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Praxisnahe Hilfe zur Überprüfung der IPS-Umsetzung

Schwerpunktkontrolle Pflanzenschutz

Der Integrierte Pflanzenschutz (IPS) wurde bereits mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Unser geltendes Pflanzenschutzgesetz enthält nicht nur die Definition, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, sich an die Grundsätze des IPS zu halten. Ziel ist es, durch eine Kombination aller verfügbaren Maßnahmen zur Vermeidung eines Krankheits- oder Schädlingsbefalls, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf das notwendige Maß zu reduzieren. Durch die verstärkte Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren soll die Abhängigkeit von chemischen PSM gesenkt werden.

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