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Vorschlag EU-Pflanzenschutzverordnung findet keine Mehrheit im EU-Parlament – was bedeutet das für den Golfsport?

Bereits im Sommer 2022 wurde von der EU-Kommission ein Vorschlag für eine „Verordnung über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR)“ vorgelegt, mit dem Ziel einer Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln um 50 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Entwurf enthielt ein vollständiges Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln in den sogenannten sensiblen Gebieten, zu denen neben Parks, Spielplätzen und Schulen auch die Golfanlagen gehören.

Am 22. November 2023, fand im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung über den Entwurf statt, die mit einer Ablehnung endete. Ein Antrag auf eine erneute Überarbeitung fand ebenfalls keine Mehrheit. Somit hat das EU-Parlament keinen Standpunkt festgelegt und kann auch nicht in die abschließenden Verhandlungen (Trilog-Verfahren) gehen.

Theoretisch bestehen nun noch zwei eher unwahrscheinliche Möglichkeiten, doch noch einen Beschluss zu fassen. Zum einen kann die EU-Kommission den Vorschlag zurückziehen, ihn überarbeiten und neu vorlegen. Damit ist vor den im Juni 2024 anstehenden EU-Wahlen eher nicht zu rechnen. Zum anderen könnte es auch noch zu einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten kommen, die dann das EU-Parlament über ihre Vorlage abstimmen lassen müssten. Hierfür wird jedoch die absolute Mehrheit benötigt, wovon nicht auszugehen ist.

„Als Dachverband für Golf in Deutschland, haben wir uns national und international im Verbund mit anderen Organisationen politisch stark eingebracht. Eine kontinuierliche Reduzierung chemischen Pflanzenschutzes bleibt zwar das Gebot der Stunde, aber doch bitte in einem strukturierten und auch Interessen wahrenden Prozess; also anders als das bisher geplante ad hoc-Komplettverbot bei der Anwendung auf Sportrasen“, gibt DGV-Vorstand Alexander Klose, mit Zuständigkeit auch für den „Grünen Bereich“, zu bedenken; und weiter: „Im gesamten Prozess ist der Sportrasen letztlich ,eine Nische‘, aber dieser haben wir in Politik und bei Behörden national ebenso eine Stimme gegeben, wie in Brüssel. Das reichte bis zu einer finanziellen DGV-Unterstützung des Europäischen Golfverbandes (EGA), der Türen in den europäischen Institutionen öffnen konnte.“

Unabhängig von den weiteren Entwicklungen gilt es, weiterhin intensiv an Standort-spezifischen Pflegekonzepten zu arbeiten, die einen weitgehenden Verzicht auf den chemischen Pflanzenschutz ermöglichen. Die in Deutschland bestehende Pflanzenschutzgesetzgebung ist streng und unterliegt Kontrollen, zudem wird sich in Zukunft die Verfügbarkeit von Wirkstoffen für den Einsatz auf Sportrasenflächen weiter reduzieren.

„Daher gibt die politische Uneinigkeit in Brüssel den Golfanlagen eine unverhoffte Atempause, die sie zur Anpassung ihres Pflegemanagements nutzen sollten“, so Beate Licht, Leiterin des DGV-Arbeitskreises Integrierter Pflanzenschutz.