Japankäfer breitet sich weiter aus
Frühe Funde können Ausbreitung begrenzen

Über 300 Pflanzenarten, darunter Weinreben, Obstbäume, Mais und andere, bilden die Nahrungsgrundlage des Japankäfers (Popillia japonica). Auf Grund des hohen Schadpotenzials und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Risiko wurde er von der EU als Quarantäneschädling eingestuft, dessen Ausbreitung unbedingt verhindert werden muss. Bei einem Fund besteht eine Meldepflicht bei den Pflanzenschutzbehörden. Um die Ausbreitung zu verhindern, werden auf Grundlage einer Allgemeinverfügung verschiedene Maßnahmen ergriffen, wie die Einrichtung von engmaschig überwachten Befalls- und Pufferzonen.
Inzwischen schreitet die Ausbreitung des ursprünglich aus Asien stammenden Japankäfers in Europa weiter voran. Nachdem 2023 die erste etablierte Population nördlich der Alpen in Klothen bei Zürich auftrat, wurde 2024 eine weitere in Basel (Stadt und Land) nachgewiesen (s. Greenkeepers Journal 3/23 bzw. direkter Link https://bit.ly/45gixQz auf unser FachPortal gmgk-online.de.
Ausbreitung in Deutschland
Zwar gab es 2022 und 2023 auch in Baden-Württemberg bereits Einzelfunde, die sorgten jedoch nur für eine erhöhte Alarmbereitschaft. Im Juli 2025 wurden, neben einem einzelnen Käfer in Weil am Rhein, verstärkt Japankäfer in Freiburg gefunden. Deshalb gelten nun, seit dem 01. August, auf Grundlage einer Allgemeinverfügung, umfangreiche Schutzvorschriften in der Befallszone (nördliche Teile von Freiburg) und der zusätzlichen Pufferzone. Zu den Soforteinschränkungen gehört, dass Rasen und Grünflächen in der ausgewiesenen Befallszone bis Ende September nicht bewässert werden dürfen. Die Weibchen des Japankäfers legen ihre Eier bevorzugt in feuchte oder bewässerte Grasflächen ab und man will damit die weitere Ausbreitung einschränken.
Von dem Bewässerungsverbot sind auch Sportanlagen betroffen. Beim Fußball-Bundesligist SC Freiburg liegt das Profi-Trainingsgelände laut der amtlichen Karte innerhalb der Befallszone, das Europa-Park-Stadion selber nicht. Der Verein hat beim Landratsamt einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bewässerungsverbot gestellt, dem wurde unter der Bedingung stattgegeben, dass im September auf den Flächen Nematoden gegen eventuell vorhandene Engerlinge eingesetzt werden. Für den ebenfalls betroffenen Amateurverein TSV Alemannia Zähringen stellt diese Bedingung eine finanziell kaum zu erfüllende Aufgabe dar und die Verantwortlichen hoffen nun auf Unterstützung (Quelle: www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/japankaefer-bekaempfung-freiburger-amateurverein-bittet-um-hilfe-bei-sc-freiburg-100.html).
Im August wurden nun auch in Hessen, im Raum Trebur im Kreis Groß-Gerau, Japankäfer gefunden, wie Dr. Christian Hillnhütter, Leiter Pflanzenschutzdienst Hessen mitteilte. Die entsprechenden Vorkehrungen mussten deshalb auch für den Landkreis Groß-Gerau getroffen werden. Nähere Informationen zur Allgemeinverfügung und zum ,Aktionsplan Japankäfer Hessen‘ sind auf den Seiten des Pflanzenschutzdienstes, unter https://bit.ly/4oXPusK zu finden.
Der ,mobile‘ Käfer
Die Verschleppung von erwachsenen Käfern kann mit Pflanzen oder Schnittgut erfolgen, Larven oder Puppen werden mit Boden transportiert. Zudem besteht die Gefahr, dass Käfer über den Reise- oder Güterverkehr als ,blinder Passagier‘ in Fahrzeugen, Bahn, LKWs, PKW oder auch dem Gepäck eingeschleppt werden (s. Foto Beitrag ,Vorsicht vor blinden Passagieren aus Italien‘ in der Augsburger Allgemeinen Zeitung v. 23.07.25). Durch aktiven Flug können die Käfer bis zu 24 km im Jahr zurücklegen.
Die Chance, eine Ausbreitung zu verhindern, ist umso größer, je früher der Japankäfer entdeckt wird. Landesweit besteht die Aufforderung, sich mit dem zuständigen Pflanzenschutzdienst in Verbindung zu setzen. Bei Verdacht sollten Käfer eingefangen, eingefroren und fotografiert werden. Informationen und Ansprechpartner sind auf der Seite des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zu finden (direkter Link: https://bit.ly/4ozPrTN).
Optisch ähnelt der etwa 1,0 cm große Japankäfer, der etwa so groß ist wie eine Kaffeebohne, dem Gartenlaubkäfer. Seine Flügeldecken sind braun bis kupferfarben, das Halsschild ist goldgrün, metallisch glänzend. Unterhalb der Flügel hat er 5 deutlich sichtbare weiße Haarbüschel und an jeder Hinterleibsseite zwei, die wie weiße Punkte aussehen. Bei Gefahr zeigt der Käfer eine Besonderheit: Er bleibt reglos an Ort und Stelle und spreizt die Beine vom Körper ab.
Bedrohung wird konkreter
Dass die Lage sich verschärft hat, zeigt auch die Tatsache, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 06. August erstmals Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Japankäfer in Zierpflanzen erteilt hat. Notfallzulassungen zur Bekämpfung der Larven sollen demnächst folgen.
Unterstützen Sie durch aufmerksames Beobachten die Bemühungen, die Ausbreitung des Japankäfers zu unterbinden – und melden Sie etwaige Funde!
Autor: Beate Licht | Greenkeepers Journal 3/25





