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Was Greenkeeper seit 2026 beachten müssen

Dokumentationspflicht auf Golfanlagen

Erweiterte Aufzeichnungspflichten und die Pflicht zur elektronischen Dokumentation: Die neuen Regelungen bringen zusätzliche Anforderungen für die Praxis der Platzpflege.

Seit vielen Jahren gilt für den beruflichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln – und damit auch für Anwendungen auf Golfanlagen – eine gesetzliche Dokumentationspflicht. Diese wird in der Praxis durch die sachkundigen GreenkeeperInnen, die Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Spielflächen durchführen, vorgenommen.
 

Zum Januar 2026 sind auf Grundlage einer EU-Verordnung neue Vorgaben zur Dokumentation von Pflanzenschutz-Anwendungen in Kraft getreten. Diese erweitern die bisher schon bestehenden Aufzeichnungspflichten.
 

Neben den bereits bekannten Angaben (z.B. Datum der Anwendung oder Name des Anwenders) müssen künftig unter anderem auch folgende Informationen dokumentiert werden:
 

  • genaue Lage der behandelten Fläche, z.B. durch GPS-Koordinaten oder eine vergleichbare Verortung,
  • Größe der behandelten Fläche (in ha oder m²),
  • tatsächlich ausgebrachte Menge des Pflanzenschutzmittels pro Fläche (z.B. kg/ha oder l/ha).
     

Die Aufzeichnungen müssen – wie bisher – auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes geführt und mindestens drei Jahre aufbewahrt werden. Bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden werden diese Unterlagen überprüft. Fehlende oder unvollständige Dokumentationen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
 

Übergangsregelung bis Ende 2026
 

Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen die Dokumentationen noch schriftlich oder elektronisch geführt werden, sofern alle gesetzlich geforderten Angaben enthalten sind. Der Greenkeeper Verband Deutschland (GVD) hat hierzu im März 2026 eine Vorlage mit allen geforderten Angaben sowie Erläuterungen erstellt, die eine Orientierung bei der Umsetzung bietet (abzurufen unter: https://bit.ly/4f7tgC0). Auch der Deutsche Golf Verband (DGV) informiert derzeit über seine Kommunikationskanäle.
 

Verpflichtende elektronische Dokumentation ab 2027
 

Ab 01. Januar 2027 müssen die Anwendungen dann ausschließlich elektronisch und in maschinenlesbarer Form dokumentiert werden. Die Daten sind jedoch nur auf Anfrage den zuständigen Behörden zu übermitteln.
 

Empfohlen wird, sich bereits jetzt mit der elektronischen Dokumentation zu befassen, am besten mit den Verantwortlichen für die Platzpflege!
 

Autor:  Beate Licht | golfmanager 2/26

 

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