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Pflanzenschutz-Dokumentation in der Praxis

GVD stellt digitale Dokumentationshilfe bereit

Bereits in den Ausgaben 3/25 (nachzulesen HIER) bzw. 4/25 (nachzulesen HIER) unseres FachMagazins Greenkeepers Journal haben wir zum Thema Pflanzenschutz-Dokumentation informiert. Auch wenn die ursprünglich schon ab diesem Jahr geplante elektronische, maschinenlesbare Form um ein Jahr auf den 01.01.2027 verschoben wurde, ist der neue Aufzeichnungsumfang bereits seit dem 01.01.2026 zu erfüllen.
 

Nun gibt der Greenkeeper Verband Deutschland (GVD) eine Hilfestellung, damit die neuen rechtlichen Anforderungen erfüllt werden können: In Anlehnung an einen Entwurf der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wurde eine Excel-Datei erstellt, die alle erforderlichen Inhalte aufführt. Die Datei ist neben ergänzenden Begriffserläuterungen hier auf der Websiteabrufbar, sie finden Sie aber auch auf der GVD-Website.
 

Diese Form der Dokumentation wird in allen Bundesländern anerkannt und kann für die aktuellen Aufzeichnungen verwendet werden. Die Datei verbleibt beim Anwender, nach wie vor gilt die dreijährige Aufbewahrungsfrist. Im Rahmen der Pflanzenschutzkontrollen werden die Unterlagen überprüft, eine Übermittlungspflicht besteht nur nach Aufforderung durch den amtlichen Dienst!
 

Bis zum 31. Dezember 2026 ist es noch zulässig, die Dokumentation schriftlich oder in elektronischer Form zu führen – vorausgesetzt, die erfassten Daten entsprechen den aktuell geltenden gesetzlichen Inhalten. Unsere Empfehlung lautet jedoch, sich bereits jetzt mit der elektronischen Dokumentation zu befassen!
 

Ausblick 2027

Sollten sich aufgrund von Anforderungen seitens des Bundes noch weitere Anpassungen ergeben, werden wir zeitnah informieren.

Ergänzend eine Info über eine Alternative, die jedoch nicht bundesweit zur Verfügung steht und auch nicht auf den Einsatz im Bereich Sportrasen ausgelegt ist: Es handelt sich um die Online-Plattform ,PSM-DOK‘, über die Pflanzenschutzanwendungen kostenfrei und ohne Registrierung, in einem elektronischen und maschinenlesbaren Format dokumentiert werden können. Die Seite ist über www.psmdoc.de erreichbar. Das Angebot gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen nutzen die Online-Plattform nicht und arbeiten derzeit mit eigenen Alternativen.

 

Autor:  Beate Licht | Greenkeepers Journal 1/26

 

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