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Online-Hearing und Auswirkungen der neuen Haftpflicht-Versicherungs-Systematik

Neue Golfer-Haftpflichtregelung vor dem Start

Im Rahmen eines weiteren Online-Hearings informierte der Deutsche Golf Verband (DGV) am 20. November über aktuelle Themen. DGV-Präsident Claus Kobold berichtete, dass inzwischen rund 670.000 Golfer Mitglied eines DGV-Golfclubs seien. Der Sport sei daher so gut aufgestellt wie lange nicht mehr. Zudem hob er die Bedeutung der Aktivitäten im Umweltschutz hervor. Die Beibehaltung der Mitgliedsbeiträge in unveränderter Höhe wurde ebenso wie die Bestellung der Jahresabschlussprüfer mit 99,77% im schriftlichen Beschlussverfahren angenommen. Auch in diesem Jahr fiel die von DGV-Vorstand Marcus Neumann präsentierte sportliche Bilanz hervorragend aus – besonders hervorzuheben neben zahlreichen Mannschafts-Erfolgen sicherlich Matti Schmids Silver Medal als bester Amateur bei der diesjährigen The Open in Royal St. Georges. Schmid wurde Anfang Dezember dann sogar, als erst zweiter Deutscher nach Martin Kaymer, zum Sir Henry Cotton Rookie of the Year der DP World Tour gewählt. Markus Lawatsch informierte über die neue Version 2.0 von Players 1st, die nun auch Club-individuelle Fragen zulasse. Zudem berichtete er über die neue Zusammenarbeit mit FaceForce. DGV-Vizepräsident Battermann gab eine Übersicht über die Finanzen – und sieht den Verband derzeit, nicht zuletzt aufgrund des Mitgliederwachstums auf den Golfanlagen in Corona-Zeiten, bestens aufgestellt, so dass er sogar eine mögliche Beitragssenkung für die Golfclubs ins Spiel brachte. DGV-Vorstand  Jörg Schlockermann gab einen Ausblick auf die bevorstehende Übernahme der golf.de durch den Verband. Die genauen Details zum Relaunch des Endkundenportals, das auch um B2B-Content angereichert werden soll, plant der DGV im ersten Quartal 2022 bekanntzugeben. Zudem ging Schlockermann auf die Digitalisierungsstrategie insgesamt ein und betonte nochmals, dass Kundendaten von Golfern nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung zentral genutzt würden.

 

Neugestaltung der Haftpflichtversicherung

Ein zentrales Thema war die Neugestaltung der Haftpflichtversicherung. Zum 01. Januar tritt für die deutsche Golfszene eine wichtige Änderung in Kraft: Künftig sind Mitglieder von Golfclubs, die ihrerseits Mitglied im Deutschen Golf Verband (DGV) sind, nicht mehr automatisch bei der Ausübung ihres Sports haftpflichtversichert (► siehe golfmanager 5/21). Im Rahmen des DGV-Online-Hearings am 20. November 2021 erläuterten die DGV-Vorstände Alexander Klose und Jörg Schlockermann nochmals die neuen Regelungen. Klose wies darauf hin, dass das Golfsportrisiko nur selten durch eine private Haftpflichtversicherung abgedeckt sei, eine spezifische Golf-Haftpflichtversicherung sei daher dringend zu empfehlen. Über den DGV können Golfer künftig zwischen zwei Angeboten wählen: Entweder, sie willigen ein, dass der DGV-Versicherungspartner HanseMerkur ihre Daten für Marketingzwecke und Kontakte nutzen kann und bleiben kostenfrei versichert, oder sie buchen online für 12 Euro pro Jahr den neuen DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz. Wie DGV-Partner HanseMerkur die Werbeeinwilligung konkret umzusetzen plant – also über welche Kommunikationskanäle und mit welcher Häufigkeit ein Kontakt zum Golfer möglich ist – wurde im Hearing nicht näher erläutert. Zum Hearing war auch die für den Abschluss geplante Website noch nicht freigeschaltet, konkrete allgemeine Versicherungsbedingungen für die kostenfreie und kostenpflichtige Variante waren noch nicht veröffentlicht. Laut DGV-Vorstand Schlockermann sollen die entsprechenden Informationen in Kürze den Anlagen zur Verfügung gestellt werden (bis Redaktionsschluss Mitte Dezember 2021 waren die Informationen noch nicht veröffentlicht). Weiterhin bestehen bleibt für Golfanlagen die Möglichkeit, Schäden durch abirrende Golfbälle bei unbekanntem Schädiger durch einen Beitritt zum Rahmenvertrag zur Zusatz-Haftpflicht-Versicherung für Golfspieler abzusichern. Vier wichtige Informationen zur neuen Golfer-Haftpflichtversicherung wurden im Rahmen des Hearings deutlich:

 

  1. Eine Vorgabe, dass nur Haftpflicht-versicherte Golfer die Anlagen einschließlich Übungsbereichen nutzen dürfen, gibt es seitens des DGV nicht.
  2. Widerruft ein Golfer seine Werbeeinwilligung, ist er ab diesem Datum künftig nicht mehr kostenfrei versichert.
  3. Der Selbstbehalt sinkt gegenüber der bisherigen, in der Mitgliedschaft inkludierten Versicherungsvariante von 1.000 Euro auf nunmehr 500 Euro pro Schadensfall.
  4. Gleich, ob kostenpflichtige oder kostenfreie Variante: Die neue Haftpflichtversicherung gilt nur im Inland, jedoch nicht im Ausland – vor allem für Golfer in grenznahen Golfclubs eine wichtige Information.

 

Auswirkungen auf Golfanlagen

Auch wenn auf den ersten Blick die Neuregelung den Leistungsumfang des DGV gegenüber den organisierten Golfern betrifft: Die Anlagen sind durch die Novellierung der Haftpflichtversicherung ebenfalls betroffen. Das betrifft zuallererst die Kommunikation – hier wird das aktuelle Dilemma des organisierten Golfsports in Deutschland deutlich: Zwar betrifft die zum 01.01.2022 eintretende Änderung die einzelnen Golfer, der DGV hat jedoch (von den bisher für den digitalen DGV-Ausweis registrierten Golfern einmal abgesehen) keine Möglichkeit, die Golfer direkt zu informieren. Daher ist die Kommunikation – auch, wenn die Golf-anlagen selbst die Änderung weder veranlasst haben, noch davon mit hoher Wahrscheinlichkeit profitieren werden – in erster Linie Aufgabe der Golfanlagen. In diesem Zusammenhang sollten die Golfanlagen entscheiden, wie sie mit der neuen Situation umgehen. Denn neben dem Versicherungsangebot über DGV-GolfProtect steht es natürlich grundsätzlich jedem Golfclub frei, seinerseits mit einem Versicherungsgeber eine entsprechende Haftpflichtversicherung für alle Clubmitglieder abzuschließen und diese den eigenen Mitgliedern entweder als Mehrwert im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaften oder gegen Aufpreis anzubieten. Alternativ kann ein Golfclub sich auch für ein anderes Angebot anderer Versicherungsgeber entscheiden – denn der Versicherungsmarkt bietet durchaus Alternativen zu DGV-GolfProtect, die ebenfalls die speziellen Golf-Haftungsrisiken abdecken, aber beispielsweise auch im Ausland greifen oder zusätzliche Risiken wie Schlägerbruch oder Ausrüstungsdiebstahl abdecken.

 

Wichtig ist für Golfanlagen die Entscheidung, ob das neue Versicherungskonzept Auswirkungen auf die operativen Prozesse haben soll. Gerade im sehr Versicherungs-affinen Deutschland verfügten 2019 nach Abgaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 82,8% aller deutschen Haushalte über eine private Haftpflichtversicherung - umgekehrt rund 17% aller Haushalte nicht. Wenn also eine Golfanlage künftig einen Nachweis über eine ausreichende Deckung als Zugangsvoraussetzungen definieren möchte (gleich, ob allgemeine Privat-Haftpflicht oder spezielle Golf-Haftplicht), wären die Prozesse bei Startzeiten-Buchung und Check-in entsprechend anzupassen.

 

Fazit

Die Eckdaten zur neuen Golfer-Haftpflicht sind nun weitgehend bekannt – jetzt ist es an den einzelnen Golfclubs, für ihre Mitglieder, aber auch für Gastspieler die daran angepassten operativen Prozesse für den Abschluss und die Verlängerung von Mitgliedschaften darauf abzustimmen sowie über die Notwendigkeit eines Versicherungsnachweises vor Betreten der Anlage zu entscheiden.

 

Autor: Michael Althoff / golfmanager 6/2021

 

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