere Sanktionsmöglichkeiten.

 

Bunker

Spieler dürfen lose hinderliche Naturstoffe im Bunker bewegen oder entfernen. Auch Steine dürfen durch Spieler somit entfernt werden, ohne dass dies in einer Platzregel besonders erlaubt werden muss.

 

Wie an anderen Stellen im Gelände, darf der Ball sich durch das Entfernen der losen hinderlichen Naturstoffe jedoch nicht bewegen.

 

Erklärt ein Spieler seinen Ball im Bunker für unspielbar, erhält er nun auch die Möglichkeit, ihn mit zwei Strafschlägen außerhalb des Bunkers innerhalb von einer Schlägerlänge von einem Punkt auf der rückwärtigen Verlängerung der Linie Ball-Fahne zu droppen.

 

Spielverbotszonen

Das Betreten und Spielen aus besonders bezeichneten Bereichen des Platzes kann über Markierungspfähle mit grünen Köpfen (und/oder entsprechende Platzregel) untersagt werden. Dies gilt nicht mehr nur für behördlich angeordnete Biotope, sondern ist jetzt auch in anderen Platzbereichen möglich.

 

Penalty Areas

Penalty Areas ersetzen die bisherigen Wasserhindernisse, sind jedoch nicht nur auf deren Bereiche beschränkt. Zusätzlich zu den bisherigen Wasserhindernissen dürfen Spielleitungen auch anderes Gelände, wie zum Beispiel unwegsames Gelände, Geröll, Unterholz oder andere Hard-Rough-Zonen als rote oder gelbe Penalty Area markieren. Auch kreuzende Penalty Areas dürfen jetzt rot gekennzeichnet werden. Je nach Wahl der Spielleitung ist somit keine gelbe Kennzeichnung mehr notwendig.

 

Die Erleichterungsmöglichkeiten entsprechen im Wesentlichen denen der früheren Wasserhindernisse. Bei roten Penalty Areas entfällt nach den Offiziellen Golfregeln jedoch die Möglichkeit, auf der gegenüberliegenden Seite zu droppen. Dies kann im Einzelfall per Platzregel jedoch erlaubt werden.

 

Lose hinderliche Naturstoffe dürfen in Penalty Areas entfernt werden. Das Biegen oder Brechen von noch wachsenden Pflanzen ist jedoch nach wie vor untersagt. Die Regeln beinhalten „Penalty Areas“ und „Bunker“. Der Begriff „Hindernis“ ist nicht mehr Bestandteil der Regeln.

 

Auswirkungen neuer Penalty Areas auf das DGV-Course-Rating

Die Möglichkeit, zusätzliche Penalty Areas einrichten, die sich über die bisherigen Wasserhindernisse hinaus erstrecken, kann Auswirkungen auf das Course Rating des Platzes haben. Die USGA als Lizenzgeber des Course-Rating-Verfahrens hat das System aufgrund der neuen Regeln entsprechend angepasst und jede Neu-Bewertung und jedes turnusmäßige Re-Rating vor Ort wird ab 2019 diese Änderungen berücksichtigen. Es besteht keine Notwendigkeit, aufgrund der neuen Golfregeln etwa die Platzkennzeichnung zu verändern. Alle bisher gelb und rot gekennzeichneten Wasserhindernisse können unverändert bestehen bleiben und werden seit Anfang 2019 einfach rote oder gelbe „Penalty Area“ genannt.

 

Der Zweck der Kennzeichnung von Penalty Areas besteht darin, den Spielfluss zu beschleunigen, indem Spieler Erleichterungsmöglichkeiten (nach wie vor mit einem Strafschlag) für die Bereiche des Platzes erhalten, in denen sie den Ball häufig verlieren oder ihn nicht so spielen können, wie er liegt. So ist es naheliegend, bisherige Wasserhindernisse etwas „großzügiger“ zu markieren, um so unübersichtliche Randbereiche mit einzubeziehen.

 

Das übermäßige Einrichten von Penalty Areas sollte jedoch auch mit den neuen Golfregeln vermieden werden. Obwohl Spieler von dem gesamten Bereich Erleichterung in Anspruch nehmen können, sind sie beim Spiel des in der Penalty Area gefundenen Balls andererseits auch mit einigen Einschränkungen konfrontiert:

 

  • Keine straflose Erleichterung von zeitweiligem Wasser, Tierspuren und unbeweglichen Hemmnissen (z.B. befestigte Wege, Beregnungsdeckel, Wetterschutzhütten etc.)
  • Keine straflose ­Erleichterung für einen eingebetteten Ball
  • Keine Möglichkeit, den Ball für unspielbar zu erklären

 

Ob nun durch die Einrichtung zusätzlicher Penalty Areas das aktuell gültige Course Rating verändert wird, muss im Einzelfall geprüft werden. Wie bei der Schließung oder Neuanlage eines Fairway-Bunkers haben Maßnahmen, die nur eine einzelne Spielbahn betreffen, in der Regeln nur eine minimale Auswirkung auf die Gesamtbewertung des Golfplatzes. Sollten jedoch mehr als vier von neun Spielbahnen von Änderungen betroffen sein, kann es notwendig werden, das Course Rating entsprechend anzupassen. Bitte wenden Sie sich in dem Fall an die DGV-Geschäftsstelle. Es wird dann geklärt, ob eine Anpassung des Course Ratings notwendig ist und diese im Büro umgesetzt werden kann oder ob dafür sogar ein neues Course Rating auf dem Platz ermittelt werden muss. Eine Vor-Ort-Platzbewertung wird in der Regel nur bei großflächigen neuen und nicht unbedingt zweckmäßigen Penalty Areas notwendig sein. Dieser Fall wäre vergleichbar mit durch das DGV-Mitglied individuell veranlassten baulichen Veränderung des Golfplatzes, was zu einem kostenpflichtigen Sonder-Rating führt.

 

Bei kleineren Änderungen des Platzes ist dabei auch nur von kleineren Anpassungen des Course Ratings auszugehen. Relevant sind dabei in erster Linie die Landezonen von Scratch-Golfern (mit Handicaps von ca. 0) und Bogey-Golfern (mit Handicaps von ca. 20-24). Für beide Gruppen müssen die Landzonen für Damen und Herren und alle Abschläge des Platzes ermittelt werden. Deutlich außerhalb dieser Landezonen liegende Veränderungen des Platzes haben in der Regel keine Auswirkung auf das Course Rating.

 

Wenn kleinere Änderungen manuell durch die DGV-Geschäftsstelle vorgenommen werden können, ist dies für die Golfanlage zwar kostenlos, für den eventuell notwendigen Neudruck von Scorekarten und Spielvorgabentabellen oder das Einladen komplett neuer Rating-Versionen in die Clubverwaltungssoftware können jedoch auch hier Kosten für das DGV-Mitglied entstehen, die man zuvor bedenken sollte.

 

Etikette/­Verhaltensrichtlinien

Statt in der bisher bekannten „Etikette“ wird das vom Spieler erwartete Verhalten nun in der Regel 1.2 vorgegeben. Bestandteil ist danach der „Spirit of the Game“, Integrität, Rücksichtnahme und Schonung des Platzes. Zusätzlich hat jede Spielleitung die Möglichkeit, in den Platzregeln Verhaltensvorschriften festzulegen und Verstöße dagegen mit Strafschlägen zu belegen. Während nach den früheren Regeln nur ein „schwerwiegender Etiketteverstoß“ geahndet werden konnte und die einzig mögliche Strafe die Disqualifikation des Spielers war, sind nun zur Abstufung auch Strafschläge möglich. Gerade für Nachlässigkeiten wie das Nicht-Ausbessern von Pitchmarken oder Divots oder das Hindurchziehen des Trolleys zwischen dem Grün und dem daran angrenzenden Bunker können Spielleitungen nun Strafschläge verhängen.

 

Die Spielleitung muss unter Berücksichtigung aller Umstände entscheiden, ob das Fehlerverhalten als „schwerwiegend“ angesehen werden muss. Das beinhaltet die Entscheidung darüber, ob ein Spieler lediglich verwarnt und bei einem ähnlichen erneuten Fehlverhalten disqualifiziert wird, oder ob er bereits beim ersten Mal zu disqualifizieren ist. Die Gefährdung von Personen auf dem Platz, also zum Beispiel Greenkeeper bei der Arbeit, gilt nach wie vor als „schwerwiegendes Fehlverhalten“, was zur Disqualifikation des Spielers führt.

 

Verhaltensvorschriften für DGV-Turniere

Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird. Als Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

 

  • Mit dem Trolley zwischen Grün und daran angrenzendem Bunker hindurchzufahren bzw. über das Vorgrün zu fahren.
  • Einen Schläger aus Ärger in den Boden zu schlagen bzw. den Schläger oder Einrichtungen des Platzes zu beschädigen.
  • Einen Schläger zu ­werfen.
  • Einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit abzulenken.
  • Pitchmarken nicht ­auszubessern, Bunker nicht zu harken oder Divots nicht zurückzulegen.

 

Strafe für Verstoß: Erster Verstoß – Ein Strafschlag, Zweiter Verstoß – Grundstrafe, Dritter Verstoß – Disqualifikation 

 

Als schwerwiegendes Fehlverhalten kann insbesondere angesehen werden:

  • Absichtlich ein Grün erheblich zu beschädigen
  • Abschlagmarkierungen oder Auspfähle zu versetzen
  • Einen Schläger in Richtung einer anderen ­Person zu werfen
  • Einen anderen Spieler absichtlich während seines Schlags abzulenken
  • Wiederholte Verwendung vulgärer oder ­beleidigender Aus­drücke oder Gesten
  • Personen zu gefährden oder zu verletzen 

 

Strafe für Verstoß: Disqualifikation

 

Die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Turnier von der Spielleitung verhängt.

 

Autorin: Britta Baxmann, DGV, Golfregularien und DGV-Platzreife | Greenkeepers Journal 1/2019

 

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