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Wichtige Änderungen zur Golfsaison 2022

Aktuelle Informationen des DGV

Entgegen vielen Befürchtungen angesichts der weltweiten Pandemie, haben die Jahre 2020 und 2021 dem Golfsport in Deutschland viele Golfinteressierte, Schnuppergolfer und tatsächliche Neumitglieder beschert, die jüngsten Zahlen gehen gar von 670.000 organisierten Golfern aus. Diese teilweise neuen Golfergruppen zu erreichen und dauerhaft an den Golfsport zu binden, wird eine der Hauptaufgaben der nächsten Jahre werden. Der Deutsche Golf Verband (DGV) unterstützt seine Mitglieder hierbei mit seinen bestehenden und geplanten neuen Projekten. Neben den bereits ► HIER angekündigten Anpassungen des World Handicap Systems sind es vor allem zwei weitere zentrale Themen, die die Golfszene 2022 als Neuerungen betreffen und die wir Ihnen mit dem DGV im Folgenden vorstellen.


Neuer DGV-Haftpflichtschutz für Golfer

Ganz ungefährlich ist der Golfsport nicht. Bei kaum einer anderen Sportart wird ein Ball so sehr beschleunigt wie beim Golf und bei keiner anderen Sportart wird der Ball so weit geschlagen. Unglücklicherweise hin und wieder auch weit aus der geplanten Richtung. Die Folge: Schäden durch abirrende Golfbälle, wie das im Versicherungsjargon so schön treffend heißt. Selten, dass hier die private Haftpflicht eintritt.

 

Bislang gab es für jeden Golfspieler auf deutschen Golfplätzen für solche und ähnliche Fälle eine vom Deutschen Golf Verband (DGV) abgeschlossene Golfer-Haftpflichtversicherung, die gezielt für derartige Schäden weitgehend, mit einer Selbstbeteiligung von jeweils 1.000 Euro, aufkam.

 

Diesen Automatismus wird es ab der Saison 2022 so nicht mehr geben. Nachdem sich Schadenssummen und Schadenshäufigkeit in den letzten Jahren stark nach oben entwickelt haben, hat der bisherige Versicherer den Vertrag gekündigt. Nur mit einer weit höheren Versicherungsprämie, bei gleichzeitig reduzierter Leistung, wäre eine Verlängerung möglich gewesen. Dies war für den DGV nicht darstellbar. Aus diesem Grund gibt es ab der kommenden Saison mit Jahresbeginn 2022 ein neues Versicherungsmodell für Golfspieler. „Automatisch“ versichert sind dann weiterhin Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schnuppergolfer und Probemitglieder.

 

Alle anderen haben zukünftig die Möglichkeit, sich sogar unentgeltlich zu versichern und das mit verbessertem Leistungsumfang (halbierter Selbstbehalt). Dafür ist aber ab sofort eine aktive Registrierung beim Versicherungspartner des DGV, der HanseMerkur, und eine damit verbundene Erlaubnis einer persönlichen Ansprache durch den DGV-Partner verbunden. Alternativ dazu kann man den neuen DGV-Haftpflichtschutz (DGV-GolfProtect) auch zum vergleichsweise günstigen Preis von 12 Euro pro Jahr abschließen.

 

Alle Einzelheiten zum neuen DGV-Haftpflichtschutz gibt es auch online unter www.golf.de/Versicherung. Dort ist auch der unmittelbare Versicherungsanschluss mit wenigen Klicks möglich. Auch in der parallel zu diesem Magazin erscheinenden DGV-Info erhalten Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

 

Autor: Jörg Schlockermann DGV-Vorstand Kommunikation & Golfentwicklung


Nachgefragt: DGV-GolfProtect – Das sollten Sie wissen

 

? Was bedeutet „Haftpflichtversicherungsschutz bei der Ausübung des Golfsports“?

 

! Der DGV-Haftpflichtschutz für Golfspieler ab 18 Jahre, kurz „DGV-GolfProtect“, ist vergleichbar mit der „normalen“ privaten Haftpflichtversicherung eines Versicherten: Schädigt man schuldhaft Körper, Gesundheit oder Sachen eines anderen, so kommt die Versicherung für den andernfalls persönlich auszugleichenden Schadensbetrag auf. So auch im hier in Rede stehenden Fall: Golfspieler können ihr Risiko, bei der Ausübung des Golfsports für ein schuldhaftes Verhalten zu haften, mit der Versicherung abdecken. Häufige Fälle sind zum Beispiel „abirrende Golfbälle“, die zu Schäden an der Gesundheit von Mitspielern oder zu Sachbeschädigungen, etwa an auf dem Golfplatzgelände geparkten Kraftfahrzeugen, führen.

 

? Besteht denn nicht schon genügender Versicherungsschutz durch die „normale“ Privathaftpflicht eines Golfers?

 

! In vielen Fällen, so ist die Erfahrung des DGV, verweigern Versicherer die Regulierung von den beschriebenen Haftpflichtschäden, insbesondere durch „abirrende Golfbälle“. Dabei wird häufig argumentiert, dass das „Abirren“ eines Golfballs Teil des Golfsports sei und damit ein für den Versicherungsschutz nötiges Verschulden des Schädigers des Versicherers nicht vorliege. Solche Argumentationen führen häufig zu einer äußerst schleppenden Schadensregulierung, wenn überhaupt reguliert wird. Außerdem sind nicht alle Golfspieler privat haftpflichtversichert und der Prozentsatz derer, die dies betrifft, ist überraschend hoch. Im deutschen Sport ist daneben auch ein Versicherungsschutz über die Landessportbünde organisiert, der aber nur das organisierte Sporttreiben abdeckt und nach DGV-Einschätzung nur unzureichende Deckungsumfänge aufweist.

 

Betrachtet man diese Rahmenbedingungen, besteht eine Versicherungslücke, die das vom DGV organisierte Versicherungsangebot abdeckt.

 

? Warum ist der vom DGV organisierte Haftpflichtversicherungsschutz empfehlenswert?

 

! Weil er immer dann greift, wenn ein Golfspieler auf anderen Wegen eben nicht für Haftpflichtschäden beim Golfsport vorgesorgt hat und eine bestehende andere Versicherung nicht leistet (sog. Subsidiarität). Dieser Versicherungsschutz hat den großen Vorteil, gerade explizit für diejenigen Fälle konzipiert zu sein, die sonst nicht abgedeckt werden.

 

? Wie und zu welchen Konditionen erwirbt ein Golfspieler ab 2022 nun den Haftpflichtversicherungsschutz, wenn er es wünscht?

 

! Wer ab 2022 den vom DGV organisierten Haftpflichtversicherungsschutz (DGV-GolfProtect) für sich aktivieren möchte, sich also dem Gruppenrahmenvertrag, den der DGV abgeschlossen hat, anschließen möchte, kann dies auf zwei alternativen Wegen tun. Für diejenigen Golfer, die kein Entgelt im eigentlichen Sinne aufwenden möchten, besteht die Möglichkeit, dem Versicherungspartner, aktuell der HanseMerkur, eine Einwilligung zur werblichen Ansprache (Opt-In) zu geben. Durch diese Werbeeinwilligung schließt sich der Golfer, der diese Alternative wählt, dem Gruppenrahmenvertrag an und genießt den entsprechenden Versicherungsschutz. Wer diesen Weg nicht gehen möchte, dem steht als Alternative die Versicherung nach dem Gruppenrahmenvertrag gegen Zahlung von 12 Euro als Jahresbetrag offen. Beide Möglichkeiten sind, was den Leistungsumfang angeht, absolut gleichwertig.

 

? Welche Leistungsinhalte umfasst der Gruppenrahmenvertrag?

 

! Ohne, dass an dieser Stelle sämtliche Versicherungsbedingungen/-leistungen abgebildet werden können, gilt: Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Ausübung des Golfsports. Der Versicherungsschutz beginnt jeweils mit Betreten der Golfanlage und endet mit dem Verlassen derselben. Er setzt voraus, dass Schädiger und Geschädigter personenverschieden sind. Typischer Schadenfall z.B. ist das ungewollte Abweichen des geschlagenen Balles von der vorgesehenen Flugbahn, das zur Beschädigung eines auf dem Parkplatz abgestellten fremden Pkw führt.

 

? Wie erfährt der Golfspieler davon, sich gegen Haftpflichtrisiken in dieser Weise versichern zu können?

 

! Aktuell beginnt der DGV mit einer breit angelegten Informationskampagne zum Thema DGV-GolfProtect, also dem aktuellen Haftpflichtschutzangebot, das sich sowohl an Golfanbieter, als auch an Golfspieler richtet. Zunächst werden hierbei alle DGV-Mitglieder informiert und dann mit entsprechenden Materialien (Flyer, Plakate etc.) ausgestattet, um ihre Mitglieder umfassend mit Informationen zu versorgen. Der DGV wird außerdem die Ausweisversendung nutzen, um die Golfspieler zu informieren. Zusätzlich wird die golf.de ein zentrales Medium für die Information von Golfspielern. Darüber hinaus wird der Verband Anzeigen in den einschlägigen Golfmedien schalten.

 

? Was bedeutet die Neuaufstellung des Haftpflichtversicherungsschutzes für eine DGV-angehörige Golfanlage?

 

! Es ist im Interesse von Golfspielern, dass sie das Angebot der Möglichkeit zum Abschluss eines Haftpflichtversicherungsschutzes erreicht, sodass sie sich für oder gegen den Versicherungsschutz entscheiden können. Dabei spielt die Golfanlage, wie bereits oben dargelegt, als Transporteur der entsprechenden Informationen hin zum Golfspieler eine wichtige Rolle.

 

Unabhängig davon besteht – wie bisher auch und von einer ganzen Reihe von Golfanlagen wahrgenommen – die Möglichkeit, die vorstehend beschriebene Golfer-Haftpflichtversicherung um eine Deckungskomponente zu ergänzen. Dies betrifft konkret den Fall, dass der den Schaden verursachende Golfspieler namentlich nicht ermittelt werden kann und deshalb unklar bleibt, ob es sich um einen Schädiger handelt, der vom Gruppenrahmenvertrag erfasst ist. In derartigen Fällen bleibt ein Geschädigter in der Regel auf dem erlittenen Schaden „sitzen“. Allerdings kann dieses Risiko und damit eine Übernahme des Schadens individuell durch die jeweilige Golfanlage im Wege einer über den DGV angebotenen Ergänzung der eigenen Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 0,53 Cent pro Mitglied, mindestens 50 Euro pro Jahr.

 

Auszug aus DGV-Info Spezial 2021


Aus golf-dgv.de wird golf.de

Online wird sich ab dem 19. Januar 2022 einiges ändern beim Deutschen Golf Verband (DGV). So wird sich die www.golf.de komplett neu aufstellen und dann unter anderem alle Handicap-Services, die bisher über die mygolf.de bereitgestellt wurden, direkt in die golf.de eingliedern.

 

Hintergrund: Zum 01. Januar 2022 endet der Kooperationsvertrag zwischen DGV und der deutschen golf online GmbH (dgo), die seit mehr als zwanzig Jahren die golf.de auch als Internetpräsenz des DGV betrieben hat. Künftig werden alle Onlineangebote des DGV unter der URL golf.de (heute noch golf-dgv.de) zusammengeführt und vom DGV betrieben. Die Vermarktung erfolgt durch die DGV-Wirtschaftstochter, die Deutsche Golf Sport GmbH (DGS).

 

Im Mein-Profil-Bereich der neuen golf.de werden dann alle individuellen Informationen und Services des Verbandes und seiner Mitglieder und Partner inklusive des persönlichen Handicaps und aller damit verbundenen Zahlen, Daten und Fakten zu finden sein. Die mygolf.de der dgo wird dazu im kommenden Jahr mit Ende des bisherigen Kooperationsvertrages nicht mehr zur Verfügung stehen. Einen ersten Einblick auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand der golf.de gibt es schon heute unter www.golf-dgv.de.

 

Ausgebaut wird auch die Darstellungsmöglichkeit für DGV-Mitglieder auf der neuen golf.de. Die auch schon bisher bekannten „Clubnachrichten“, die von den Golfclubs über das Serviceportal redaktioniert werden können, werden derzeit technisch überarbeitet und sollen einen hohen Stellenwert auf der neuen golf.de einnehmen.