Login

Ergebnisse Pflanzenschutz-Kontrollen 2022

Pflanzenschutz-Kontrollschwerpunkt

Neben dem Handel wird auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland durch die amtlichen Pflanzenschutzdienste der Bundesländer überwacht. Bereits seit 2020 besteht ein bundesweiter Kontrollschwerpunkt im Hinblick auf die Einhaltung von Vorschriften bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf „Flächen für die Allgemeinheit“. Zu dieser Rubrik zählen neben Golf- und Sportplätzen unter anderem auch öffentliche Parks und Gärten, Friedhöfe, Spielplätze, Schul- und Kindergartengelände, Flächen in unmittelbarer Nähe von z.B. Krankenhäusern oder Altenheimen. 
 

Zum Schutz von besonders gefährdeten Personengruppen dürfen auf den „Flächen für die Allgemeinheit“ zum einen nur bestimmte PSM eingesetzt werden und zum anderen müssen die damit verbundenen Auflagen und Anwendungsbestimmungen eingehalten werden, wie z.B. die Absperrung von Flächen, das Aufstellen von Warnschildern oder die Beachtung von Wiederbetretungsfristen.
 

Auch wenn die Sachkunde im Bereich Pflanzenschutz durch den Greenkeeper erbracht wird, sind Golfanlagenbetreiber/Vorstände ebenfalls für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben mitverantwortlich! Werden Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht festgestellt, so kann es, je nach Umfang, zu Verwarnungen, Anordnungen zur Mängelbeseitigung oder sogar zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld kommen. Die Zusammenarbeit der Pflanzenschutzdienste mit Umwelt- und Naturschutzbehörden führt unter Umständen zu weitreichenderen Ermittlungen.
 

Die Ergebnisse der Pflanzenschutz Kontrollen werden im Jahresbericht Pflanzenschutz-Kontrollprogramm veröffentlicht, der zum einen über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und zum anderen an die Europäische Kommission weitergeleitet wird. Zudem werden aus den Beobachtungen Rückschlüsse gezogen, ob die bestehenden Rechtsvorschriften einer Anpassung bedürfen, also mit anderen Worten verschärft werden müssen, um zukünftige Verstöße zu vermeiden. 
 

Derzeit liegt der Jahresbericht 2022 vor – schwebende Verfahren, die sich aufgrund von Anhörungen über einen längeren Zeitraum hinweg ziehen können, sind unter Umständen darin noch nicht erfasst. 
 

2022 erfolgten insgesamt 209 Kontrollen im Bereich „Flächen für die Allgemeinheit“, davon 51 auf Golfanlagen und 32 auf Sport- und Freizeitplätzen. Zudem wurden 109 Kontrollen im Bereich öffentliche Parks und Gärten, öffentlich zugängliche Wege und Plätze, Friedhöfe und Straßenbegleitgrün durchgeführt. Auf den 51 kontrollierten Golfanlagen wurden 16 Verstöße gegen die geltenden Vorschriften festgestellt, dies entspricht einem Anteil von 31 %! Dieser Anteil entspricht den Ergebnissen aus den Jahren 2020 und 2021! Bei den 32 besuchten Sport- und Freizeitplätzen kam es zu 5 Beanstandungen, ein Anteil von 16 %! Die 109 Kontrollen in den diversen, unter die Kategorie „Flächen für die Allgemeinheit“, fallenden Bereichen führten zu 28 Beanstandungen, was einem Anteil von 26 % entspricht. 
 

Wie bereits im letzten Bericht wird auch diesmal nicht mehr im Einzelnen auf die Art der Beanstandungen auf Golfanlagen eingegangen. Die allgemeine Nennung der vorgefundenen Verstöße bezieht sich auf die üblichen Mängel: Pflanzenschutzeinsatz auf Nichtkulturland (Wege, Plätze), Fund von PSM mit abgelaufener Zulassung oder Anwendungsverbot, mangelhafte Dokumentation der Pflanzenschutz-Anwendungen, nicht Einhalten der Auflagen und Anwendungsbestimmungen. 
 

In den Themenkomplex Pflanzenschutz auf Golfanlagen und die damit verbundene Verantwortung sind, mehr denn je, alle Beteiligten einzubeziehen, vom Greenkeeping, über die Manager, Vorstände und Betreiber bis hin zu den Golfern. Hier gilt es, nicht nur Klarheit in sich immer wieder zu aktualisierende fachliche Inhalte zu bringen. Vor dem Hintergrund der verschärften Auflagen, der Notwendigkeit einer deutlich intensivierten mechanischen Pflege zur Vorbeugung und einer stark eingeschränkten Anzahl an wirksamen PSM besteht eine wichtige Aufgabe darin, Verständnis und ein Umdenken bei den Golfern zu erzielen. 


Autorin: Beate Licht Greenkeepers Journal 2/2024

 

<< Zurück