Update zu den PS-Aufzeichnungspflichten ab 2026
Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2023/564 und der Änderung des Art. 67 der VO (EU) 1107/2009 zur Aufzeichnung von Pflanzenschutzmittel (PS)-Anwendungen muss ab 01.01.2026 die Dokumentation in einer abgeänderten Form geführt werden. Ursprünglich war ab diesem Zeitpunkt auch schon eine elektronische, maschinenlesbare Form geplant.
Eine neue beschlossene Änderung erlaubt nun den EU-Mitgliedsstaaten die elektronische, maschinenlesbare Aufzeichnung um ein Jahr auf den 01.01.2027 zu verschieben. Deutschland hat dieser Verschiebung in den EU-Gremien zugestimmt und das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) wird nun die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.
Wichtig: Diese Verschiebung gilt nicht für den neuen Aufzeichnungsumfang, dieser ist bereits ab dem 01.01.2026 zwingend erforderlich! Handschriftliche Notizen oder reine PDFs sind schon ab 2026 nicht mehr ausreichend. Die Aufzeichnung sind auch weiterhin vor Ort durch den sachkundigen Anwender zu führen. Dies muss zukünftig jedoch zeitnah, d.h. spätestens 30 Tage nach der Anwendung, erfolgen. Auf Anfrage müssen die Unterlagen den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Inhalte:
- Vor- und Zuname des sachkundigen Anwenders
- Kultur mit EPPO-Code, für Sportrasen: 3AMGC
- Flächenbezeichnung
- Lage der behandelten Fläche (GPS-Punkte oder Daten, die eine Verortung ermöglichen oder alternativ Satelliten- bzw. Luftbilder und Einzeichnen und Bezeichnen der Flächen)
- Umfang der behandelten Einheit (Fläche/Teilfläche)
- Datum der Anwendung (Uhrzeit nur bei Indikationen mit zeitlichen Einschränkungen wie z.B. Bienenschutz)
- Vollständiger Name des eingesetzten Pflanzenschutzmittels (PSM) mit der Zulassungsnummer
- Verwendete Menge (Aufwandmenge)
- Art der Verwendung, Oberflächen: § 17-Fläche, Sport- oder Golfrasen
Das JKI arbeitet derzeit noch an einer einheitlichen Syntax (Datenschema) für die digitalen Berichte – also an Spaltennamen, Bezeichnungen und deren Reihenfolge.
Mitgliederstaaten der EU könnten zusätzliche Daten verlangen, aber es gibt zur Zeit dafür keine rechtliche Grundlage.
Wir bleiben weiter für Sie dran und halten Sie auf den verschiedenen Veröffentlichungskanälen auf dem Laufenden!
Quellen:
BAYERISCHER BAUERNVERBAND: www.bayerischerbauernverband.de/themen/erzeuger-vermarktung/neue-vorgaben-fuer-dokumentation-von-pflanzenschutz-anwendungen-35780
LANDWIRTSCHAFTKAMMER NRW: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/elektronische-aufzeichnungen.htm
ZENSCHUTZDIENST HESSEN: https://llh.hessen.de/pflanze/pflanzenschutz/pflanzenschutz-dokumentation-neuerungen-2026/
Autor: Beate Licht | Greenkeepers Journal 4/25