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Kennzeichnung von Saatgutmischungen

Basiswissen Greenkeeping

Zum Schutz der Verbraucher wurden bereits 1968 in der Saatgutmischungsverordnung erste Grundlagen für die Anerkennung, Kennzeichnung und den Vertrieb von Saatgutmischungen gelegt. Heute werden die wesentlichen Anforderungen im Saatgutverkehrsgesetz (SaatG), der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz (SaatArtV) und der Saatgutverordnung (SaatgutV) definiert. Entsprechende Saatgutmischungen dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn die gesetzlichen Grundlagen eingehalten werden. Hierfür ist der jeweilige Inverkehrbringer verantwortlich, eine stichprobenartige Kontrolle wird von der Saatgutverkehrskontrolle der einzelnen Bundesländer durchgeführt.

 

Das vorliegende Beispiel soll die wichtigsten Grundlagen aufzeigen. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine exemplarische Erläuterung zu Großpackungen (≥ 10 kg) handelt. Generell gilt, dass für jede Saatgutmischung ein entsprechender Antrag bei der jeweiligen Anerkennungsstelle gestellt werden muss. Mischungen dürfen nur zertifiziertes (Sorten-)Saatgut oder als Handelssaatgut zugelassene Komponenten enthalten. Letzteres gilt für Arten, die nicht im Artenverzeichnis (SaatArtV) aufgeführt sind. Dies spielt im Bereich der Profi-Rasenmischungen eine untergeordnete Rolle, ist jedoch bei Mischungen für extensive Begrünungsflächen von hoher Bedeutung. Die vorgeschriebene Verwendung von zertifiziertem Saatgut garantiert gleichzeitig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Normen der Saatgutqualität (Keimfähigkeit, Reinheit und Feuchtigkeit) eingehalten werden.

Grundsätzlich ist jede Packung des Saatgutes mit einem Etikett zu kennzeichnen. Das Etikett muss bei Großpackungen rechteckig und mindestens 110 x 67 mm groß sein. Für Mischungen sind ausschließlich grüne Etiketten zu verwenden, wohingegen zum Beispiel zertifiziertes (Sorten-)Saatgut ausschließlich mit blauen Etiketten gekennzeichnet wird.

 

Quellen des Beitrags

Saatgutverkehrsgesetz (SaatG); aufgerufen am 29.01.2020: www.gesetze-im-internet.de/saatverkg_1985/

Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten (SaatgutV); aufgerufen am 29.01.2020: www.gesetze-im-internet.de/saatv/BJNR001460986.html#BJNR001460986BJNG000102377

 

Autor: Timo Blecher | Greenkeepers Journal 1/2020