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Genehmigte Grundstoffe für den Pflanzenschutz

Grundstoffe im Integrierten Pflanzenschutz

Zur Begriffsklärung: Grundstoffe sind Substanzen, die nicht zu den Pflanzenschutzmitteln (PSM) gehören, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Stoffe, die die Kriterien eines Lebensmittels erfüllen, gelten als Grundstoff, wie z.B. Bier oder Milch.

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