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Praxisnahe Hilfe zur Überprüfung der IPS-Umsetzung

Der Integrierte Pflanzenschutz (IPS) wurde bereits mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Unser geltendes Pflanzenschutzgesetz enthält nicht nur die Definition, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, sich an die Grundsätze des IPS zu halten. Ziel ist es, durch eine Kombination aller verfügbaren Maßnahmen zur Vermeidung eines Krankheits- oder Schädlingsbefalls, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf das notwendige Maß zu reduzieren. Durch die verstärkte Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren soll die Abhängigkeit von chemischen PSM gesenkt werden.

 

Die von den zuständigen EU-Behörden in den letzten Jahren durchgeführten Überprüfungen haben eine uneinheitliche und unzureichende Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsländern ergeben. Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die geltenden Vorschriften als „nicht streng genug“ erwiesen haben und nicht überall in gleichem Maße umgesetzt wurden. Aus diesem Grund wurde im Juni 2022 auch der Entwurf einer Verordnung zur „Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (SUR) veröffentlicht. ...

 

Lesen Sie den kompletten Beitrag (Greenkeepers Journal 4/2022) HIER.

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