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Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf das Greenkeeping

Arbeitsschutz und -sicherheit

Die Auswirkungen auf die Golfanlagen und insbesondere das Greenkeeping sind vielseitig. Vor dem Hintergrund einer unklaren Zeitschiene und existenziellen Ängsten, werden Diskussionen durchaus unterschiedlich geführt. Über der einen Anlage schwebt das Damoklesschwert der Kurzarbeit, im Nachbarclub nutzt man die spielerfreie Zeit für umfassende mechanische Arbeiten, wie Tiefenlockern der Grüns, Nachsaaten oder Sanden der Fairways. In jedem Fall ist es auf allen Anlagen das Gebot der Stunde an die Sicherheit und Gesundheit der Pflegemannschaft zu denken. Wie auch bei den anderen anfallenden Arbeiten, gilt es auch im Hinblick auf das Virus eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die die jeweiligen individuellen Maßnahmen enthält.

 

Neben den allgemeinen Hygieneregeln, die auch zum Schutz vor Grippe zu beachten sind, wie Händeschütteln vermeiden, gründliches Händewaschen, Niesen und Husten in die Armbeuge und Abstand halten, gelten spezifische betriebliche Schutzmaßnahmen:

 

  • Dienstbesprechungen mit Sicherheitsabstand durchführen
  • Pflegemannschaft in kleine Teams einteilen
  • Waschmöglichkeiten optimieren durch geeignete Hautreinigungs- und -pflegemittel. Einsatz von Papiertüchern, da textile Handtücher bei Mehrfachnutzung unhygienisch sind.
  • Pausenzeiten teilen
  • Sozialräume häufig oder dauernd lüften
  • Desinfektion von Geräten, Maschinen, Türklinken etc. entsprechend den Empfehlungen der Branchen- und Berufsverbände sowie der Bundes- und Landesregierungen und des Robert-Koch-Instituts

 

Wie geht man mit der Situation um, wenn ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit Symptome aufweist? Wer betreut den Mitarbeiter, an wen muss eine Information gehen? Zudem sollte eine Vertretungsplanung bestehen, damit es bei Ausfällen innerhalb der Mannschaft weitergeht. Hier ist zu klären, wer wessen Aufgabe übernehmen kann wie z.B. Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen.

 

Fahrten zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit sind erlaubt. Im Zuge der sich verschärfenden Ausgangsbeschränkungen ist es empfehlenswert, „Passierscheine“ zu erstellen. Hier genügt die Bestätigung der Golfanlage, dass der Mitarbeiter zur Ausübung seiner Tätigkeit zwischen Wohnung und Golfanlage pendeln muss.

 

Auf der Seite der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG steht unter www.SVLFG.de/corona-info eine Betriebsanweisung zum Download zur Verfügung (Download PDF).

 

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung bilden die Grundlage für das zu dokumentierende Mitarbeitergespräch bzw. die Unterweisung.

 

Bei Fragen empfiehlt es sich, sich an die Mitarbeiter der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. die clubeigene Fachkraft für Arbeitssicherheit zu wenden.

 

Autorin: Beate Licht | Greenkeepers Journal 1/2020


Tipp aus der Greenkeeping-Szene

Johannes Große Schulte, HGK Vestischer Golfclub Recklinghausen e.V.

„Als Mitglied der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau habe ich über den sicherheitstechnischen Dienst eine vorformulierte Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt bekommen. Folgenden Vordruck habe ich in Verbindung mit der Betriebsanweisung für eine Unterweisung meiner Mitarbeiter genutzt. Kleiner zusätzlicher Tipp: Wir lassen im Betrieb die Türen geöffnet, so wird ein Berühren der Türklinken vermieden. Zudem habe ich die Erfahrung gemacht, dass die anfangs häufige Erinnerung an das Einhalten des Sicherheitsabstandes verinnerlicht wurde.“