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Greenkeeper – sachkundig im Pflanzenschutz

Basiswissen Greenkeeping

Pflanzenschutzmaßnahmen auf Golfanlagen unterliegen einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben. Eine ordnungsgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) basiert auf

 

  • einem sachkundigen Anwender,
  • dem bestimmungsgemäßen Einsatz eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels,
  • der Ausbringung mit einem geprüften Pflanzenschutzgerät sowie
  • der Berücksichtigung aller Auflagen und Anwendungsbestimmungen.

 

Die EU-weite Harmonisierung des Pflanzenschutzrechtes beinhaltet ein hohes Schutzziel: Es gilt, den Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutz-Maßnahmen für die Gesundheit von Mensch, Tier, auf das Grundwasser und den Naturhaushalt entstehen können, vorzubeugen.

 

§ 9 des Pflanzenschutzgesetzes regelt die „persönlichen Anforderungen“ an Anwender, Berater und Verkäufer von PSM. So müssen alle Personen, die beruflich PSM anwenden, über sie beraten oder sie verkaufen, einen Sachkundenachweis besitzen. Dementsprechend werden Sachkunde-Nachweise in zwei Ausführungen ausgestellt:

 

  • Sachkundenachweis für die Anwendung/Beratung: Berechtigt zur Anwendung, Beratung und Aufsicht der Anwendung
  • Sachkundenachweis für die Abgabe: Zwingend notwendig für Verkäufer oder Online-Händler

 

Zudem gilt die grundsätzliche Fortbildungspflicht innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren, deren Einhaltung in Eigenverantwortung liegt. Durch die Auffrischung wird quasi die Genehmigung zur Ausbringung von PSM aufrecht gehalten. Die Teilnahme an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme nach §7 Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss durch eine Teilnahmebescheinigung nachgewiesen werden. Ohne aktuell gültige Sachkunde dürfen auch keine sachkundepflichtigen Tätigkeiten ausgeübt werden. Auf diesem Weg kann die Sachkunde auch ruhen, durch den Besuch einer anerkannten Fortbildung muss sie dann aber bei Bedarf wieder aktiviert werden.

 

Wird der 3-Jahres-Zeitraum überschritten, dürfen solange keine PSM eingekauft oder angewendet werden, bis eine anerkannte Fortbildungsmaßnahme besucht wird!


Die Teilnahmebescheinigung einer jeden Fortbildung muss archiviert und bei Kontrolle vorgezeigt werden!

 

➜ Fristen in Abhängigkeit vom Datum der Sachkundeprüfung

 

Autorin: Beate Licht | Greenkeepers Journal 4/2020

 

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