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Praxisnahe Hilfe zur Überprüfung der IPS-Umsetzung

Schwerpunktkontrolle Pflanzenschutz

Der Integrierte Pflanzenschutz (IPS) wurde bereits mit der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln für alle Mitgliedstaaten verbindlich vorgeschrieben. Unser geltendes Pflanzenschutzgesetz enthält nicht nur die Definition, sondern auch die gesetzliche Verpflichtung, sich an die Grundsätze des IPS zu halten. Ziel ist es, durch eine Kombination aller verfügbaren Maßnahmen zur Vermeidung eines Krankheits- oder Schädlingsbefalls, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf das notwendige Maß zu reduzieren. Durch die verstärkte Nutzung nichtchemischer Pflanzenschutzverfahren soll die Abhängigkeit von chemischen PSM gesenkt werden.

 

Die von den zuständigen EU-Behörden in den letzten Jahren durchgeführten Überprüfungen haben eine uneinheitliche und unzureichende Umsetzung der Richtlinie in den Mitgliedsländern ergeben. Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die geltenden Vorschriften als „nicht streng genug“ erwiesen haben und nicht überall in gleichem Maße umgesetzt wurden. Aus diesem Grund wurde im Juni 2022 auch der Entwurf einer Verordnung zur „Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (SUR) veröffentlicht. Diese enthält nun das konkrete 50%-Reduktionsziel bis 2030 sowie ein Verbot des Einsatzes von PSM in sensiblen Gebieten, das auch die Sportrasenflächen bedroht (s. Beitrag im Greenkepers Journal 3/22, S. 66ff.) und wäre in allen Mitgliedsstaaten direkt verbindlich, ohne eine Umsetzung in nationale Gesetze.

Da sich auch in Deutschland keine Fortschritte beim IPS und anderen alternativen Konzepten zeigen, wurden die Pflanzenschutzdienste der Länder bereits 2021 verpflichtet, im Rahmen ihrer Pflanzenschutz-Fachrechtskontrollen, zukünftig auch die Umsetzung des IPS strikter zu überprüfen. Corona-bedingt fanden diese spezifischen IPS-Kontrollen bisher noch nicht in vollem Umfang statt, sind aber zukünftig vorgesehen.

Zur Vorbereitung und Unterstützung haben die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer die Broschüre „Die allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes – Hilfe zur Umsetzung und Dokumentation“ erstellt. Diese enthält auch den Fragebogen, der sich inhaltlich an den acht Grundsätzen des IPS orientiert:

 

  1. Vorbeugung
  2. Überwachung
  3. Entscheidung
  4. Bevorzugung alter-nativer Maßnahmen
  5. Zielgenaue Anwendung
  6. Notwendiges Maß
  7. Resistenzvermeidung
  8. Erfolgskontrolle

 

Anpassung auf den Sportrasen

Naturgemäß richtet sich der Fragebogen in erster Linie an die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe und enthält deshalb auch Maßnahmen, die beim Sportrasen keine Rolle spielen, wie beispielsweise die Fruchtfolge. Der DGV-AK IPS hat eine Anpassung an den Sportrasen vorgenommen – das entsprechende Formular finden Sie HIER (Download PDF), auf dem DGV-Service-Portal oder auf der GVD-Website.

Ablauf der Überprüfung

Der Fragebogen ist vom sachkundigen Greenkeeper auszufüllen, indem die zutreffenden Maßnahmen angekreuzt und gegebenenfalls ergänzt werden. Bei einer Kontrolle ist er dann vorzulegen und kann zudem als Gesprächsgrundlage genutzt werden, da sich nicht jeder Kontrolleur im Bereich der Sportrasenpflege im Detail auskennt. Im Anschluss verbleibt er dann aber vor Ort, es wird lediglich im Protokoll vermerkt, dass die Grundsätze des IPS eingehalten werden. Liegt der Fragebogen zum Zeitpunkt der Kontrolle jedoch nicht vor, muss er im Beisein der Kontrolleure ausgefüllt werden!

 

Empfehlung

Im Sportrasen werden viele vorbeugende Maßnahmen, wie das Filzmanagement oder die Taukontrolle, routinemäßig durchgeführt. Die Struktur des Fragebogens kann auch helfen, sich Gedanken über die auf den Anlagen angewendeten IPS-Maßnahmen zu machen. Kreuzen Sie nicht nur die entsprechenden Maßnahmen an, sondern tragen Sie gegebenenfalls auch zusätzliche Maßnahmen ein! Heften Sie den ausgefüllten Fragebogen zusammen mit den sonstigen Unterlagen und Nachweisen zum Pflanzenschutz in Ihrem Pflanzenschutz-Ordner ab!

Fazit

Unabhängig von den weiteren Entwicklungen hinsichtlich der EU-Verordnung stellt bereits jetzt der IPS die Grundlage einer nachhaltigen Sportrasenpflege dar. Zukünftig gilt es, die bereits bestehenden Leitlinien zu überarbeiten, damit sie dem Praktiker eine Hilfestellung bei der Umsetzung des IPS geben. Aus diesem Grund muss eine dynamische Anpassung an neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis möglich sein. Auf der anderen Seite stellt die EU gewisse Anforderungen. Das oberste Ziel muss es jedoch sein, Akzeptanz bei den Anwendern zu finden!

 

Autorin:Beate Licht | Greenkeepers Journal 4/2022


Zuwachs bei Biologicals – Weiteres PSM durch BVL zugelassen

Als „Biologicals“ werden Pflanzenschutzmittel (PSM) bezeichnet, die natürlichen Ursprungs sind und einen erwünschten Effekt auf Kulturpflanzen ausüben. Das beinhaltet sowohl Produkte, die vor Krankheiten oder Schadinsekten schützen sollen, als auch Produkte, die die Pflanzenvitalität verbessern. Ihr Einsatz muss vorbeugend erfolgen und idealerweise in eine IPS-Strategie eingebunden werden. Der Anwendungszeitpunkt ist auch deshalb von zentraler Bedeutung, weil die Umweltbedingungen großen Einfluss auf die Wirkung haben.

 

Mit Harmonix Turf Defense, einem Bacillus amyloliquefaciens-Präparat (Stamm QST 713, vormals B. subtilis) mit Indikationszulassung für Anthracnose, Dollarfleck und Schneeschimmel, steht ein weiterer Vertreter für den Einsatz auf Sport- und Golfrasen zur Verfügung.

 

Der Antrag auf Zulassung wurde bereits 2020 durch Bayer CropScience gestellt, die Bewilligung erfolgte aber erst zum 27.09.2022. Zwischenzeitlich hat Bayer jedoch den gesamten Geschäftsbereich „Environmental Science Professional“ verkauft. Das neu gegründete und weltweit agierende Unternehmen Envu, mit Sitz in Cary, North Carolina, übernimmt nun die Vermarktung der etablierten Produkte und wird sich auch weiter im Sportrasenbereich engagieren.

 

Bedingt durch die betriebliche Umstellung wird, laut Aussage Envu, das Produkt erst Ende 2023 auf dem Markt zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund wird Harmonix Turf Defens zur Zeit auch noch nicht auf der aktuellen Liste der „Zugelassenen und genehmigten PSM“ aufgeführt. Wir werden sie bei Verfügbarkeit im Markt zeitnah und umfassend informieren.

 

Autorin: Beate Licht | Greenkeepers Journal 4/2022

 

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