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Neues Informationsportal für Reisen in Corona-Zeiten

A3M Global Monitoring unterstützt bei Reiseplanung

Corona-bedingt ist der Golftourismus seit dem Lockdown Ende 2020 nahezu komplett zum Erliegen gekommen, selbst innerdeutsche Reisen mit Übernachtung waren kaum mehr möglich. Doch seit Anfang Mai sinken europaweit die Inzidenzen, zahlreiche Destinationen lassen daher auch touristische Reisen wieder zu – das gilt sowohl für Ziele innerhalb Deutschlands, als auch im benachbarten Ausland. Doch von einer vollständigen Öffnung und Freizügigkeit des Reisens ist Europa weiterhin deutlich entfernt. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Reise inklusive Übernachtung angetreten werden kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dabei treffen grundsätzliche Regelungen einzelner Bundesländer oder Staaten auf individuelle Situationen der Reisenden wie eine mögliche vollständige Impfung oder ein negativer Test.

Längst wird im deutschsprachigen Raum die Abkürzung „3G“ nicht mehr mit dem UMTS-Mobilfunknetz gleichgesetzt, sondern steht für „getestet, genesen oder geimpft“. Zudem gilt es, nicht nur die Einreisebestimmungen in eine Destination zu beachten, sondern auch die Regelungen bei der Rückkehr nach Deutschland. Letztlich ergeben sich die Reisemöglichkeiten stets aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren, insbesondere: 

  • Dem Reisetermin (Hin- und Rückreisedatum)
  • Dem Reiseziel und seinen Einreisebestimmungen
  • Dem geltenden Rückreise- und Wiedereinreisebestimmungen
  • Dem Zweck der Reise (dienstlich oder privat)
  • Individuellen Eigenschaften der Reisenden, beispielsweise Impfstatus oder Alter

Erst im Zusammenspiel dieser Informationen kann beispielsweise ermittelt werden, ob Tests für Einreise oder Rückreise erforderlich sind, sowie ob und unter welchen Voraussetzungen vollständig geimpfte Personen von Test- oder Quarantäneregelungen aus-
genommen sind. Bei den Tests ist zudem zu klären, welche Testart anerkannt wird, also beispielsweise PCR oder Antigen. Für Geimpfte wiederum kann es auf die verabreichten Impfstoffe und deren Zulassung im Reiseland sowie die Dauer seit der abschließenden Impfung ankommen. Sind die Vorgaben für Einreise und Rückkehr erst einmal geklärt, bleibt die Frage, ob und in welchem Umfang im Zielgebiet zum Reisetermin Einschränkungen beispielsweise bei Restaurants und anderen örtlichen Einrichtungen gelten sowie die Frage, ob und wo Maskenpflicht besteht.

Volle Unterstützung bei der Reiseplanung  

Um Urlaubsreisenden die Planung zu erleichtern, bietet das Tübinger Unternehmen A3M Global Monitoring mit seinem neuen Informationsportal „Der-Reisemanager.com“ Abhilfe. Reisende finden hier wertvolle Unterstützung bei ihrer Reiseplanung. Das kostenfrei nutzbare Portal bietet drei Einstiegsmöglichkeiten. Urlauber, die bereits ein konkretes Ziel und Reisedatum kennen, können die geltenden Reisebestimmungen unter der Auswahl „Meine geplante Reise prüfen“ ermitteln. Wer hingegen seinen konkreten Urlaubstermin bereits kennt, aber noch eine passende Destination sucht, kann über die Option „Wohin kann ich reisen“ potenzielle Ziele ermitteln und über Filterfunktionen, beispielsweise die Freiheit von Quarantäne bei Einreise oder Destinationen ohne Testnachweispflicht bei Einreise, weiter eingrenzen. Urlauber, die zu einem bereits ausgewählten Reiseziel wissen möchten, ab wann dorthin Einreisen unter welchen Voraussetzungen möglich ist, greifen auf die dritte Option „Wann kann ich reisen“ zurück. Eine Besonderheit des neuen Informationsangebots: 

Reisende müssen nicht mühsam die Bestimmungen des Auswärtigen Amts einerseits und die jeweiligen Vorgaben des Ziellands andererseits lesen und zusammenführen, sondern erhalten über das Portal sofort eine Gesamtevaluierung zur Reise. Dabei wird zwischen uneingeschränkten Reisemöglichkeiten, Reisen mit Einschränkungen (z.B. Test- oder Quarantänepflichten), Reisewarnungen und nicht möglicher Reise (beispielsweise aufgrund von Einreiseverboten der Zielländer) unterschieden. Zusätzlicher Service des Portals: Wer sich kostenlos registriert, kann die Ergebnisse für die Reisen unter den Favoriten speichern und so – beispielsweise bei der bereits fest geplanten Reise – zu jedem beliebigen Zeitpunkt die aktuell geltenden Bestimmungen abrufen, denn weiterhin ist das gesamte Thema der Reisebestimmungen äußerst dynamisch, wie jüngst das Beispiel Portugal als bei Golfern besonders beliebte  Destination mit der Einstufung als Virusvariantengebiet per Ende Juni zeigt. In einer künftigen Ausbau-stufe plant A3M sogenannte Push-Nachrichten, damit registrierte Nutzer bei gespeicherten Reisen automatisch per E-Mail informiert werden, sobald sich wichtige Änderungen in den für sie geltenden Bestimmungen ergeben. Im Unterschied zu vielen anderen Online-Informationsangeboten rund um Corona werden die Informationen bei A3M durch eine eigene Redaktion aufbereitet, so dass die Daten strukturiert und damit nicht nur nach Themenbereichen geordnet bereitgestellt werden, sondern auch mit den jeweiligen Reisedaten verknüpft sind – wichtig beispielsweise, wenn einzelne Länder bereits Lockerungen oder erneute Verschärfungen für die Zukunft ankündigen. Zudem stehen die Informationen nicht nur auf Länderebene zur Verfügung, sondern auch für wichtige touristische Destinationen wie beispielsweise Mallorca und die Balearen oder die Kanarischen Inseln. 

Auch Reisebüros und Reiseveranstalter können auf die strukturierten Informationen des Tübinger Anbieters zurückgreifen und diese in ihre Online-Auftritte einbinden. Viele führende Touristikanbieter, sowohl Reiseveranstalter, als auch Online-Reisebüros, nutzen die Informationen von A3M bereits für ihre eigenen Corona-Onlineinformationen. Auch große Medienhäuser wie Focus, die führende touristische Fachzeitschrift FVW und das Online-Reiseportal travelbook setzen auf die Daten der Tübinger, die auch in den aktuellen Reisemagazinen bei A3M ihre Expertise zu den Reisemöglichkeiten der vorgestellten Destina-tionen beisteuern. Besonders einfach geht die Einbindung in den Online-Auftritt über sogenannte Widgets, die das Unternehmen als fertige Lösung zur Einbindung in bestehende Internetseiten anbietet. Aktuell stehen zwei Varianten zur Wahl: Das Standard-Widget liefert Basis-Informationen anhand der Destination und dem gewünschten Reisetermin. Beim Premium-Widget kommt eine Weltkarte dazu, die einerseits die Reisemöglichkeiten je Land farblich kennzeichnet, andererseits auch eine direkte Auswahl des Zielgebiets per Mausklick auf der Karte unterstützt und es kann neben der Destination auch ein konkreter Zielflughafen eingegeben werden. Für beide Varianten gilt: Möchte ein Reisender weitergehende Informationen erhalten, wird er dazu an Der-Reisemanager.com weitergeleitet – und die bereits erfassten Daten zu Terminen und Zielen werden dabei selbstverständlich mit übergeben. Auch Golfclubs können beide Widgets als zusätzlichen Informationsservice für ihre Mitglieder und Gastspieler integrieren. Die Kosten pro Jahr für das Standard-Widget betragen pro Golfanlage 79 Euro, für das Premium-Widget zahlen Golfanlagen jährlich 119 Euro (jeweils zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer). 

 

Weitere Informationen zu den Widgets finden Golfanlagen unter https://www.global-monitoring.com/widget-standard/ und https://www.global-monitoring.com/widget-premium/. Der kostenfreie Zugriff auf das Online-Portal ist möglich unter https://der-reisemanager.com/de.

Autor: Michael Althoff | golfmanager 3/2021

 

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