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Zugelassene und genehmigte Pflanzenschutzmittel

PSM für die Anwendung auf Golfplätzen – Stand: März 2018

Das Thema Pflanzenschutz und -mittel beschäftigt uns seit Jahren. Sei es auf den GVD-Regionalverbandstagungen, den Veranstaltungen des Bundesverbandes oder zunehmend auch auf den Treffen der anderen Golf-Fachverbände. Gerade für die nicht in der Platzpflege in Deutschland direkt Beschäftigten ist es kaum mehr möglich, auf dem Laufenden zu bleiben: Welche Pflanzenschutzmittel (PSM) sind noch zugelassen, welche laufen (wann) aus oder wie lange dürfen sie noch ausgebracht werden? Eine von Beate Licht (Vorsitzende des DGV-AK Integrierter Pflanzenschutz) auf der Website des Greenkeeper Verbandes Deutschland (GVD) im Login-Bereich für seine Mitglieder stets aktuell gehaltene Liste aller wichtigen Informationen soll hier Abhilfe schaffen.

 

Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden. § 17 des Pflanzenschutzgesetzes lässt drei Möglichkeiten zu:

  1. Zugelassene PSM mit geringem Risiko
    Derzeit sind hier keine PSM zu finden, weil auf EU-Ebene bisher noch keine Wirkstoffe genehmigt ­ wurden, die diese Kriterien ­erfüllen.
  2. Zugelassene PSM, deren Eignung in einem Zulassungsverfahren festgestellt worden sind.
    Derzeit: Dithane NeoTec, Previcur Energy, Karate Zeon
  3. Zugelassene PSM, die vom BVL für die Anwendung genehmigt worden sind.
    Fungizide: Heritage, Signum, ­Medaillon TL und Interface
    Herbizide: Banvel M sowie PrimoMaxx II, Regalis Plus

 

Die Aufbrauchfristen für die Mittel: Banner Maxx (30.04.2017), Fonganil Gold ( 30.06.2017) und Duplosan KV-Combi (30.06.2017) sind bereits in 2017 erloschen und somit dürfen diese PSM nicht mehr eingesetzt werden.

 

Zudem hat das BVL die Zulassung aller PSM mit dem Wirkstoff Iprodion zum 05.03.2018 widerrufen! Abverkaufs- und Aufbrauchfrist wurden auf den 05.06.2018 festgelegt. Danach sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig!

 

Der Gesetzgeber hat im Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) ein hohes Schutzniveau für Anwender, unbeteiligte Dritte und den Naturhaushalt vorgesehen. Es besteht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der bestehenden Genehmigungen, ihrer Auflagen und der jeweiligen Zulassungssituation.

 

Auf Golfplätzen dürfen zudem diverse Moosvernichter und Unkrautvernichter mit Rasendünger eingesetzt werden. Die Produkte, die hierfür festgelegten Risikominderungsmaßnahmen, in Form der Anwendungstechnik, sowie zusätzliche Anwendungsbestimmungen, sind der Tabelle des BVL zu entnehmen.

 

Download der kompletten Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den zugelassenen und genehmigten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: bit.ly/2DHKK2t

 

Autorin: Beate Licht | Greenkeepers Journal 01/2018

 

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