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Zugelassene und genehmigte PSM

PSM für die Anwendung auf Golfplätzen – Update: Februar 2021

Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, dürfen nach § 17 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) nur bestimmte Pflanzenschutzmittel (PSM) angewendet werden: Zugelassene PSM, deren Eignung in einem Zulassungsverfahren vom BVL festgestellt worden sind, oder die für die Anwendung genehmigt worden sind.

 

Einen Überblick über die derzeitige Rechtslage liefert die Internetseite des BVL (www.bvl.bund.de) unter der Rubrik „Pflanzenschutzmittel“. Es besteht die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung der bestehenden Genehmigungen, ihrer Auflagen und der jeweiligen Zulassungssituation. Download der kompletten Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den zugelassenen und genehmigten Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind: bit.ly/2DHKK2t.

 


Zweites biologisches Kontaktfungizid zugelassen

Das BVL hat den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Romeo für Golfrasen auf §17 PflSchG „Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind“ im Rahmen einer Zulassungserweiterung genehmigt.

 

Bei dem Wirkstoff handelt es sich um die nicht lebenden Zellwände des Hefepilzes Sacchamyces cerevisiae. Die Wirkung beruht auf der Vortäuschung eines Pilzbefalls, wodurch es zur Aktivierung der pflanzeneigenen Abwehrkräfte kommt. Mittel, deren Wirkung auf einer systemisch induzierten Resistenz beruhen, müssen frühzeitig und wiederholt eingesetzt werden.

 

Da es sich um eine Kontaktwirkung handelt, sollte bei Infektionsgefahr der vorbeugende Einsatz erfolgen. Die Aufwandmenge beträgt 0,75 kg/ha in 500-1.000 l Wasser /ha. Genehmigt sind maximal 25 Anwendungen mit einem Abstand von 7 Tagen.

 

Zum Einsatz von Biologicals

Biologicals sind Pflanzenschutzmittel auf Basis biologischer Wirkstoffe bzw. Ausgangsstoffe. Grundsätzlich ist anzumerken, dass aus anderen Kulturen Untersuchungen vorliegen, die bei einem niedrigen bis mittleren Befallsdruck 30-60 %ige Wirkungsgrade erreichen. Je höher der Befallsdruck, umso schwächer die Wirkung. Ein frühzeitiger, vorbeugender Einsatz ist notwendig, Wiederholungen erhöhen die Wirksamkeit. Sinnvoll ist zudem die Einbindung in IPS-Strategien.

 

Wirkstoff: Cerevisane

Schaderreger: Schneeschimmel, Typhula-Fäule, Dollarflecken, Fusarium-Arten, Rhizoctonia, Anthracnose, Blattflecken, Leptosphaerulina

Anwendungsbereich: Funktionsflächen auf Golfplätzen

Anwendungsbestimmungen: NW 642-1, SF 251, SF 252


Infokasten Sachkundeausweis

Pflanzenschutzmaßnahmen auf Golfanlagen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben. Eine ordnungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) basiert auf einem sachkundigen Anwender, dem bestimmungsgemäßen Einsatz eines zugelassenen PSM, der Ausbringung mit einem geprüften Pflanzenschutzgerät sowie der Berücksichtigung aller Auflagen und Anwendungsbestimmungen.

§ 9 des Pflanzenschutzgesetzes regelt die „persönlichen Anforderungen“ an Anwender, Berater und Verkäufer von PSM. So müssen alle Personen, die beruflich PSM anwenden, über sie beraten oder sie verkaufen, einen Sachkundenachweis besitzen.

 

Damit die Genehmigung zur Anwendung von PSM erhalten bleibt, gilt grundsätzlich eine Fortbildungspflicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, deren Einhaltung in Eigenverantwortung liegt. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach §7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden. Ohne aktuell gültige Sachkunde dürfen auch keine sachkundepflichtigen Tätigkeiten ausgeübt werden!


Autorin: Beate Licht, Vorsitzende DGV-AK Integrierter Pflanzenschutz (IPS) | golfmanager 1/2021

 

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