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Zugelassene und genehmigte PSM

PSM für die Anwendung auf Golfplätzen – Update: September 2020

Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nach ­ § 17 nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden: Zugelassene PSM, deren Eignung in einem Zulassungsverfahren vom BVL festgestellt worden sind, oder die für die Anwendung genehmigt worden sind.

 

Derzeit handelt es sich um folgende ­Pflanzenschutzmittel:

  • Wachstumsregulatoren: PrimoMaxx II, ­Regalis Plus
  • Fungizide: Heritage, Signum, Medaillon TL, Previcur Energy, ­Exteris Stressgard, KUMAR
  • Herbizide: Dicotex, BANVEL 480 S, HAKSAR Ultra 260 EW
  • Insektizide: Karate Zeon

Zum 31.12.18 erfolgte der Widerruf für den Wirkstoff Quinoclamin. Somit ist am 30.06.20 auch die Aufbrauchfrist für Mogeton und Mogeton TOP abgelaufen und eventuelle Reste sind entsorgungspflichtig.

 

Auflagen, Anwendungs­bestimmungen,­Warte­zeiten

Das BVL (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz) versieht Zulassungen und Genehmigungen mit Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Wartezeiten. Deren Inhalte sind auf dem Etikett und in den Gebrauchsanweisungen zu finden. Zudem gibt es, für die unter § 17 genehmigten Mittel, darüber hinaus gehende zusätzliche Auflagen, die dann wiederum in der Tabelle § 17 zu finden sind. Zusammengenommen stellen sie Risikominderungsmaßnahmen dar und sind damit die bindende Voraussetzung für einen Einsatz der jeweiligen Mittel.

 

Ein besonderes Augenmerk bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gilt dem Schutz der gefährdeten Personengruppen, Anwohnern und Mitarbeitern. Dies spiegelt sich in den Bestimmungen zur Information und Sperrung der Flächen wieder. Generell gilt, dass die behandelten Flächen erst nach dem Abtrocknen des Spitzmittelbelages wieder betreten werden dürfen.2018 wurden die bisher bestehenden SF-Auflagen vom BVL in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) neu bewertet. Es wurden weitere Anwendungsbestimmungen erlassen, die dem Gesundheitsschutz von Anwendern, Arbeitern und unbeteiligten Dritten dienen und das Gefährdungsrisiko auf ein Mindestmaß reduzieren sollen. So finden sich beim Herbizid HAKSAR Ultra neue Auflagen, wie SF 276-28RA und SF 278-2RA, zum Schutz bei Nachfolgearbeiten auf den behandelten Flächen. Anwendungsauflagen sind eine Vorschrift, eine Missachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet.

 

Einen Überblick über die derzeitige Rechtslage liefert die Internetseite des BVL (www.bvl.bund.de) unter der Rubrik „Pflanzenschutzmittel“. Es besteht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der bestehenden Genehmigungen, ihrer Auflagen und der jeweiligen Zulassungssituation. Download der kompletten Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den zugelassenen und genehmigten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: bit.ly/2DHKK2t.

 

 

Autorin: Beate Licht, Vorsitzende DGV-AK Integrierter Pflanzenschutz (IPS) | Greenkeepers Journal 3/2020

 

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