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Checkliste zur Überprüfung von Kontroll-Anforderungen

Pflanzenschutz-Kontrollschwerpunkt auf Golfanlagen

Die Bundesregierung hat in ihrem Pflanzenschutzkontrollplan 2020 einen Schwerpunkt auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf Golfanlagen gelegt. Nachdem durch die Corona-Pandemie die, bereits im Februar gestarteten, Kontrollbesuche unterbrochen wurden, haben die Behörden nun wieder ihre Arbeit aufgenommen.

 

Golfanlagen sind in der Regel zwar gut aufgestellt, denn sachkundige und regelmäßig fortgebildete Greenkeeper pflegen die Anlagen fachgerecht und der Integrierte Pflanzenschutz ist die Grundlage der Pflege. Trotzdem müssen mitunter Pflanzenschutzmaßnahmen durchgeführt werden, sogar der Einsatz von Wachstumsregulatoren stellt nach dem Gesetz eine Pflanzenschutzmaßnahme dar.

 

Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Auflagen sind alle auf einer Golfanlage handelnden Personen – vom Greenkeeper, über den Manager, Clubvorstände und Betreiber – aufgefordert, sich mit dem Thema zu befassen. Verstöße können nach dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

 

Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Einhaltung der sogenannten Risiko-Minderungsmaßnahmen gelegt werden. Dazu zählen auch das Beachten von Informations- und Sperrfristen als eine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Anwendung des jeweiligen Mittels. Im Rahmen der Anwendungsbestimmungen gilt es beispielsweise auch, Abstandsauflagen unter anderem zu Gewässern einzuhalten und die Drainagesituation der Spielelemente zu überprüfen. Der ganze Themenkomplex ist umfangreich und bedarf einer regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich aktueller Gegebenheiten.

 

Eine Hilfestellung hierbei ist die vom DGV-Arbeitskreis Integrierter Pflanzenschutz zusammengestellte „Checkliste Integrierter Pflanzenschutz“ (Download PDF), anhand derer die Anforderungen überprüft werden können. 

 

Die Liste orientiert sich an den drei Säulen einer gesetzeskonformen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln:

  1. einem sachkundigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln,
  2. der Ausbringung mit einem geprüften Pflanzenschutzgerät und
  3. dem ordnungsgemäßen Einsatz von, für die Anwendung auf Golfanlagen, zugelassenen Pflanzenschutzmitteln.

 

Demnächst auf gmgk-online.de beschäftigen wir uns mit der „Lagerung von Pflanzenschutzmitteln“ sowie der „Persönlichen Schutzausrüstung für Anwender“.


Aufruf

Im Namen des DGV- Arbeitskreises Integrierter Pflanzenschutz (IPS) bitte ich Sie um zeitnahe Rückmeldung, sollte auf Ihrer Anlage bereits eine Schwerpunktkontrolle stattgefunden haben, da die Behörden aus Datenschutzgründen uns diese Informationen nicht zur Verfügung stellen dürfen. Für unsere weitere Arbeit, die wir für Sie (!) leisten, ist es essenziell wichtig, dass wir uns frühzeitig über Umfang und Durchführung der Kontrollen ein Bild machen können!

 

Selbstverständlich werden Ihre Informationen vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben!

 

Rückmeldungen bitte direkt an E-Mail: beate.licht (at) googlemail.com.


Autorin: Beate Licht, Vorsitzende DGV-AK Integrierter Pflanzenschutz | Greenkeepers Journal 2/2020