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Haftungsrechtliche Verantwortung beim Outsourcing der Golfplatzpflege

Outsourcing der Golfplatzpflege

Mit dem Outsourcing der Golfplatzpflege geht die Frage einher, wer für Schäden im Zusammenhang mit der Pflege der Anlage aufzukommen hat. Die Frage stellt sich dabei nicht nur im Verhältnis zwischen Golfclub und Pflegedienstleister, sondern auch gegenüber Dritten, z.B. dem Eigentümer und Verpächter der zur Golfanlage gehörigen Grundstücke oder einer Behörde mit Blick auf ein verhängtes Bußgeld. Die mögliche Vielzahl unterschiedlicher Fallkonstellationen lässt eine allgemeingültige Aussage zur haftungsrechtlichen Verantwortung leider nicht zu. So stellen sich etwa die folgende Fragen:

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